Norm
ABGB §612Rechtssatz
Nach einer im Ausland verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen ist im Inland eine Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen, wenn sie nach dem Grundbuchstand zum Teil freies, zum Teil durch fideikommissarische Substitution zugunsten weiterer ungeborener Geschwister gebundenes Liegenschaftsvermögen hinterlassen hat. Die Frage, inwieweit sie als Nacherbin mit den später geborenen Nachkommen zu teilen gehabt hätte, ob das freie Liegenschaftsvermögen auch aus dem Vermögen der Substitutionsmasse stammt, ob ihr Liegenschaftsvermögen in die Substitutionsmasse gehört oder nicht, kann materiellrechtlich nicht im Verlassenschaftsverfahren, sondern nur im ordentlichen Rechtsweg entschieden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0007365Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2017