RS OGH 1957/8/28 1Ob454/57, 5Ob106/60, 1Ob170/98a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1957
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Norm

ABGB §613
AußStrG §158
AußStrG §180

Rechtssatz

Auch die Substitutionsabhandlung hat von den Ergebnissen der Verlassenschaftsverhandlung auszugehen. Wenn Beteiligte in diesem Verfahren numehr diese Ergebnisse als unrichtig bekämpfen, können sie dies, wenn nicht das Einvernehmen aller Beteiligten vorliegt, nicht im Abhandlungsverfahren, sonder nur auf den Prozeßwege tun.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0008196

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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