1. Die Beschwerdeführerin erzielte in den Streitjahren Pensionseinkünfte und Einkünfte aus der Überlassung von Ackergrundstücken. Über Aufforderung des Finanzamtes reichte sie Abgabenerklärungen für die Streitjahre 1995 bis 2000 ein; neben ihren Pensionseinkünften erklärte sie in den Jahren 1995 bis 1999 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und im Jahr 2000 solche aus Vermietung und Verpachtung. Der Erklärung war jeweils eine mit "Einkünfte aus V+V" überschriebene Beilage ange... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76;
Rechtssatz: Erklärt sich ein Organwalter für befangen, hat die Partei keine Möglichkeit, ein Mitwirken dieses Organwalters an der zu treffenden Entscheidung zu erzwingen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2003150093.X02 Im RIS seit 04.07.2006 Zulet... mehr lesen...
A. 1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde die Wiederaufnahme der mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 23. Dezember 1999 abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 abgelehnt. Der Berufungsbescheid betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1994 und 1995 war Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren u.a. 98/15/0178, 98/15/0179, 2000/15/0020. Aus den diesen Verfahren zu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §76; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084
Rechtssatz: Befangen kann nur ein Organwalter, nicht jedoch die Behörde als solche sein. Aus der Befangenheit des Behördenleiters oder eines Organwalters ergibt sich nicht zwingend die Befangenheit sämtlicher Org... mehr lesen...
1.1. Die G. WohnbaugmbH (in der Folge G. GmbH) erstattete am 17. August 1999 (eingelangt bei der mitbeteiligte Stadtgemeinde am 27. August 1999) eine Fertigstellungsanzeige gemäß § 30 Abs. 1 der Niederösterreichischen Bauordnung 1996, LGBl. 8200 (in der Folge: NÖ BauO 1996), in der sie bekannt gab, dass das Bauvorhaben einer Reihenhausanlage auf einem näher bezeichneten Grundstück in der Katastralgemeinde Klosterneuburg vollendet worden sei. Das Stadtamt der mitbeteiligten Stadtg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
Norm: LAO NÖ 1977 §151;LAO NÖ 1977 §76; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0413 E 23. März 1998 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Anwendungsbereich des § 76 NÖ LAO 1977 ist die Behörde nicht der Aufgabe enthoben, die Adressaten ihres Bescheides namentlich zu nennen. § 76 und § 151 NÖ LAO 1977 normieren keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß der Bescheidadressat aus dem B... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt wurde der Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz, mit welchem ein Kommunalsteuernachforderungsbetrag festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben. Der Bescheid des Stadtsenates enthielt folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 91 Abs. 2 des Klagenfurt... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96;LAO Krnt 1991 §76;
Rechtssatz: Dem angefochtenen Bescheid ist durch die Fertigungsklausel "Für die Landesregierung:" unter Beifügung des Namens des Fertigenden zweifelsfrei zu entnehmen, dass es sich gegenständlich um einen der Landesregierung zuzurechnenden Bescheid hande... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin auf Grund der Vergnügungssteuerverordnung der mitbeteiligten Stadt aufgefordert, für näher bezeichnete Veranstaltungen und Spiele eine Abgabenerklärung (Vergnügungssteuererklärung) bis 28. Jänner 1994 abzugeben. Nach ungenütztem Verstreichen dieser Frist wurde die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 2. Februar 1994 unter Hinweis auf § 104 der Kärntner Landesabgabenordnung 1991 und § 87 der Landesabgabenordnung 1991 auf ih... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten
Norm: LAO Krnt 1991 §76;
Rechtssatz: Bei einer Beglaubigung gilt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Unleserlichkeit der Unterschrift der Beglaubigung durch die Kanzlei unerheblich ist (Hinweis: zum AVG vgl das hg. Erkenntnis vom 18.9.1990, 90/05/0081). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995170188.X02 ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 21. Oktober 1991 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft "gemäß §§ 6 Abs. 1 lit. d und lit. e, 27 Abs. 1 lit. a und Abs. 4 und 40 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1991, LGBl. Nr. 29/1991 i. d.g.F. die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Vergrößerung der Schipiste im Bereich des Zellerbergsteilhanges auf Grundstück 5392, KG X, um ca. 1000 m2 sowie zur Entschärfung des Steilhanges der bestehenden Schipiste in diesem B... mehr lesen...
