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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76 Abs1 litd;Rechtssatz
Bei der Schätzung von Musterstücken im Sinne des § 5 Abs 4 BodenschätzungsG, die nach dem Gesetz von der Finanzlandesdirektion nach Beratung im Landesschätzungsbeirat durchzuführen ist, handelt es sich keinesfalls um eine "Mitwirkung an der Erlassung des angefochtenen Bescheides" in erster Instanz im Sinne des § 76 Abs 1 lit d BAO, soweit es den hier im Berufungsverfahren bekämpften Bescheid über die Bodenschätzung betrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150005.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.12.2009