Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §49;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §189;BAO §201;BAO §224 Abs1;BAO §246;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §152;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040 ;LAO Wr 1962 §189;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/19 96/13/0079 2 Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht da... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Nach § 7 Abs 1 Wr LAO idF LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung - wie bei § 7 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/13/0075 E 24. Februar 1999
97/16/0086 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Ist die Abgabenbehörde (insbesondere auf Grund der vom Haftungspflichtigen vorgelegten Unterlagen) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides sowie des erstinstanzlichen Bescheides kann folgendes entnommen werden: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 7 Abs. 1 WAO i.V.m. § 54 Abs. 1 leg. cit. als Geschäftsführerin und Liquidatorin der E.-GmbH in Liquidation für Abgabenschulden dieser Gesellschaft an Kommunalsteuer für den Zeitraum von Jänner 1996 bis Dezember 1996 und an Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die AbgBeh davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die U... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, es sei de... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu Abgabenschuldigkeiten privilegiert zu behandeln. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Zu den im § 54 Abs 1 Wr LAO genannten Personen gehören auch die Gesch äftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesel lschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten haben (Hinweis ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenb... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 1993, Zl. 91/17/0119, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien, soweit er die Haftung für Vergnügungssteuer und Nebenansprüche betraf, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen (Haftung für Getränkesteuer) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF idF 1989/033; ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2 idF 1989/033;GetränkesteuerGNov Wr 1989/033;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4 idF 1989/033;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde belastet ihren Haf... mehr lesen...
Der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 23. Februar 1996 als Geschäftsführer der N-GmbH für Vergnügungssteuerschulden in der Höhe von S 295.905,--, die im Zeitraum April 1989 bis Juli 1992 entstanden seien, haftbar gemacht wurde. Eine dagegen eingebrachte Berufung sei ausschließlich damit begründet, daß die Primärschuldnerin niemals Steuerschuldnerin gewesen sei, weshalb auch eine Haftun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150124.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines U gemäß § 7 Abs. 1 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung 1963 für die auf den Zeitraum Mai 1990 bis April 1993 und September 1993 entfallende Lustbarkeitsabgabe (für den Betrieb von Glückspielautomaten) zur Haftung herangezogen. Der Beschwerdeführer sei als Obmman des Vereines dessen verantwortlicher Vertreter. Der Verein habe vom Mai 1990 bis zum April 1993 und im September 1993 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Haftung wegen pflichtwidriger Unterlassung der Abgabenentrichtung kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenschulden in der Bilanz ausgewiesen werden bzw ausgewiesen werden müssen. Ebenfalls nicht entscheidungsrelevant ist die Frage, ob... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine auf § 7 Stmk LAO gestützte Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Das Tatbestandsmerkmal "... infolge s... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO für den Rückstand von Lohnsummensteuer in der Höhe von S 50.759,-- für einen näher bezeichneten Verein für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1990 und November 1994 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Präsident des genannten Vereins und habe die ihm auferlegten Pflichten verletzt. Er sei daher für den Rückstand haftb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 machte der Magistrat der Stadt Wels den Beschwerdeführer als vertretungsbefugten Geschäftsführer der näher bezeichneten GmbH wegen schuldhafter Nichtbezahlung der noch offenen Lohnsummensteuerschuld einschließlich Nebengebühren für den Zeitraum Juni 1991 bis August 1991 in der Höhe von S 48.811,39 haftbar und zog ihn zur Zahlung der Abgaben heran. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der verantwortliche Vertreter seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachgekommen ist und ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0224 E 19. Juni 1985 VwSlg 6012 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Bei den Pflichten, deren Verletzung eine der Voraussetzungen für Haftung des Vertreters ist, handelt es sich nur um abgabenrech... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Standen dem Geschäftsführer einer GmbH im Haftungszeitraum zumindest anteilige Mittel zur Abgabenentrichtung zur Verfügung, hat er aber zunächst die seiner Meinung nach für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen (anderen) Zahlungen g... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §232;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §179;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Hat der Vertreter (hier: Präsident eines Vereines) im verwaltungsbehördlichen Verfahren vorgebracht, ihm seien keine liquiden Mitt... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1993 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 40/92", für den Rückstand an Lohnsummensteuer der C-GesmbH in Liquidation (im folgenden: GmbH) "in der Höhe von S 17.688,-- für den Zeitraum 5/1988 bis 8/1991 haftbar gemacht" und gemäß § 171 WAO zur Zahlung aufgefordert. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 2
VwSlg 6674 F/1992 Stammrechtssatz Fahrlässig die Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, vernachlässigt zu haben, wird angenommen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, wonach ihm die Erfüllung unmöglich wa... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/25 93/17/0280 4 Stammrechtssatz Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu üb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1298;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GewStG §28;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/25 93/17/0280 5
(hier iZm Lohnsummensteuer: Erklärungen des Steuerberaters, daß
keine Löhne ausbezahlt worden seien, wurden vom Ge... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 12. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand von S 68.101,-- an Vergnügungssteuer der W-GmbH (für den Zeitraum von August bis November 1993) und Nebenansprüchen von S 2.374,-- (Säumniszuschlag, Mahngebühr, Pfändungsgebühr, Gerichtskosten sowie Barauslagen) gemäß § 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. Nr. 21/1962 (WAO), zur Haftung herangezogen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Abga... mehr lesen...
Mit dem "Haftungsbescheid" des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 17. Dezember 1992 wurden dem Beschwerdeführer "gemäß § 2 Abs. 4 der (Grazer) Lustbarkeitsabgabeordnung 1987" die vom Verein J nicht entrichtete Lustbarkeitsabgabe für Mai bis Oktober 1992 von 254.400 S und ein Säumniszuschlag von 5.088 S zur Zahlung vorgeschrieben. Gemäß § 2 Abs. 4 der genannten Verordnung hafte neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner, wer zur Anmeldung verpflichtet sei, ohne selbst Unternehmer... mehr lesen...