Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1976 bis 1986 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter der Firma H., die ihren Sitz in Liechtenstein hatte. Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers teilte dem Finanzamt mit Schreiben vom 10. Oktober 1976 mit, der Beschwerdeführer sei seit 1. August 1976 Dienstnehmer eines ausländischen Unternehmens, das in Österreich keine Betriebsstätte unterhalte, weshalb er mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184;BAO §207 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §303 Abs1 litb;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140099.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte bis 30. November 1984 eine Steuerberatungskanzlei als Einzelunternehmer und ermittelte den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Mit dem in Form eines Notariatsaktes geschlossenen Übergabsvertrag vom 21. November 1984 übergab er mit Wirkung vom 30. November 1984 sein Steuerberatungsunternehmen mit allen Aktiven und Passiven seinem Sohn. Gemäß Punkt 2 dieses Vertrages verpflichtete sich der Sohn des Beschwerdeführers zur Zahlung einer wertgesicherten monatliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Der Geschäftsanteil, den der Gesellschafter-Geschäftsführer JW an der beschwerdeführenden GmbH hält, entspricht ca. 98% ihres Stammkapitals. Die S-GmbH ist Organ iSd § 9 KStG 1988 der Beschwerdeführerin. Die Gewinnermittlung für die Gesellschaften erfolgt nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. Juni. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin von März 1993 bis Jänner 1994 durchgeführten, den Zeitraum 1989 bis 1991 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung wurde u.a. d... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. sind Elfriede B. und deren Ehemann. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, es seien von der Gesellschaft geltend gemachte Aufwendungen für die Miete eines der Gesellschafterin Elfriede B. gehörenden Grundstückes im Betrage von S 192.000,-- (1987) und S 176.000,-- (1988) nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Der Mietvertrag sei mit 1. Jänner 1987 datiert, das Mietverhältnis solle nach de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/15/0161
Rechtssatz: Auf Grund des Trennungsprinzips sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen den steuerrechtlich selbständigen Körperschaften und ihren Gesell... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 6 Stammrechtssatz Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §861;ABGB §863;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/15/0161
Rechtssatz: Ein in Form einer (allenfalls konkludenten) Willensübereins... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb mit Dr. RD bis zu dessen Ableben am 29. Juni 1987 eine Rechtsanwaltskanzlei. Seit 1. Jänner 1988 betreibt er mit Dr. TW am selben Standort eine Rechtsanwaltskanzlei. Im Zug einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, der Beschwerdeführer und Dr. RD hätten im Jahr 1985 ein in zentraler Lage befindliches bebautes Grundstück zu 77,5 % bzw 22,5 % erworben. Vom Gesamtkaufpreis des bebauten Grundstückes sei ein Betr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1091;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/14/0096 E 23. September 1997
Rechtssatz: Daß durch den zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Ehefrau abgeschlossenen Mietvertrag ihre Ansprüche aus bisher erworbenen ehelichen Ersparni... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1091;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/14/0096 E 23. September 1997
Rechtssatz: Kein fremder Eigentümer eines Gebäudes würde in Kenntnis des Untermietzinses einem Hauptmieter das aus der Untervermietung entstehende Risiko der L... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §825;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/14/0096 E 23. September 1997
Rechtssatz: Es entspricht nicht den üblichen wirtschaftlichen Gegebenheiten, dem in eine Kanzleigemeinsc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1091;ABGB §825;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/14/0096 E 23. September 1997
Rechtssatz: Kein selbständig Erwerbstätiger würde ein ihm gehörendes Gebäud... mehr lesen...
Die als Miteigentümer einer Liegenschaft eine Hausgemeinschaft bildenden Beschwerdeführer (Mutter zu 50 % beteiligt, zwei Söhne zu je 25 % beteiligt) benützten im Streitjahr Wohnungen der Liegenschaft im Ausmaß von insgesamt 30,16 % jeweils für eigene Wohnzwecke. Eine weitere Wohnung wurde von einem Miteigentümer als Büro genutzt, wieder eine weitere Wohnung wurde von einem Sohn bzw Bruder der Miteigentümer, welcher selbst nicht Miteigentümer ist, zu Wohnzwecken genutzt. Nach einer im... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E ... mehr lesen...
F.W., der Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH, hat eine Universitätsausbildung in der Studienrichtung Informatik und war seit 1983 als EDV-Fachmann tätig. Laut Gewerbeschein vom 5. Dezember 1983 war er zur Durchführung von Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik gemäß § 103 Abs. 1 lit. a Z. 2 Gewerbeordnung 1973 berechtigt. Die Einkünfte aus der Tätigkeit im Rahmen seines Einzelunternehmens erklärte er für 1988 als Einkünfte aus selbstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Entfaltet der Gesellschafter-Geschäftsführer eine eigenbetriebliche Tätigkeit IN DER BRANCHE DER KÖRPERSCHAFT, so kann sie ihm nur dann persönlich zugerechnet werden, wenn die Funktionsteilung eindeutig und zweifelsfrei festgelegt ist. Im wird Zweifel angenommen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Das KStG 1988 verwendet zwar den Begriff der verdeckten Ausschüttungen, gibt aber keine Begriffsdefinition. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach ... mehr lesen...
Anläßlich einer über die Streitjahre 1983 bis 1986 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die beschwerdeführende Gemeinde 1982 und 1983 im Zuge der Sanierung des Hauptschulgebäudes einen Turnsaal errichtet hatte. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht sei der Turnsaal pro Jahr ca. 390 Stunden von der Volksschule genutzt worden. Ca. 1000 Stunden jährlich sei der Turnsaal von der Hauptschulgemeinde A benützt worden. Ein schriftlicher Mietvertrag mit der Hau... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Miteigentümergemeinschaft, die gemäß §§ 191 Abs. 1 lit. c, 93 Abs. 2 BAO, §§ 19 Abs. 1, 2 Abs. 1 UStG 1972 in Verbindung mit § 9 AVG und § 62 Abs. 1 VwGG vor dem Verwaltungsgerichtshof parteifähig ist, besteht aus Dipl.-Ing. Manfred S. und Dr. Josef S., zwei Brüdern, denen eine Liegenschaft mit einem Mietwohnhaus, in dem sie beide mit ihren Familien wohnen, je zur Hälfte gehört. Im Zuge des Verfahrens zur Feststellung der Einkünfte der beschwerdeführenden Ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §116 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;MRG §18 Abs1 Z6 litc;MRG §20 Abs1 Z1 lit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §981;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;UStG 1972 §10 Abs1 Z5;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ist keine entgeltliche Überlassung des Gebrauchs (hier des Turnsaales einer Hauptschule) beabsichtigt, sondern eine unentgeltliche, die dadurch erreicht wird, daß gleichze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;MRG §20;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9; ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH, ihr Stammkapital wird zu jeweils 50 % von ihren beiden Geschäftsführern gehalten. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte das Finanzamt fest, daß die Beschwerdeführerin von den Bezügen der Geschäftsführer für 1994 keinen Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und keinen Zuschlag zum Dienstgebe... mehr lesen...
Gesellschafter der Beschwerdeführerin, der W-GmbH, sind Hermann W, Günter W und die M-GmbH. An der M-GmbH hält Hermann W einen Geschäftsanteil im Ausmaß von 25 % ihres Stammkapitals und Günter W einen solchen im Ausmaß von 50 % (vor 1987: 25 %). Hermann und Günter W sind die Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1986 bis 1988 traf die Prüferin u.a. folgende Feststellung (Tz 33 des ... mehr lesen...