Norm
ABGB §613Rechtssatz
Ist die Beschränkung der fideikommissarischen Substitution des Nacherben und das dem Nacherben an Grundstücken der ihm zugedachten Liegenschaft auferlegte Legat im Grundbuch eingetragen, so ist die Klage des Legatars des Nacherben auf Ausstellung einer verbücherungsfähigen Urkunde, dass den Gegenstand des Legates weitere Grundstücke bilden als im Abhandlungsverfahren berücksichtigt wurden, sowohl gegen den Vorerben als auch gegen den Nacherben zu richten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0008207Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2013