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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76;Rechtssatz
Erklärt sich ein Organwalter für befangen, hat die Partei keine Möglichkeit, ein Mitwirken dieses Organwalters an der zu treffenden Entscheidung zu erzwingen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003150093.X02Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018