Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, betrieb gemeinsam mit Dr. D., einem anderen Rechtsanwalt, in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Rechtsanwaltskanzlei. Im Jahr 1987 entzog die Rechtsanwaltskammer Dr. D. die Berufsbefugnis. In der Bilanz der GesbR zum 31. Dezember 1987 findet sich unter den Aktiva ein Posten "Kapital Dr. D." in Höhe von rund 2,900.000 S. Der Beschwerdeführer führte die Kanzlei in der Folge als Einzelunternehmer weiter. Seinen Erklärungen zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76 Abs1 litd;
Rechtssatz: Die frühere Tätigkeit eines Mitglieds des (neuen) unabhängigen Finanzsenates im Verwaltungsverfahren als Mitglied des (früheren) Berufungssenates bei der (damaligen) Finanzlandesdirektion, ohne dass dieses Mitglied als Organ der Finanzlandesdirektion eine Weisung erteilt hat, begründet für sich keine Befangenheit iSd § 76 BA... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin erzielte in den Streitjahren Pensionseinkünfte und Einkünfte aus der Überlassung von Ackergrundstücken. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte sie Abgabenerklärungen für die Streitjahre 1995 bis 2000 ein; neben ihren Pensionseinkünften erklärte sie in den Jahren 1995 bis 1999 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und im Jahr 2000 solche aus Vermietung und Verpachtung. Der Erklärung war jeweils eine mit "Einkünfte aus V+V" überschriebene Beilage ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76 Abs1 litc;
Rechtssatz: Nach § 76 Abs. 1 BAO haben sich die Organe der Abgabenbehörden der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen, wenn sonstige
Gründe: vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Sonstige wichtige
Gründe: sind Umstände, die es nach objektiver Prüfung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. April 1999 setzte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der "S Gesellschaft m.b.H. & Co KG" ( in der Folge: KG) im Zusammenhang mit der Veräußerung von Getränken für den Abgabenzeitraum 1. April 1997 bis 31. März 1998 bei einer Bemessungsgrundlage von S 11,430.600,-- die bereits fällige Getränkesteuer mit S 646.157,30 vorläufig fest. Dem Rückerstattungsbegehren wurde keine Folge gegeben. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung gab das zuständige Mitglie... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht OberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z5;AVG §7 Abs1;BAO §76 Abs1 litd;LAO OÖ 1984 §53 Abs1 litd;Statut Linz 1992; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/19/0170 E 8. Oktober 1990 VwSlg 13279 A/1990 RS 4[Im Beschwerdefall hat der Leiter der Abgabenbehörde erster Instanz den Berufungsbescheid zwar unterfertigt, es... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §101;LAO Krnt 1991 §81 Abs1;LAO NÖ 1977 §76 Abs1;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0224 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0320 E 24. Mai 1996 RS 1(Hier: Krnt LAO 1991 anzuwenden; keine Heilung des... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde im streitgegenständlichen Zeitraum für ihre Tochter Ulrike, geboren am 8. April 1977, Familienbeihilfe sowie ein entsprechender Kinderabsetzbetrag gewährt. Bei einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe gab die Beschwerdeführerin an, dass die Tochter nunmehr ein Universitätsstudium in Graz betreibe und ständig bei ihr wohne. Die Beschwerdeführerin gab bei einer mündlichen Einvernahme zu Protokoll, dass ihre Tochter zwar an deren Studienort ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7;BAO §76 Abs1 litd;BAO §76 Abs1;B-VG Art20;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0088 E 19. Dezember 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2037/65 E 2. Dezember 1966 RS 2 Stammrechtssatz Die in Ausübung des Weisungsrech... mehr lesen...
1.1. Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 1992, Zl. 91/17/0104, hob der Verwaltungsgerichtshof den an die beschwerdeführenden Parteien ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 18. September 1990 betreffend die Vorschreibung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr in Höhe von S 92.268,-- wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf. Im ersten Rechtsgang des Abgabenverfahrens war nicht geklärt worden, ob das Hallenbad, auf welches sich die Vorschreibung der ergänzenden Kana... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §179 Abs2;BAO §76 Abs1;LAO OÖ 1984 §139 Abs1;LAO OÖ 1984 §139 Abs2;LAO OÖ 1984 §53 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 139 Abs 2 OÖ LAO können Sachverständige von den Parteien abgelehnt werden, wenn diese Umstände glaubhaft machen, die die Unbefangenheit oder Fachkunde des Sachverständigen in Zweifel stellen. Es ist ein ausdrüc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 10. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer für eine näher, dem "Objekt" nach, bezeichnete Liegenschaft an Trinkwasserzinszählermiete, Müllabfuhr, Kanalbenützungsgebühr für Trinkwasser und Kanalbenützungsgebühr für Thermalwasser insgesamt der Betrag von S 133.964,60 betreffend den Zeitraum Jänner bis August 1992 vorgeschrieben. Der Bescheid stützte sich auf die §§ 1 bis 5, 7 bis 10 des Salzburger Benützungsgebührengesetzes, Lan... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76 Abs1 litc;LAO Slbg 1963 §50 Abs1 litc;
Rechtssatz: Aus der Verwendung einer wortgleichen
Begründung: durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz in ihrem nach Aufhebung ergangenen Bescheid folgt - jedenfalls ohne weiteres Vorbringen - kein Indiz dafür, dass ein wichtiger Grund vorliegen könnte, der geeignet wäre, die voll... mehr lesen...
Nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung für den Neubau eines Gebäudes schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge: Bürgermeister) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 14. März 1996 den Erschließungsbeitrag gemäß § 19 der Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 1,238.503,94 vor. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge: Gemeindevorstand) vom 11. Juli 1996 wurde der gegen den genannten Bescheid des Bürgermei... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §92;BAO §96;LAO Tir 1984 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0132
97/17/0218
97/17/0219
Rechtssatz: Eine bloße Kopie eines an eine andere Person ergangenen Bescheides entbehrt der eigenhändigen Unterfe... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101;LAO NÖ 1977 §76 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: Wenn die Ausfertigung der Behörde keinen Hinweis iSd § 76 Abs 1 NÖ LAO 1977 enthält, ist zur wirksamen Erlassung des Bescheides an beide materiellen Adressaten (hier: E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in R 16, EZ n1, Katastralgemeinde Gurk. Gegen die gemäß § 11 iVm § 1 Abs. 2 und 3 des Bodenschätzungsgesetzes 1970, BGBl. 233, im Finanzamt S in der Zeit vom 20. Oktober bis 20. November 1986 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegten Ergebnisse der Bodenschätzung in der Katastralgemeinde Gurk erhob er Berufung. Er begründete diese zunächst mit nach seiner Meinung unrichtigen Einschätzungen wesentlicher Flächen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §76 Abs1 litd;BodenschätzungsG §11 Abs6;BodenschätzungsG §5 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Schätzung von Musterstücken im Sinne des § 5 Abs 4 BodenschätzungsG, die nach dem Gesetz von der Finanzlandesdirektion nach Beratung im Landesschätzungsbeirat durchzuführen ist, handelt es sich keinesfalls um eine "Mitwirkung an der Erlassung des an... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Bank in der Rechtsform einer registrierten Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Anläßlich einer die Jahre 1985 bis 1987 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin zum Jahresende 1986 Haftungen in Höhe von S 699,000.000,-- für Kredite, die von der GZB vergeben worden wären, übernommen hätte. Davon wäre im Wege der Sammelwertberichtigung eine Rückstellung im Ausmaß von 3 %, somit in Höhe von S 20,970.000... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ein Mitglied eines Berufungssenates muß sich nicht schon deswegen der Ausübung seines Amtes wegen Befangenheit enthalten, nur weil es bei einer anderen Bank als Staatskommissär eingesetzt ist (hier: Bf ist eine Bank). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140017.X04 ... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende KG ist Nachfolgerin der C-GmbH, die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft war. Die C-GmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Juni 1970 gegründet worden. Am Stammkapital in Höhe von S 100.000,-- waren der Wirtschaftstreuhänder A mit S 51.000,-- und seine Ehegattin Brigitte A mit S 24.000,-- sowie der Wirtschaftstreuhänder B mit S 25.000,-- beteiligt; eingezahlt wurde je ein Viertel der genannten Beträge. Die Abtretung von Gesellschaftsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76 Abs1;B-VG Art20;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 12 Stammrechtssatz Die Erteilung einer Weisung kann als bloß innerbehördlicher Vorgang niemals Parteienrechte beeinflussen, weil Gegenstand der Gesetzmäßigkeitsprüfung durch den VwGH das ERGEBNI... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Rechtssatz: Die Erteilung einer Weisung kann als bloß innerbehördlicher Vorgang niemals Parteienrechte beeinflussen, weil Gegenstand der Gesetzmäßigkeitsprüfung durch den VwGH das ERGEBNIS des weisungsgemäßen Vorgehens in seiner nach Ausschöpfung des Rechtszuges in Erscheinung tretenden Gestalt ist (Hinweis E 3.6.1953, 2709/52). Schlagworte Individuelle Normen und Part... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7;BAO §76 Abs1 litd;BAO §76 Abs1;B-VG Art20;VwRallg; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2037/65 E 2. Dezember 1966 RS 2 Stammrechtssatz D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Bodenverlegungsunternehmen und ein Hotel. Im ersten ermittelt er den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 5 EStG 1972, im zweiten gemäß § 4 Abs 1 leg cit. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden in beiden Betrieben durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem folgendes fest: 1. Ein vom Beschwerdeführer bis dahin als Privatvermögen behandeltes Sparbuch sei dem Betriebsvermögen des Bodenverlegungsunternehmens zuzurech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76 Abs1 litc;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 92/14/0182 2 Stammrechtssatz Wegen Befangenheitsgründen gemäß § 76 Abs 1 lit c BAO steht der Partei ein Ablehnungsrecht nicht zu. Im Falle der Befangenheit hat sich das betreffende Organ der Abgabenbehörde selbst seines Amtes zu enthalte... mehr lesen...
1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...