Index: L00027 Landesregierung TirolL00047 Amt der Landesregierung TirolL34007 Abgabenordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;GO AdLReg Tir 1976 §9 Abs1;GO AdLReg Tir 1976 §9 Abs4;GO LReg Tir 1989 §2 Abs3;GO LReg Tir 1989 §2 Abs5;LAO Tir 1984 §213 Abs3;LAO Tir 1984 §76;
Rechtssatz: Organwalter des Amtes der Landesregierung können durch verwaltungsinterne Akte zur Genehmigung und Unterfertigung vo... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 11. November 1993 des Bürgermeisters der Marktgemeinde B als Abgabenbehörde erster Instanz, Zl. 1533-226/S/93, wurde dem Erstbeschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes Nr. 180/5, EZ 889, KG B, eine Ergänzungsaufschließungsabgabe in der Höhe von S 47.891,-- gemäß § 15 Z 1 Nö Bauordnung 1976, LGBl. 8200, vorgeschrieben. Zur Begründung: wird in diesem Bescheid darauf hingewiesen, daß die Gemeinde gemäß § 15 Z 1 Nö BauO 1976 verpflichtet sei, eine Ergänzungsabg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
Norm: LAO NÖ 1977 §151;LAO NÖ 1977 §76;
Rechtssatz: Auch im Anwendungsbereich des § 76 NÖ LAO 1977 ist die Behörde nicht der Aufgabe enthoben, die Adressaten ihres Bescheides namentlich zu nennen. § 76 und § 151 NÖ LAO 1977 normieren keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß der Bescheidadressat aus dem Bescheid zumindest erkennbar sein muß. Erfolgt keine namentliche Nennu... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 7. Februar 1996 erhoben die Erstbeschwerdeführerin "u. Mitbes" vor dem Verwaltungsgerichtshof eine "Berufung u. Säumnisbeschwerde gegen den Senat der Statutarstadt Krems gegen Bescheid MD-M-8/1995 v. 19.12.1995". Die "Säumnisbeschwerde" wird damit begründet, daß in dem angefochtenen Bescheid bestimmte Einwendungen der Beschwerdeführerinnen nicht beantwortet worden seien. Mit der Beschwerde war ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbunden. 1.2. ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1 impl;BAO §101;BAO §199;LAO NÖ 1977 §151;LAO NÖ 1977 §76;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/17/0064 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0270 1 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit. der als Abgabenbescheid intendierten Erledigung des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 3. März 1993 wurde "Dr. Karl und Dr. Elisabeth F" gemäß "§ 6 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 in der derzeit geltenden Fassung, und der geltenden Wasserabgabenordnung der Gemeinde" für den Anschluß einer näher bezeichneten Liegenschaft an die Öffentliche Gemeindewasserleitung eine Wasseranschlußabgabe im Gesamtbetrag von S 49.519,80 vorgeschrieben. Mit der ebenf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101;BAO §246 Abs1;BAO §257;BAO §278;LAO NÖ 1977 §192;LAO NÖ 1977 §201 Abs1;LAO NÖ 1977 §208;LAO NÖ 1977 §76; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: Entspricht ein inhaltlich einheitlicher Abgabenbescheid nicht den Erfordernissen des ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §96;LAO NÖ 1977 §76;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0321
Rechtssatz: § 18 Abs 4 AVG ist im Bereich des niederösterreichischen Landesabgabenverfahrens nicht anwendba... mehr lesen...
