RS OGH 1987/12/9 1Ob693/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1987
beobachten
merken

Norm

AußStrG §16 Abs1 BII2k1

Rechtssatz

Knüpft das Abhandlungsgericht die Genehmigung des Kaufvertrages, zu welchem es den erbserklärten Erben gemäß § 145 AußStrG im vorhinein ermächtigt hat, nachträglich an weitere Bedingungen, verstößt es gegen die Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses. Der dies aussprechende Beschluß ist nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0007473

Dokumentnummer

JJR_19871209_OGH0002_0010OB00693_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten