Norm: AußStrG §16 Abs1 idF WGN 1989
Rechtssatz: Voraussetzung der Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses ist das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 16 Abs 1 AußStrG. Ist danach der Revisionsrekurs zulässig, ist der Rechtsmittelwerber aber nicht mehr auf solche Rechtsfragen beschränkt. Entscheidungstexte 7 Ob 671/90 Entscheidungstext OGH 06.12.1990 7 Ob 671/9... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs1AußStrG idF WGN 1989 §16 Abs1AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Vollrekurs gegen Beschlüsse, mit denen das Rekursgericht als Durchlaufgericht einen an den OGH gerichteten Revisionsrekurs zurückwies. Entscheidungstexte 1 Ob 584/90 Entscheidungstext OGH 21.05.1990 1 Ob 584/90 Veröff: RZ 1990/118,284 = ÖA 1991,80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §279 idF SWRÄG 2006ABGB §281 BAußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31
Rechtssatz: Grundsätzlich - sofern die Besorgung der Angelegenheit der behinderten Person nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert (Abs 3) - ist primär der gesetzliche Vertreter (wenn der Behinderte minderjährig ist) beziehungsweise eine dem Behinderten nahestehende Person als Sachwalter zu bestellen, eine vom Sachwalterverein namhaft gemachte Person dagegen erst ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BII2k1
Rechtssatz: Knüpft das Abhandlungsgericht die Genehmigung des Kaufvertrages, zu welchem es den erbserklärten Erben gemäß § 145 AußStrG im vorhinein ermächtigt hat, nachträglich an weitere Bedingungen, verstößt es gegen die Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses. Der dies aussprechende Beschluß ist nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 693/87 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BIII2eGmbHGNov 1980 ArtIII §10GmbHGNov 1980 ArtIV §1 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, daß die im Art III § 10 GmbHGNov 1980 vorgesehene Umwandlungsmöglichkeit auch Komplementärgesellschaften zugute kommen kann, die Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen der Umwandlung indessen auch die Übernahme eines Betriebes voraussetzt, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5AußStrG §14a Abs5AußStrG 2005 §15AußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31MRK Art6 Abs1ZPO §386 Abs4ZPO §477 Abs1 Z4ZPO §521a
Rechtssatz: Zur Chancengleichheit und damit zu den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK gehört die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs. Das rechtliche Gehör im Sinn dieser Bestimmung wird nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird, sonde... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 Abs1 A2
Rechtssatz: Die nur in der unterschiedlichen Beurteilung der Bemessungsfrage begründete Abweichung des Spruches der zweitinstanzlichen von der erstinstanzlichen Entscheidung ist für die Anfechtbarkeit der Rekurseidung außerhalb des § 14 Abs 2 AußStrG neutral (Rekurs nur wie eine bestehende Entscheidung 2.Instanz anfechtbar). Entscheidungstexte 6 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 B3AußStrG §16 Abs1 A2
Rechtssatz: Im Fall des Bestehens von nur auf Grund unterschiedlicher Bemessung voneinander abweichenden Entscheidungen der Vorinstanzen über ein dem Grunde nach strittiges Begehren auf Leistung des gesetzlichen Unterhaltes muß der
Spruch: der Entscheidung gedanklich derart aufgegliedert werden, daß er in einem ersten Satz das Zurechtbestehen des Unterhaltsanspruches dem Grunde nach bejaht und in eine... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BII2oAußStrG §16 Abs1 BII3aAußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: Solange ein Zuwarten mit der Entscheidung nicht aus besonderen Umständen einer Rechtsverweigerung gleichkommt, begründet es, wie immer es beschlußmäßig auch bezeichnet werden mag (Innehalten, Unterbrechen oder sonstwie), keine Nichtigkeit Entscheidungstexte 6 Ob 828/83 Entscheidungstext OGH 12.01.1984 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BII2aAußStrG §16 Abs1 BII3a
