Norm: AußStrG 2005 §156AußStrG 2005 §158
Rechtssatz: §158 AußStrG stellt auf den unbekannten Erben oder Noterben ab und nicht auf den bekannten Noterben, der unbekannten Aufenthalts ist und für den gemäß § 156 AußStrG ein Abwesenheitskurator bestellt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 184/07s Entscheidungstext OGH 23.10.2007 3 Ob 184/07s ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158ABGB §613
Rechtssatz: Zur Sicherung einer fideikommissarischen Substitution durch Mantelbeschluss und Einantwortungsurkunde. Entscheidungstexte 2 Ob 85/00i Entscheidungstext OGH 29.03.2001 2 Ob 85/00i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115347 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158ABGB §710
Rechtssatz: Bei der festgestellten rechtlichen Unmöglichkeit der Erfüllung des verfügten Auftrags (oder des Verschaffungslegats) durch Verschaffung einer Wohnung ist § 710 ABGB unmittelbar oder sinngemäß maßgeblich, dass getrachtet werden muss, dem Auftrag möglichst nahe zu kommen. Ein solches Surrogat, dessen rechtliche Ausgestaltung schon mangels Geltendmachung durch die Klägerin nicht feststeht, kann nicht unter H... mehr lesen...
Norm: AußStrG §149AußStrG §157AußStrG §158AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161AußStrG §161aAußStrG §162ABGB §1373
Rechtssatz: Auf welche Weise Sicherstellung zu leisten ist, bestimmen die §§ 1373 f ABGB. Die Auswahl der Sicherungsmittel ist dem Schuldner vorbehalten; im übrigen sind diese Bestimmungen auch nur anzuwenden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 2138... mehr lesen...
Norm: ABGB §612ABGB §707AußStrG §158AußStrG §174 Abs2 Z3 B
Rechtssatz: Sind neben lebenden gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten Erben auch noch ungezeugte Personen zu Erben berufen, ist der Nachlaß den lebenden Erben unter den einer Substitution gleichgestellten Beschränkungen zugunsten der Ungeborenen gemäß § 707 ABGB, § 158 AußStrG, und § 174 Abs 2 Z 3 AußStrG einzuantworten (Mitteilung des BMJ, JMVBl 1908,3). En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158GBG §62
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Einverleibung des Substitutionsbandes um keine unzulässige, möglicherweise aber um eine materiell unrichtige Eintragung, weil kein gültiger Titel für sie vorlag, kann nicht davon ausgegangen werden, daß sie ohne weiteres gegenstandlos ist, weil die Möglichkeit der Verschweigung der Löschungsklage nach wie vor gegeben ist. Daß ein Erbe die Richtigkeit einer bücherlichen Eintragung zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §9 IAußStrG §158AußStrG §174GBG §122 B
Rechtssatz: Die Eintragung des Substitutionsbandes im Grundbuch als Beschränkung des Eigentums des Vorerben gewährt dem Nacherben die Gleichstellung mit einem dinglich Berechtigten im eigentlichen Sinn. Entscheidungstexte 5 Ob 16/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 16/88 5 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158
Rechtssatz: Von der Rechtskraft der Einantwortung des Nachlasses an den Vorerben bis zum Eintritt des Nacherbfalles kann das Verlassenschaftsverfahren nicht mehr als anhängig angesehen werden, sodaß der Nacherbe während dieser Zeit sein Sicherstellungsbegehren nur im streitigen Verfahren verfolgen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 554/87 Entscheidungstext OGH 06.05.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §95 Abs2AußStrG §158AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Durch die Beiziehung des Nacherben im Abhandlungsverfahren nach dem Erblasser soll Gewähr für die Sicherung der Rechte des Nacherben gegen Dispositionen des Vorerben geboten werden. Ist aber zwischenzeitig der Substitutionsfall eingetreten, hat der Nacherbe, der behauptet, gesetzwidrig an Verfahren nicht beteiligt worden zu sein, kein Rechtsschutzbedürfnis an der Bekä... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158GBG §8 Z1GBG §9GBG §61 A
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung des Substitutionsbandes ist auch dann, wenn sie in die äußere Form einer "Anmerkung" gekleidet wird, ihrem Wesen nach einer zum unbedingten Erwerb eines dinglichen Rechtes führenden Einverleibung im Sinn des § 8 Z 1, § 9 GBG gleichzuhalten. Mit einer auf Beseitigung einer solchen Grundbuchseintragung wegen ursprünglicher Ungültigkeit gerichteten Klag... mehr lesen...
