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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §76 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/26 90/13/0155 12Stammrechtssatz
Die Erteilung einer Weisung kann als bloß innerbehördlicher Vorgang niemals Parteienrechte beeinflussen, weil Gegenstand der Gesetzmäßigkeitsprüfung durch den VwGH das ERGEBNIS des weisungsgemäßen Vorgehens in seiner nach Ausschöpfung des Rechtszuges in Erscheinung tretenden Gestalt ist (Hinweis E 3.6.1953, 2709/52).
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130082.X01Im RIS seit
11.07.2001