Rechtssatz: Die Nichtvernehmung aller Auskunftspersonen oder die Nichtbeischaffung von Auskunftsmittel begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 575/83 Entscheidungstext OGH 25.10.1983 2 Ob 575/83 2 Ob 615/83 Entscheidungstext OGH 17.01.1984 2 Ob 615/83 nur: Die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4AußStrG §16 Abs1 BIII2aAußStrG §73 Abs1GKG §3 Abs1GKTG §4KO §46 Abs1 Z1ZPO §528 Abs1 Z2 D4b
Rechtssatz: Die Frage, ob die Kosten, welche die als Erben Berufenen ihrem Vertreter für die schriftliche Abhandlungspflege zu bezahlen haben, vorweg aus den Nachlaßaktiven voll zu befriedigen sind, betrifft nicht den Kostenpunkt. Die Rechtsmeinung, daß diese Kosten von den Erben aus eigenem zu tragen sind, ist nicht offenbar ges... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 A1AußStrG §227 Abs3
Rechtssatz: Die Einschränkung der Anfechtbarkeit bestätigender Entscheidungen durch § 16 Abs 1 AußStrG ist durch § 227 Abs 3 AußStrG nur für die Entscheidung über den Antrag auf Scheidung weggefallen, nicht aber für andere im Verfahren über die Scheidung der Ehe nach § 55 a EheG ergehende Entscheidungen. Entscheidungstexte 5 Ob 608/82 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §176AußStrG §16 Abs1 BIII2bZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Ansicht, daß eine mangelhafte Betreuung des Kindes durch einen Elternteil nur nach § 176 ABGB releviert werden kann, bei der Festsetzung des vom anderen Elternteil zu leistenden Unterhalts jedoch keine Rolle spielt, ist nicht offenbar gesetzwidrig (offen gelassen wurde, ob diese Frage nicht ohnehin nur die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts betrifft). ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 A1MunitionslagerG §18 Abs4
Rechtssatz: Anwendung des § 16 Abs 1 AußStrG im Entschädigungsverfahren nach dem MunitionslagerG. Entscheidungstexte 5 Ob 636/81 Entscheidungstext OGH 09.03.1982 5 Ob 636/81 3 Ob 525/85 Entscheidungstext OGH 20.03.1985 3 Ob 525/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §173 Abs1AußStrG §16 Abs1 BIII2bAußStrG §266 Abs2
Rechtssatz: Die Ansicht, daß nach Eintritt der Volljährigkeit die Verlängerung der Minderjährigkeit selbst dann ausgeschlossen ist, wenn ein diesbezüglicher Antrag noch vorher gestellt wurde, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 517/82 Entscheidungstext OGH 17.02.1982 1 Ob 517/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BIII2bJWG §9 Abs1JWG §12JWG §29 Abs1
Rechtssatz: Die Auslegung, ein Heim, das auch der Fürsorgeerziehung dient, sei als Fürsorgeerziehungsheim anzusehen, ist zumindest nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 556/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 556/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Abs1 AgAußStrG §16 Abs1 BIII2b
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit liegt vor, wenn die Lebensverhältnisse der Eltern und die Bedürfnisse der Kinder (§ 140 ABGB) aus dem Wortlaut des Gesetzes widersprechenden rechtlichen Gründen nicht angemessen berücksichtigt werden (hier: rechtsirrige Nichtberücksichtigung des Umstandes, daß der Unterhaltspflichtige den Aufwand für private Krankenversicherung sowie Reparaturkosten und Betrie... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BIII1AußStrG §16 Abs1 BIII2g
Rechtssatz: Bildet eine zu beurteilende materiell-rechtliche Frage nur eine Vorfrage oder ein Tatbestandselement für eine rein verfahrensrechtliche Folgerung, kann selbst eine mit dem Gesetz im Widerspruch stehende Beurteilung der materiell-rechtlichen Frage nicht den Anfechtungsgrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit herstellen (hier Fehlen einer materiell-rechtlichen Einigung als Zulässigkeits... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 A2ZPO §528 Abs1 Z1 C4
Rechtssatz: Wird in einem Enteignungsentschädigungsverfahren von der zweiten Instanz nur der Ausspruch über die Verzugszinsen, somit über Nebenforderungen abgeändert, liegt eine bestätigende Entscheidung vor. Entscheidungstexte 5 Ob 645/77 Entscheidungstext OGH 20.09.1977 5 Ob 645/77 7 Ob 592/89 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §16 BII3bAußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31
