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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Als eine Behinderung in der Ausübung der Geschäftsführerfunktion hat die Behörde die dem nunmehr zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer seinem Vorbringen nach vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer erteilte Weisung beurteilt, die Vornahme von Zahlungen dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer vorzubehalten. Dass der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer der Enthebung von seiner Funktion durch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer nicht seinerseits durch die Niederlegung seiner Geschäftsführerfunktion zuvorgekommen ist, könnte als haftungsbegründendes Verschulden nur dann angesehen werden, wenn seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Wahrnehmung des zur Haftung herangezogenen Geschäftsführers, dass der Alleingesellschafter-Geschäftsführer die für ihn vorbereiteten Zahlungen an die Abgabenbehörde nicht durchführe, ein solcher Zeitraum verstrichen wäre, der die Ergebnislosigkeit anderer Abhilfemaßnahmen objektiv schon geraume Zeit vor der Enthebung als Geschäftsführer erkennbar gemacht hätte (Hinweis E 25. Juni 1990, 89/15/0159).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005130001.X03Im RIS seit
17.05.2005