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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §76;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084Rechtssatz
Befangen kann nur ein Organwalter, nicht jedoch die Behörde als solche sein. Aus der Befangenheit des Behördenleiters oder eines Organwalters ergibt sich nicht zwingend die Befangenheit sämtlicher Organwalter dieser Behörde (Hinweis Ritz, BAO2, § 76 Rz 3).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150017.X07Im RIS seit
04.04.2006Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010