Rechtssatz: Die Beweisaufnahme im Verfahren außer Streitsachen ist zufolge § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG an keinerlei Förmlichkeiten gebunden; auch eine völlig formlose Einholung von Auskünften, seien diese mündlich oder schriftlich, ist daher nicht unstatthaft, noch weniger ein etwaiger Formverstoß bei deren Protokollierung mit Nichtigkeit bedroht (vgl hiezu Gögl, Der Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §166aAußStrG §16 Abs1 BIII2b
Rechtssatz: Es ist offenbar gesetzwidrig, wenn bei Bemessung des Unterhaltes eines unehelichen Kindes nur auf die nach durchschnittlichen Erfahrungssätzen angenommenen Bedürfnisse des Kindes Bedacht genommen und die Lebensverhältnisse des Vaters und der Mutter überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 165/72 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §16 Abs1 BII2b2AußStrG §15 B II2v
Rechtssatz: Die Unterlassung der Zuweisung der Parteienrollen und der Festsetzung einer Frist zur Anbringung einer Klage durch die Untergerichte stellt einen Verfahrensmangel vom Gewicht einer Nullität dar. Entscheidungstexte 1 Ob 162/65 Entscheidungstext OGH 13.10.1965 1 Ob 162/65 EvBl 1966/80 S 100 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §834AußStrG §16 Abs1 BIII2d
Rechtssatz: Die Frage, ob Miteigentümer, die an der gemeinsamen Sache eigenmächtig Änderungen vorgenommen haben durch nachträgliche Antragstellung beim Außerstreitrichter die Genehmigung dieser Maßnahmen erlangen können, ist im Gesetze nicht ausdrücklich gelöst (SZ 23/327 contra SZ 24/58 ua). Entscheidungstexte 8 Ob 113/65 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 A1
Rechtssatz: § 16 Abs 1 AußStrG stellt eine Rechtsmittelbeschränkung in den Fällen dar, in denen ein Rechtszug an den OGH nach § 14 Abs 2 AußStrG zulässig ist. Entscheidungstexte 8 Ob 67/65 Entscheidungstext OGH 09.03.1965 8 Ob 67/65 7 Ob 102/68 Entscheidungstext OGH 15.05.1968 7 Ob 102/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 C
Rechtssatz: Formelle Rechtskraft erst nach Ablauf der für den Revisionsrekurs nach § 16 Abs 1 AußStrG offenen Frist (entgegen GlU Nr 9152). Entscheidungstexte 8 Ob 340/64 Entscheidungstext OGH 01.12.1964 8 Ob 340/64 Veröff: SZ 37/175 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS008797... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 A14.EVHGB Art9 Abs1FGG §139 Abs1
Rechtssatz: Auch auf das Ordnungsstrafverfahren zur Erzwingung der Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmannes findet § 16 Abs 1 AußStrG Anwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 92/63 Entscheidungstext OGH 21.03.1963 5 Ob 92/63 Veröff: EvBl 1963/274 S 394 6 Ob 4/85 Entscheid... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs1 BIII2b1.DVPersStG §18 Abs3
Rechtssatz: Es begründet keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte angenommen haben, daß die Aufschiebung des Vollzugs des unbefristeten Aufenthaltverbotes (§ 6 Abs 2 FrPolG) nicht als Gestaltung im Sinne des § 18 Abs 3 der 1. DVPersStG anzusehen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 65/63 Entscheidungstext OGH 19.03.1963 8 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DAußStrG §16 Abs1 BIII2gEisbEG 1954 §4
Rechtssatz: Durch den Zuspruch eines Betrages für "Wirtschaftserschwernis", daß ist für den Nachteil, den der Enteignete als Benützer eines Gemeindeweges durch den Bau einer neuen den Gemeindeweg überquerenden Straße, derentwegen auch ihm Grundfläche enteignet wurden, erleidet, wurde das Gesetz offenbar verletzt, weil der Ursachenzusammenhang mit der Enteignung fehlt. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §579AußStrG §16 Abs1 BIII2aAußStrG §122
Rechtssatz: Unterfertigt der Erblasser eigenhändig eine Ergänzung auf einem durch ein späteres Testament aufgehobenen Testament und wurden die Förmlichkeiten des § 579 ABGB eingehalten, dann kann das Vorliegen eines nach dieser Gesetzesstelle gültigen Testamentes nicht von vornherein verneint werden. Dabei macht es nichts aus, daß ein Teil dieses Testaments schon vorher verfaßt wurde und für si... mehr lesen...