RS Vwgh 1996/5/24 94/17/0320

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Veröffentlicht am 24.05.1996
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §101;
LAO NÖ 1977 §76 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321

Rechtssatz

Wenn die Ausfertigung der Behörde keinen Hinweis iSd § 76 Abs 1 NÖ LAO 1977 enthält, ist zur wirksamen Erlassung des Bescheides an beide materiellen Adressaten (hier: Ehegatten) erforderlich, daß die Zustellung je einer Ausfertigung des Bescheides an jeden von ihnen zu verfügen und durchzuführen ist. Die Zustellung eines an beide Ehegatten adressierten, in einem ebenfalls an beide Ehegatten adressierten Kuvert befindlichen Bescheides an einen Ehegatten wird nur gegenüber diesem, nicht aber gegenüber dem anderen Ehegatten wirksam (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170320.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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