Norm: AußStrG §26AußStrG §158
Rechtssatz: Fordert der Nacherbe die Sicherstellung der in die Nacherbschaft gehörigen Gelder, Wertpapiere und Einlagebücher (§158 Abs 2 Satz 2 AußStrG) vor der Einantwortung der Verlassenschaft an den Vorerben, muß die Sicherstellung noch im Verlassenschaftsverfahren und daher zumindest gleichzeitig mit der Einantwortung erfolgen (mit eingehender Darstellung der bisherigen Literatur, Judikatur und Materialien). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ABGB §613AußStrG §158AußStrG §165AußStrG §173
Rechtssatz: Bezieht sich die Anordnung einer Nacherbschaft nur auf einen Erbteil, ist bereits im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung festzustellen, welche Nachlaßstücke auf diesen Erbteil entfallen. Wird ein Sicherstellungsantrag nach § 158 Abs 2 Satz 2 AußStrG im Verlassenschaftsverfahren gestellt, ist dann auch bereits in diesem Verfahren zu bestimmen, welche Teile der Verlassensc... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §707AußStrG §158
Rechtssatz: Ist die Beschränkung der fideikommissarischen Substitution des Nacherben und das dem Nacherben an Grundstücken der ihm zugedachten Liegenschaft auferlegte Legat im Grundbuch eingetragen, so ist die Klage des Legatars des Nacherben auf Ausstellung einer verbücherungsfähigen Urkunde, dass den Gegenstand des Legates weitere Grundstücke bilden als im Abhandlungsverfahren berücksichtigt wurden, sowohl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §26AußStrG §158
Rechtssatz: Der Substitutionspflegschaftsrichter, der nicht zugleich Verlassenschaftsrichter des Testators ist, ist nicht berechtigt, über die Aufhebung des Substitutionsbandes zu erkennen. Hiezu ist nur der Verlassenschaftsrichter des Testators befugt, soweit nicht eine Austragung im Prozeß in Frage kommt. Entscheidungstexte 1 Ob 100/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158
Rechtssatz: Bei der fideikommissarischen Substitution auf den Überrest entfällt eine Sicherstellung der Substitutionsmasse. Entscheidungstexte 6 Ob 325/66 Entscheidungstext OGH 14.10.1966 6 Ob 325/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0008200 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIi3aAußStrG §158AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161AußStrG §161a
Rechtssatz: Die Verletzung der Vorschriften der §§ 158 - 161 a AußStrG über die Erfüllung des letzten Willens sind Vorschriften über das Abhandlungsverfahren, daher des formellen Rechts und können mit ao Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG nur dann mit Erfolg angefochten werden, wenn Nichtigkeit des Verfahrens gegeben ist. Nichtigkeit würde aber auch dann nicht v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §26AußStrG §158
Rechtssatz: Die Frage, ob und welche Vermögenswerte in die Substitutionsabhandlung einzubeziehen sind, ist vom Verlassenschaftsgericht zu lösen. Wer an solchen Vermögenswerten Eigentum behauptet, muß sein Recht im Prozeßwege geltend machen. Entscheidungstexte 5 Ob 147/62 Entscheidungstext OGH 14.06.1962 5 Ob 147/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §604AußStrG §9 E7AußStrG §158AußStrG §175
Rechtssatz: Dem Nacherben ist die Einantwortungsurkunde und der Endbeschluß im Abhandlungsverfahren zuzustellen. Er kann gegen diese Verfügungen Rechtsmittel ergreifen. Entscheidungstexte 1 Ob 434/61 Entscheidungstext OGH 25.10.1961 1 Ob 434/61 Veröff: SZ 34/157 = EvBl 1962/74 S 78 = JBl 1962,390 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §145 DAußStrG §158
Rechtssatz: Vor erfolgter Einantwortung des Nachlasses an den Vorerben ist die Veräußerung von Substitutionsvermögen mit Zustimmung des Verlassenschaftsgerichtes (Substitutionsbehörde) zulässig, wenn sie notwendig ist, um das restliche Substitutionsvermögen dem Nacherben möglichst zu erhalten und gleichzeitig die dem Vorerben an dem Nachlaßvermögen zustehenden Rechte zu gewährleisten. Dies ist insbesond... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158
Rechtssatz: Die letztwillige Anordnung der Erblasserin, sie setze N.N. als Vorerben und dessen Geschwister als Nacherben mit den Beifügen ein, dass N.N. von den gesetzlichen Beschränkungen als Vorerbe befreit sein solle, ist dahin zu verstehen, dass sie ihn nicht nur von der Beschränkung auf den bloßen Fruchtgenuss der Erbschaft befreien, sondern dass sie ihm auch die Sicherstellung des Substitutionsvermögens (§ 158 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §77AußStrG §158ZPO §1 Ad
Rechtssatz: Die Substitutionsmasse ist kein Rechtssubjekt. Entscheidungstexte 3 Ob 218/60 Entscheidungstext OGH 01.06.1960 3 Ob 218/60 EvBl 1960/350 S 603 9 ObA 236/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 9 ObA 236/93 auch; Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §612AußStrG §22AußStrG §120AußStrG §158
Rechtssatz: Nach einer im Ausland verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen ist im Inland eine Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen, wenn sie nach dem Grundbuchstand zum Teil freies, zum Teil durch fideikommissarische Substitution zugunsten weiterer ungeborener Geschwister gebundenes Liegenschaftsvermögen hinterlassen hat. Die Frage, inwieweit sie als Nacherbin mit den später geborenen N... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158AußStrG §180
Rechtssatz: Auch die Substitutionsabhandlung hat von den Ergebnissen der Verlassenschaftsverhandlung auszugehen. Wenn Beteiligte in diesem Verfahren numehr diese Ergebnisse als unrichtig bekämpfen, können sie dies, wenn nicht das Einvernehmen aller Beteiligten vorliegt, nicht im Abhandlungsverfahren, sonder nur auf den Prozeßwege tun. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §121AußStrG §122AußStrG §125AußStrG §158
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass eine in der vorgeschriebenen Form abgegebene Erbserklärung nur dann zurückzuweisen ist, wenn sie vom absoluten Nichterben, d.h. von jemanden, der gar nicht Erbe sein kann, abgegeben wurde, muss auch für den Nacherben gelten, der behauptet, dass der Substitutionsfall eingetreten sein, und daher eine Erbserklärung abgibt. Die Frage, ob der Substitution... mehr lesen...
Norm: ABGB §650ABGB §652AußStrG §158
Rechtssatz: Zur Frage der Sicherstellung durch den Erben bei Vorliegen eines Sublegates des Fruchtgenusses bzw eines fideikommissarischen Substitutionslegates. Entscheidungstexte 7 Ob 561/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 7 Ob 561/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956... mehr lesen...
Norm: ABGB §707 ffAußStrG §158
Rechtssatz: Verpflichtung des Erben zur grundbücherlichen Sicherstellung eines Anwartschafts - (Aufgriffs-)rechtes. (Weitere Entscheidungen zum Angriffsrecht siehe unter § 165 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 628/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 2 Ob 628/54 SZ 27/215 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ABGB §608AußStrG §158
Rechtssatz: Die Anmerkung des Substitutionsbandes ist auch bei Fideikommiß auf den Überrest zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 272/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 2 Ob 272/52 SZ 25/85 = JBl 1953,125 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008199 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: ABGB §608AußStrG §158
Rechtssatz: Die Nacherbschaft auf den Überrest ist ein Fall der fideikommissarischen Substitution und gem § 158 AußStrG im Grundbuch einzutragen. Die Anordnung, dass der Erbe eine Verfügung treffen solle, durch welche das noch vorhandene erblasserische Vermögen dritten Personen zugewendet wird, ist die Anordnung einer Nacherbschaft auf den Überrest. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §158
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 92 AußStrG über die Inventur findet auf Substitutionsvermächtnisse keine Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 355/34 Entscheidungstext OGH 24.04.1934 3 Ob 355/34 Veröff: SZ 16/83 3 Ob 454/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 3 Ob 454/56 ... mehr lesen...