Norm: AußStrG 2005 §104AußStrG 2005 §105Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 Abs1 litaÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art13 Abs1 litbÜbk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art20Brüssel IIa-VO Art11 Abs2Brüssel IIa-VO Art60 lite
Rechtssatz: Auf einen Entführungsfall ist die VO EG Nr 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §104
Rechtssatz: Sparbücher sind dann in das Inventar aufzunehmen und zu bewerten, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zumindest in dessen Besitz standen und nicht erkennbar Eigentumsrechte dritter Personen daran gegeben waren. Entscheidungstexte 1 Ob 2309/96g Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 2309/96g Veröff: SZ 70/46 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §104
Rechtssatz: Ungeachtet des Besitzstands im Todeszeitpunkt fallen jene Sparbücher in die Verlassenschaft, deren Sparguthaben als Forderung dem Erblasser im Zeitpunkt seines Todes zustanden. Es kommt nur darauf an, daß der Erblasser Gläubiger der Sparbuchforderung war. Solange nicht ersichtlich ist, daß ein dem Erblasser als Eigentümer abhanden gekommenes Inhabersparbuch noch vor dem Ableben von einem Dritten gutgläubig erworbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §146 Abs3ABGB §176ABGB §177AußStrG 2005 §104
Rechtssatz: Als wichtiger Grund kommt auch der ernstliche Wille eines mündigen Kindes in Betracht, dem anderen Elternteil zugewiesen zu werden, soll doch einem solchen Minderjährigen die Obsorge durch einen Elternteil möglichst nicht gegen seinen Willen aufgezwungen werden, wenn nicht schwerwiegende
Gründe: dagegen sprechen und der Wunsch nicht gegen die offenbar erkennbaren Interessen des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21 Abs1AußStrG §97 CAußStrG §104
Rechtssatz: Gegen eine Person, die eigenmächtig Nachlaßgegenstände in Besitz genommen hat, ist der Herausgabeauftrag zur Nachlaßsicherung geboten, wenn erbserklärte Erben noch minderjährig sind. Entscheidungstexte 8 Ob 549/92 Entscheidungstext OGH 09.04.1992 8 Ob 549/92 European Case La... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §104
Rechtssatz: Gibt der Sachwalter des Verstorbenen ein ihm als Legat ausgesetztes Sparbuch mit der Beendigung der Sachwalterschaft nicht heraus, nimmt er hiemit eigenmächtig einen Nachlaßgegenstand in Besitz, zu dessen Herausgabe er vom Abhandlungsgericht - falls dies zur Nachlaßsicherung geboten ist - verhalten werden kann. Die pflichtwidriger Unterlassung der Rückstellung des Sparbuches nach Beendigung der Sachwa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 CAußStrG §104
Rechtssatz: Wer eigenmächtig Nachlaßgegenstände in Besitz genommen hat, kann vom Abhandlungsgericht zur Herausgabe verhalten werden, falls dies zur Nachlaßsicherung geboten ist (so schon GlU 6304; GlUNF 7299; ZBl 1917/98). Entscheidungstexte 3 Ob 564/87 Entscheidungstext OGH 07.10.1987 3 Ob 564/87 RZ 1988/20,90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1177ABGB §1233AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 A2AußStrG §104
Rechtssatz: Die Frage, ob Liegenschaften, welche nach Abschluß einer allgemeinen, das gegenwärtige und zukünftige Vermögen umfassenden Gütergemeinschaft von einem Ehegatten dem anderen geschenkt wurden, aus dieser Gütergemeinschaft auch ohne besonderen Hinweis im Schenkungsvertrag ausscheiden und ob sie in das Inventar aufzunehmen sind, ist im Gesetz nicht geregelt (keine of... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 Abs1 A1AußStrG §104AußStrG 2005 §166 Abs2
Rechtssatz: Für die Inventierung des Nachlasses ist der Besitz, nicht das Eigentum des Erblassers maßgebend. (SZ 6/266) Entscheidungstexte 1 Ob 726/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1986 1 Ob 726/85 Veröff: SZ 59/9 = NZ 1986,210 3 Ob 543/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §92AußStrG §104AußStrG §174AußStrG 2005 §178
Rechtssatz: Der (nur) gegen den Endbeschluss im Abhandlungsverfahren mit dem Ziel, die Fortsetzung dieses Verfahrens zu erreichen, erhobene Rekurs ist auch auf die gleichzeitig oder vor Rechtskraft des Endbeschlusses ergangene Einantwortungsurkunde zu beziehen; wenn die Fortsetzung des Abhandlungsverfahren als notwendig erkannt wird, ist auch die Einantwortungsurkunde aufzu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1AußStrG §104
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht hat ein Sparbuch, daß der Erblasser vor seinem Tode unter Mitteilung des Losungswortes einem Dritten, angeblich in dessen Eigentum, übergeben hat, nicht zum Gegenstand der Abhandlung zu machen und sich der Entscheidung über die Frage des Rechtes an der Spareinlage überhaupt zu enthalten, anderenfalls die Verfügung des Abhandlungsgerichtes, insbes eine allfällig verfügte Sperre ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 CAußStrG §104AußStrG §179
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht hat gemäß den §§ 97, 104 AußStrG nur zu prüfen, welche Gegenstände in das Inventar aufzunehmen sind, darf jedoch über die Eigentumsfrage nicht entscheiden. Die gerichtlichen Amtshandlungen nach § 179 AußStrG haben sich auf die Ergänzung des Inventars zu beschränken. Die Zuweisung von (nachträglich hervorgekommenen) Rentenguthaben ins Eigentum ist da... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 Abs1 A1AußStrG §104AußStrG 2005 §166 Abs2
Rechtssatz: Unter Besitz als Voraussetzung für die Aufnahme in das Inventar ist nur der Sachbesitz oder Rechtsbesitz, nicht auch die Innehabung zu verstehen (Übergabe von Sparbüchern samt Safeschlüssel). Entscheidungstexte 5 Ob 112/66 Entscheidungstext OGH 08.06.1966 5 Ob 112/66 Veröff: EvBl 1967/187 S 216 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A1AußStrG §104AußStrG §177
Rechtssatz: Die Erben haben die notwendigen Aufsandungserklärungen abzugeben, wenn die Liegenschaft bereits außerbücherlich den Käufer von der nach Abschluß des mündlichen Kaufvertrages verstorbenen Verkäuferin übergeben wurde und daher die Liegenschaft mangels Besitzes der Erblasserin im Zeitpunkt des Todes nicht in ihre Verlassenschaft fällt, in welchem Falle einer Verbürgerung der Einantwortungsur... mehr lesen...
