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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76 Abs1 litc;Rechtssatz
Ein Mitglied eines Berufungssenates muß sich nicht schon deswegen der Ausübung seines Amtes wegen Befangenheit enthalten, nur weil es bei einer anderen Bank als Staatskommissär eingesetzt ist (hier: Bf ist eine Bank).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140017.X04Im RIS seit
09.11.2001