Mit einem an "MK und Mitbesitzer" gerichteten Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Partei vom 5. August 1993 wurden aus Anlaß der Erklärung der Grundstücke Nr. 175/1, 175/2, 175/3 und 175/4, je der KG B, zu Bauplätzen gemäß § 14 Abs. 1 der Niederösterreichischen Bauordnung, Anlage zur Wiederverlautbarungskundmachung der Niederösterreichischen Landesregierung LGBl. 8200-0 (im folgenden: NÖ BauO 1976), Aufschließungsbeiträge wie folgt vorgeschrieben: für die Parzelle ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §101;BAO §199;LAO NÖ 1977 §151;LAO NÖ 1977 §76; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/21 92/17/0270 1 Stammrechtssatz Die von den Gemeindebehörden gewählte Bescheidfassung (EM und Mitbes) und die (dementsprechende) Zustellung an den abgabepflichtigen EM konnte keine... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid vom 28. Juni 1994 schrieb das Amt der Steiermärkischen Landesregierung gemäß den §§ 7, 57 und 172 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung - LAO, LGBl. Nr. 158/1963 in der Fassung LGBl. Nr. 41/1988, dem Beschwerdeführer als Geschäftsführer der "XY"-Gesellschaft m.b.H. in K, R-Gasse 1, Anzeigenabgabe nach dem Steiermärkischen Anzeigenabgabegesetz 1980, LGBl. Nr. 56, für Anzeigen im Druckwerk "XY" für den Zeitraum 1990 bis einschließlich 1993 samt Nebengebühre... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art11 Abs2;LAO Stmk 1963 §76 idF 1983/034;LAO Stmk 1963 §80 Abs1 idF 1983/034;LAO Stmk 1963 §80 Abs3 idF 1983/034;ZustG §4;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: AusfzF, ob die dem § 4, § 8 Abs 1 und § 8 Abs 2 ZustellG vollinhaltlich entsprechenden Regelungen der Stmk LAO kompetenzrechtlich zulässig ... mehr lesen...
1. Mit zwei Bescheiden des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 9. April 1991 wurden dem Zweitbeschwerdeführer, im Bescheid adressiert mit "EM und Mtb", Ergänzungsabgaben zur Kanaleinmündungsabgabe und zur Wasseranschlußabgabe wegen Zu- und Umbauten auf einer im Eigentum der Beschwerdeführer stehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet der mitbeteiligten Gemeinde vorgeschrieben. Die Bescheide wurden nach Ausweis der Verwaltungsakten nur dem Zweitbeschwerdeführer zugestellt.... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §101;BAO §199;LAO NÖ 1977 §151;LAO NÖ 1977 §76;
Rechtssatz: Die von den Gemeindebehörden gewählte Bescheidfassung (EM und Mitbes) und die (dementsprechende) Zustellung an den abgabepflichtigen EM konnte keine wirksame Zustellung eines an eine weitere Abgabenschuldnerin gerich... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich übereinstimmend, daß der Beschwerdeführer am 24. September 1990 beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien die Anträge gestellt hat, den Richter des Oberlandesgerichtes Wien Dr. P. wegen Vorliegens von Befangenheit, Ablehnungs- und Ausschließungsgründen abzulehnen, die Bescheide des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 7. März 1990, Jv 17.961-33a/89, sowie vom 6. September 1990, Jv 50.610-33a/90, für nichtig zu e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §7;BAO §76;GEG §14;GEG §6;GEG §7;VwRallg;
Rechtssatz: Zu den Grundsätzen eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens gehört etwa die Möglichkeit des Ausschlusses befangener Organe (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in W ab 1. September 1981 einen Nachtclub; dies zunächst in einem Mietlokal, ab 1985 in einem 1983 um S 2,4 Mio erworbenen und 1983 bis 1985 um ca. S 1,5 Mio um- und ausgebauten Gebäude. In diesem Nachtclub waren von Beginn an vier, in der Folge bis zu sieben Thailänderinnen, aber auch Afrikanerinnen als Tänzerinnen und Animierdamen beschäftigt. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1;BAO §289;BAO §76;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0133 E 3. November 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Befangenheit von Organen der Abgabenbehörden erster Instanz ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit Rücksicht auf § 289 BAO unbeachtlich (Hinweis Stoll, BAO, Handbuc... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Wr 1962 §76;ZustG §8 Abs1; Beachte Fortgesetztes Verfahren:88/17/0123 B 9. Juni 1989;
Rechtssatz: Von einer "wiederkehrenden Erhebung" von Abgaben kann bei Erlassung eines Haftungsbescheides schon begrifflich nicht die Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988170123.X04 ... mehr lesen...