Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb im vorliegenden Fall Mietverträge des Bf mit seinen Kindern einem Fremdvergleich nicht standhalten. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1345/79 E 6. Mai 1980 VwSlg 5485 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz VERTRÄGE ZWISCHEN NAHEN ANGEHÖRIGEN können für den Bereich des Steuerrechtes - mögen sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen - nur Anerkennung finden, wenn sie 1. nach außen ausreichend z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der bis zum 31. Dezember 1987 einen Einzelhandel mit Lederwaren betrieben hatte, wies in der Einkommensteuererklärung für 1987 unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb einen laufenden Gewinn, einen Übergangsverlust und einen Aufgabeverlust aus. Bei Ermittlung des Übergangsverlustes wurden von ihm unter anderem der Warenvorrat zum 31. Dezember 1987 und die Lieferverbindlichkeiten zum 1. April 1982 als Zuschläge sowie der Warenvorrat zum 1. April 1982 und die Warenv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Die Vereinbarung, Waren gegen Übernahme von Verbindlichkeiten in bestimmter Höhe zu verkaufen und den Differenzbetrag (auf Inventurwerte) "schenkungshalber" zu erlassen, rechtfertigt es, die Anschaffungskosten lediglich in Höhe der... mehr lesen...
Auf Grund der Ergebnisse einer 1989 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden GmbH, die ein Transportunternehmen betreibt, über den Streitzeitraum wurde mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug hinsichtlich der Gewerbesteuer die Minderung der errechneten Dauerschuldzinsen aus Bankverbindlichkeiten (§ 7 Z. 1 GewStG) um die den Gesellschaftern auf deren Verrechnungskonten angelasteten Zinsen wegen Unzulässigkeit einer solchen Kompensation ebenso wenig ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Auch ein Scheingeschäft setzt für sein Zustandekommen Konsens hinsichtlich der Verdeckung und des verdeckten Rechtsgeschäftes voraus. Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten ist nur anzunehmen, wenn die rechtliche Gestaltung ungewöhnlich und unangemessen ist, also nicht sinnvoll erschiene, wenn man den abgabensp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Ausgleichsvermittlers aus. Für 1980 wurden keine Abgabenerklärungen abgegeben. Auf Grund von Ermittlungen des Finanzamtes wurde festgestellt, daß in diesem Jahr Einkünfte zugeflossen seien, was eine Schätzung zur Folge hatte. Abweichend von den Einkommensteuererklärungen 1984 und 1985 wurde vom Finanzamt die an die Ehegattin des Beschwerdeführers bezahlte Miete nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Weiters wurden Privatanteile der gelten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer einen Installationsbetrieb (eingeschränkt auf das Wasserleitungsinstallationsgewerbe) und eine Schmiede. Im Rahmen einer Betriebsprüfung über die Jahre 1984 bis 1986 wurden unter anderem folgende Feststellungen getroffen: Der Sohn des Beschwerdeführers F. habe ab 1. August 1986 den Betrieb des Beschwerdeführers zu Buchwerten übernommen. Zuvor sei F. vom 1. Oktober 1963 bis 31. Jänner 1986 durchgehend als Arbeitnehmer in diesem Bet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 390; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 390;
Rechtssatz: Eines der bei Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen zu berücksichtigenden Kriterien ist, daß sie auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen gestaltet worden wären. Nach stRsp d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1345/79 E 6. Mai 1980 VwSlg 5485 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz VERTRÄGE ZWISCHEN NAHEN ANGEHÖRIGEN können für den Bereich des Steuerrechtes - mögen sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen - nur Anerkennung finden, wenn sie 1. nach außen ausreichend z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 390;
