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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/14/0096 E 23. September 1997Rechtssatz
Kein selbständig Erwerbstätiger würde ein ihm gehörendes Gebäude zur Gänze an einen Familienfremden vermieten, um dann jene Räume, in denen die selbständige Tätigkeit ausgeübt werde, mit einem Untermietvertrag zurückzumieten. Daran vermögen die Ausführungen des Abgabepflichtigen (hier eines Rechtsanwaltes), dies sei nur geschehen, um potentielle Kanzleipartner von Miteigentumsansprüchen hinsichtlich des Gebäudes abzuhalten, nichts zu ändern. Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund potentielle Kanzleipartner Miteigentumsanteile an dem Gebäude, in dem das Unternehmen betrieben wird, erwerben sollten. Außerdem könnte dieses Problem auch im Weg der Gewinnverteilung gelöst werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140095.X01Im RIS seit
20.11.2000