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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §101;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321Rechtssatz
Wenn die Ausfertigung der Behörde keinen Hinweis iSd § 76 Abs 1 NÖ LAO 1977 enthält, ist zur wirksamen Erlassung des Bescheides an beide materiellen Adressaten (hier: Ehegatten) erforderlich, daß die Zustellung je einer Ausfertigung des Bescheides an jeden von ihnen zu verfügen und durchzuführen ist. Die Zustellung eines an beide Ehegatten adressierten, in einem ebenfalls an beide Ehegatten adressierten Kuvert befindlichen Bescheides an einen Ehegatten wird nur gegenüber diesem, nicht aber gegenüber dem anderen Ehegatten wirksam (Hinweis E 13.9.1977, 682/77, VwSlg 9383 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170320.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008