Norm
AußStrG §92Rechtssatz
Ein gleichzeitig mit der Einantwortungsurkunde erlassener Endbeschluss im Nachlassverfahren (mit dem die Erbserklärung angenommen und das errichtete Inventar der Abhandlung zugrunde gelegt wurde) ist nur dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Einantwortungsurkunde angefochten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0007741Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019