Norm: ABGB §177AußStrG §16 Abs1 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit in der Abweisung des mit der
Begründung: gestellten Antrages nach § 177 ABGB, daß der Vater die Mutter der Kinder ermordet (und sich dadurch für die Zeit seiner Freiheitsstrafe zur Sorge für die Kinder unfähig gemacht) habe. Entscheidungstexte 8 Ob 45/62 Entscheidungstext OGH 31.01.1962 8 Ob 45/6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §16 Abs1
Rechtssatz: Anfechtung einer zweiten, bloß hilfsweise gebrauchten
Begründung: jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 461/61 Entscheidungstext OGH 13.12.1961 6 Ob 461/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0007022 Dokumentnummer JJR_196112... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6AußStrG §16 Abs1GOG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe hängt zwar nicht von der Höhe des Beschwerdegegenstandes ab; hat aber das Rekursgericht die Strafe herabgesetzt, so liegt hinsichtlich des von ihm aufrecht erhaltenen Teiles der Strafe eine bestätigende Entscheidung zweiter Instanz vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F1AußStrG §16 BII2gAußStrG 2005 §16 Abs1AußStrG 2005 §31ZPO §477 Z4 D4
Rechtssatz: Im außerstreitigen Verfahren ist es nicht obligatorisch vorgeschrieben, die Beteiligten mündlich zu vernehmen, es genügt, dass ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet wird. Entscheidungstexte 3 Ob 563/54 Entscheidungstext OGH 27.08.1954 3 Ob 563/54 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B1AußStrG §16 Abs1
Rechtssatz: Unzulässige Revisionsrekurse sind (gemäß § 14 Abs 2 AußStrG vor WGN 1989) vom Erstgericht bzw auch vom Rekursgericht zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 497/47 Entscheidungstext OGH 03.12.1947 1 Ob 497/47 3 Ob 363/49 Entscheidungstext OGH 23.11.1949 3 Ob 363/49 ... mehr lesen...