Norm
ABGB §834Rechtssatz
Die Frage, ob Miteigentümer, die an der gemeinsamen Sache eigenmächtig Änderungen vorgenommen haben durch nachträgliche Antragstellung beim Außerstreitrichter die Genehmigung dieser Maßnahmen erlangen können, ist im Gesetze nicht ausdrücklich gelöst (SZ 23/327 contra SZ 24/58 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0087222Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.05.2018