Norm: ABGB §309AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 CAußStrG §104AußStrG 2005 §166 Abs2
Rechtssatz: Ob der Besitzbegriff des § 309 ABGB mit dem der §§ 97 und 104 AußStrG ident ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich gelöst. Entscheidungstexte 8 Ob 246/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 246/65 6 Ob 326/65 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97AußStrG §104
Rechtssatz: Keine gesetzliche Bestimmung untersagt dem Abhandlungsrichter, einem Erben aufzutragen, bestimmte in das Nachlaßinventar aufgenommene Gegenstände gerichtlich zu erlegen. Entscheidungstexte 5 Ob 320/64 Entscheidungstext OGH 06.07.1965 5 Ob 320/64 Veröff: NZ 1967,29 European... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97AußStrG §104
Rechtssatz: Die Ablehnung der Ausfolgung eines Sparbuches infolge Eigentums (nicht Besitzes) der Erblasserin ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 50/64 Entscheidungstext OGH 27.02.1964 6 Ob 50/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0085832 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E1AußStrG §104RAO §28 Abs1 lith
Rechtssatz: Der zum mittlerweiligen Stellvertreter bestellte Rechtsanwalt ist dem Verlassenschaftsgericht zur Rechnungslegung verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 218/58 Entscheidungstext OGH 14.05.1958 1 Ob 218/58 1 Ob 198/02b Entscheidungstext OGH 30.09.2002 1 Ob 198/02b ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §104
Rechtssatz: Für die Inventur ist der Besitz, nicht aber das Eigentum des Erblassers maßgebend und ist die bestrittene Eigentumsfrage auf dem Rechtswege auszutragen, ohne daß für die Klage eine Frist zu setzen und mit dem Abhandlungsverfahren innezuhalten ist. (Weitere Entscheidung siehe unter § 97 A AußStrG). Entscheidungstexte 1 Ob 423/54 Entscheidungstext OGH 07.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92AußStrG §104AußStrG §174 D
Rechtssatz: Ein gleichzeitig mit der Einantwortungsurkunde erlassener Endbeschluss im Nachlassverfahren (mit dem die Erbserklärung angenommen und das errichtete Inventar der Abhandlung zugrunde gelegt wurde) ist nur dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Einantwortungsurkunde angefochten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 305/54 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §104
Rechtssatz: Wenn einem Dritten, der sich im Besitz einer Sache befindet, die seiner Behauptung nach nicht in den Nachlaß gehört, diese vom Abhandlungsgericht abgenommen und dem Erben, dem die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen worden war, übergeben wurde, so hat, wenn diese Verfügung von der oberen Instanz aufgehoben wird, das Abhandlungsgericht über den Antrag des Dritten auf Wiedereinräumung des Besitzes zu ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z2 CAußStrG §B1AußStrG 2005 §104
Rechtssatz: Zur Frage der Berechtigung einer Minderjährigen zur selbständigen Stellung von Anträgen und Erhebungen von Rechtsmitteln im Verfahren Außerstreitsachen. Entscheidungstexte 3 Ob 274/50 Entscheidungstext OGH 31.05.1950 3 Ob 274/50 Veröff: SZ 23/181 2 Ob 882/53 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §104
Rechtssatz: Ist das Eigentumsrecht an einer Sache, die im Besitze des Erblassers war, strittig, so ist sie in das Inventar aufzunehmen und der Antragsgegner auf den Rechtsweg zu verweisen. Bestreitet der minderjährige Pflichtteilsberechtigte die Forderung seines Nachlaßgläubigers, so ist dieser auf den Rechtsweg zu verweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §98AußStrG §104JN §1 RJ
Rechtssatz: Ob ein Vermögen in den Nachlaß einzubeziehen ist, ist im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Ein Auftrag auf Ausfolgung kann vom Abhandlungsgericht aber auch nach Einbeziehung der Gegenstände in den Nachlaß an einen Erben nicht erteilt werden (vgl GlUNF 2202, 2336, 4241, 558). Entscheidungstexte 2 Ob 203/38 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §104
Rechtssatz: Sachen, die sich im Schrankfach einer Bank befinden, sind in die Nachlaßinventur nicht aufzunehmen, wenn nicht feststeht, daß der Erblasser Besitzer oder Eigentümer dieser Sachen war. Entscheidungstexte 3 Ob 35/29 Entscheidungstext OGH 24.01.1929 3 Ob 35/29 SZ 11/22 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §104
Rechtssatz: Bei Bestreitung von Gesellschaftsanteilen des Erblassers durch die übrigen Gesellschafter ist die Aufnahme in das Inventar vor Feststellung der erblasserischen Rechte nicht zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 427/23 Entscheidungstext OGH 12.06.1923 3 Ob 427/23 SZ 10/155 1 Ob 16/63 Entscheidungstext ... mehr lesen...