RS OGH 1967/10/18 5Ob211/67, 5Ob104/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1967
beobachten
merken

Norm

ABGB §613
ABGB §707
AußStrG §158

Rechtssatz

Ist die Beschränkung der fideikommissarischen Substitution des Nacherben und das dem Nacherben an Grundstücken der ihm zugedachten Liegenschaft auferlegte Legat im Grundbuch eingetragen, so ist die Klage des Legatars des Nacherben auf Ausstellung einer verbücherungsfähigen Urkunde, dass den Gegenstand des Legates weitere Grundstücke bilden als im Abhandlungsverfahren berücksichtigt wurden, sowohl gegen den Vorerben als auch gegen den Nacherben zu richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0008207

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten