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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76 Abs1 litd;Rechtssatz
Die frühere Tätigkeit eines Mitglieds des (neuen) unabhängigen Finanzsenates im Verwaltungsverfahren als Mitglied des (früheren) Berufungssenates bei der (damaligen) Finanzlandesdirektion, ohne dass dieses Mitglied als Organ der Finanzlandesdirektion eine Weisung erteilt hat, begründet für sich keine Befangenheit iSd § 76 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130019.X01Im RIS seit
27.03.2007