Norm
ABGB §166aRechtssatz
Es ist offenbar gesetzwidrig, wenn bei Bemessung des Unterhaltes eines unehelichen Kindes nur auf die nach durchschnittlichen Erfahrungssätzen angenommenen Bedürfnisse des Kindes Bedacht genommen und die Lebensverhältnisse des Vaters und der Mutter überhaupt nicht berücksichtigt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0086917Dokumentnummer
JJR_19720830_OGH0002_0010OB00165_7200000_001