Norm: AußStrG 2005 §117 ffAußStrG 2005 §128
Rechtssatz: Auf das Verfahren zur Bewirkung eines Wechsels in der Person des Sachwalters ist § 128 AußStrG nicht anzuwenden. Unanwendbar sind aber auch die anderen Sonderbestimmungen betreffend das Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen (§§ 117 ff AußStrG), maßgebend sind vielmehr die Allgemeinen Verfahrensbestimmungen des Außerstreitgesetzes. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §128
Rechtssatz: Die bloße Umbestellung des Sachwalters, womit der bisherige durch einen rechtskundigen Sachwalter ersetzt wird, ist nur dann keine erhebliche Erweiterung, wenn der Aufgabenkreis nicht geändert wird. War der Sachwalter zur gesamten Vermögensverwaltung sowie zur Abschließung „vermögensrelevanter und unterhaltsrechtlicher Vereinbarungen in einem Scheidungsverfahren" bestellt und wird der Wirkungskreis der Vermög... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §78 AAußStrG §128AußStrG §129AußStrG §149 Abs1AußStrG §174 Abs1 DABGB §811
Rechtssatz: Dem Abhandlungsgericht obliegt nicht die Sicherstellung der Gebühren des Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 1 Ob 285/00v Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 285/00v Veröff: SZ 74/133 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §8AußStrG §128HGB §22
Rechtssatz: Hat der Verlassenschaftskurator dem Vertrag zwischen Masseverwalter und Beklagter zugestimmt, mit dem der Beklagten das Recht eingeräumt wird, in ihrer Firma den bürgerlichen Namen des Gemeinschuldners zu führen, sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 22 HGB vollständig erfüllt. Entscheidungstexte 4 Ob 84/01h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §26AußStrG §78AußStrG §128AußStrG §129KAG §9nöKAG §20
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator ist nicht dazu legitimiert, als Vertreter des Nachlasses seine Zustimmung zur Einsichtnahme in die Krankengeschichte des Verstorbenen oder zur Entbindung von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten behandelnder Ärzte des Verstorbenen (§ 9 KAG, § 20 nöKAG 1974, § 26 ÄrzteG und andere) im Erbrechtsstreit zu erteilen. Entsprechende Unterlassu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128KO §25IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Arbeitnehmer zum Verlassenschaftskurator seines verstorbenen Arbeitgebers bestellt, übt er Arbeitgeberfunktionen aus und ist daher nicht mehr als Arbeitnehmer anzusehen, sodaß ihm im Falle späterer Konkurseröffnung über die Verlassenschaft seines verstorbenen Arbeitgebers kein Insolvenz-Ausfallgeld gebührt, und zwar auch nicht für die Zeit nach Konkurseröffnung, sofern er vom Masseverwal... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78AußStrG §128
Rechtssatz: Die zwischen den Miterben strittige Frage der Zugehörigkeit einer einzelnen Sache (hier ein Sparbuch) zur Verlassenschaft allein ist kein gesetzlicher Grund für die Bestellung eines Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 7 Ob 555/95 Entscheidungstext OGH 14.06.1995 7 Ob 555/95 Europe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128AußStrG §145 D4.EVHGB Art8 Nr10HGB §54
Rechtssatz: Die Argumentation, aus rechtlichen Gründen könne zwischen dem Tode des Erblassers und der Bestellung eines Verlassenschaftskurators für die Verlassenschaft (als Träger des vom Erblasser bis zum Erbfall geführten Unternehmens) niemand rechtsgechäftlich gehandelt haben ist schon dann verfehlt, wenn bloß die Möglichkeit besteht, daß der Erblasser im Betrieb seines Handelsgewerbes... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 AAußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Der in § 129 AußStrG bestimmte Geschäftskreis des nach § 78 AußStrG bestellten Verlassenschaftskurators umfasst die Vertretung und Verwaltung des Nachlasses, nicht aber die Wahrung der Interessen erbserklärter Erben. Der Kurator ist nur Vertreter des Nachlasses, nicht der Erben. Entscheidungstexte 3 Ob 501/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E8AußStrG §128AußStrG §130
Rechtssatz: Solange das Gericht - wenn auch nach Durchführung eines Verfahrens nach § 128 AußStrG - die Voraussetzungen für eine Erbloserklärung nach § 760 ABGB, § 130 AußStrG nicht für gegeben hält, ist es der Finanzprokuratur verwehrt, durch Anträge oder Rechtsmittel in das Verfahren einzugreifen und so auf eine für sie günstige Lösung dieser Frage hinzuwirken. Dieser Grundsatz muß auch dann gelten,... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator hat nicht nur auf der Aktivseite tätig zu werden. Entscheidungstexte 3 Ob 542/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 3 Ob 542/76 4 Ob 538/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 538/95 Auch; Beisatz: Ist ein Verlassenschaftskurator ausdrücklich zur Ver... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72 Abs1AußStrG §78 BAußStrG §128
Rechtssatz: Die Erledigung des Abhandlungsverfahrens gem § 72 Abs 1 AußStrG schließt grundsätzlich die Bestellung eines Verlassenschaftskurators nach den §§ 78, 128 AußStrG aus. Entscheidungstexte 5 Ob 306/74 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 5 Ob 306/74 7 Ob 756/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Einleitung des Ediktalverfahrens nach § 128 AußStrG ist nur ein Verfahrensschritt ohne materielle Rechtskraftwirkung. Entscheidungstexte 5 Ob 230/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 230/73 EvBl 1974/102 S 216 = NZ 1974,119 mehr lesen...
