Norm
ABGB §810Rechtssatz
Ein Verlassenschaftskurator ist auch dann zu bestellen, wenn eine Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses durch die Erben mangels einer Einigung derselben nicht bewilligt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0007761Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2014