Norm
ABGB §142Rechtssatz
Bringt der Elternteil, dem das Kind in Pflege und Erziehung überlassen wurde, noch vor Rechtskraft dieses Beschlusses das Kind eigenmächtig zu sich, dann ist diese Maßnahme ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 142 ABGB zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0007026Dokumentnummer
JJR_19620620_OGH0002_0010OB00144_6200000_001