Norm: AußStrG §128AußStrG §129
Rechtssatz: Ein nach § 128 AußStrG bestellter Kurator kann keine Erbserklärungen abgeben. Entscheidungstexte 5 Ob 93/66 Entscheidungstext OGH 13.07.1966 5 Ob 93/66 JBl 1967,261 = RZ 1967,108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0008073 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128
Rechtssatz: Wer nach Ablauf der Ediktalfrist des § 128 AußStrG sein Alleinerbrecht geltend machen will, muß den Erbrechtsverzicht der anderen Erben, die aus dem von ihm vorgelegten Nachweis seines Erbrechtes ersichtlich sind, dartun, auch wenn sich diese beim Abhandlungsgericht nicht gemeldet haben. Entscheidungstexte 6 Ob 103/60 Entscheidungstext OGH 29.06.1960 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128
Rechtssatz: Können die erbserklärten Erben, solange sie ihr Erbrecht nicht ausgewiesen haben, den Nachlaß nicht verwalten und nicht vertreten, so unterliegt es auch keinem Anstand, zur Verwaltung und Vertretung des Nachlasses einen Verlassenschaftskurators zu bestellen. Entscheidungstexte 1 Ob 495/56 Entscheidungstext OGH 31.10.1956 1 Ob 495/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 BAußStrG §128
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kurators zur Verwaltung des Nachlasses (zwei Testamentserben sind vorhanden, die bisher keine Erbserklärung abgegeben haben). Entscheidungstexte 1 Ob 545/55 Entscheidungstext OGH 28.09.1955 1 Ob 545/55 2 Ob 653/55 Entscheidungstext OGH 16.09.198... mehr lesen...
Norm: ABGB §216ABGB §233 CABGB §810AußStrG §128AußStrG §145
Rechtssatz: Zur Überwachung eines Nachlaßsequesters durch das Verlassenschaftsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 554/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 554/53 Veröff: SZ 26/276 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008067 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 AAußStrG §128
Rechtssatz: Die Befugnisse des Verlassenschaftkurators können sich immer nur auf die Vertretung bzw Verwaltung des gesamten Nachlasses, nicht aber auf einen aliquoten oder bestimmten Teil desselben beziehen. Entscheidungstexte 3 Ob 503/53 Entscheidungstext OGH 17.09.1953 3 Ob 503/53 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §78BAußStrG §128, AußStrG §145 CAußStrG 2005 §173 Abs1
Rechtssatz: Ein Verlassenschaftskurator ist auch dann zu bestellen, wenn eine Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses durch die Erben mangels einer Einigung derselben nicht bewilligt werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 16/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 3 Ob 16/52 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §128AußStrG §131
Rechtssatz: Vor Ablauf der im § 131 AußStrG vorgesehenen Ediktalfrist kann eine vom Erbenkurator abgegebene Erbserklärung nicht zu Gericht angenommen werden. Dem Nachlaßkurator steht gegen seine Enthebung ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 641/50 Entscheidungstext OGH 06.12.1950 3 Ob 641/50 EvBl 1951/60 S 102 = NZ 1951,153 =... mehr lesen...
Norm: AußStrG §128
Rechtssatz: Das Amt eines nach § 128 AußStrG für die Verlassenschaft bestellten Kurators erlischt erst durch seine Enthebung und wird durch die abgegebene Erbserklärung nicht berührt. Entscheidungstexte 3 Ob 490/29 Entscheidungstext OGH 04.06.1929 3 Ob 490/29 Veröff: SZ 11/129 6 Ob 270/66 Entscheidungstext OGH 28.09.... mehr lesen...