Rechtssatz: Einer Abfertigungszahlung an den bisher als Arbeitnehmer angestellten Sohn, dem der Betrieb unentgeltlich oder gegen ein geringeres Entgelt überlassen wird, kann auch dann der Abzug als Betriebsausgabe versagt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist bei der X-Bank als technischer Abteilungsleiter beschäftigt. Mit Antrag vom 16. Oktober 1987 machte er beim Finanzamt die Hingabe einer Heiratsausstattung an seinen Sohn in Höhe von S 150.000,-- als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG geltend. Sein Sohn habe sich am 4. September 1987 verehelicht. Eine Bestätigung des Sohnes über den Empfang der Heiratsausstattung war dem Antrag angeschlossen. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer als "Bestätig... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1220;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §34; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 24;
Rechtssatz: In der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Hingabe einer Heiratsausstattung kann keine Vertragsgestaltung unter nahen Angehörigen ange... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das hg. Erkenntnis vom 15. Jänner 1991, Zl. 90/14/0208, verwiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde bei den Einkünften des Beschwerdeführers aus Kapitalvermögen eine verdeckte Gewinnausschüttung (ein Viertel der Bezüge als Gesellschafter-Geschäftsführer der zur hg. Zl. 90/14/0208 beschwerdeführenden GmbH) berücksichtigt; bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit erfolgte eine Gewinnzurechnung "für fehlenden Gewinnanteil", w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §21;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z2;WTBO;
Rechtssatz: Überläßt ein Wirtschaftstreuhänder einer Wirtschaftstreuhand-GmbH, bei der er als Geschäftsführer tätig ist und vo... mehr lesen...
Der an der beschwerdeführenden GmbH, einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, ein Wirtschaftstreuhänder, stand vor der Errichtung der beschwerdeführenden GmbH durch ihn und zwei weitere Gesellschafter, eine davon ist seine Ehegattin, anfangs 1983 im 59. Lebensjahr. Mit der neu errichteten GmbH als Dienstgeber schloß er als Dienstnehmer ab 1. Februar 1983 einen Dienstvertrag und einen Betriebsüberlassungsver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2 Z4;EStG 1972 §2 Abs2 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §47 Abs3;WTBO;
Rechtssatz: Zur ertragssteuerrechtlichen Beurteilung einer Vereinbarung, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Oktober 1982 eine von ihm im August 1980 ersteigerte Liegenschaft. Der dabei erzielte Veräußerungserlös in Höhe von S 850.000,-- ist ihm im Jahr 1983 zugeflossen. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus diesem Spekulationsgeschäft für 1983 brachte er Zahlungen an seine in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schwäger W.O. und H.O. in Höhe von S 120.000,-- als Vermittlungsprovisionen für den Liegenschaftsverkauf in Abzug. Das Finanzamt anerkannte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 370; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 370; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1345/79 E 6. Mai 1980 VwSlg 5485 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz VERTRÄGE ZWISCHEN NAHEN ANGEHÖRIGEN können für den Bereich des Steuerrechtes - mögen sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen - nur... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Streitjahre: 1. Rückstellungen für Architektenhonorare nur in der Höhe anerkannt, in der einem gesellschaftsfremden Architekten Honorare für eine vergleichbare Leistung bezahlt würden (12 % der tatsächlichen Baukosten); 2. Aufwendungen für Grundkosten (Fläche 9.290 m2) nur hinsichtlich einer Teilfläche (1.855 m2) u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStBG 1991, 48;
Rechtssatz: Die Nahebeziehung einer Person (hier: Architekt) zu einer GmbH, die es rechtfertigt, den abgaberechtlich relevanten Beziehungen ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Erstbeschwerdeführers, den Zweitbeschwerdeführer als weiteren bevollmächtigten Vertreter für die mündliche Berufungsverhandlung zuzulassen, gemäß § 84 BAO abgelehnt. Der Zweitbeschwerdeführer sei in dem vorangegangenen Abgabenverfahren bei der Abgabenbehörde erster Instanz mehrmals ohne Vorlage einer Vollmacht durch Vorsprachen und Überbringung von Unterlagen als Vertreter des abgabepflichtigen Erstbesc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ABGB §1151;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Die
Begründung: eines (echten, nicht nur zum Schein abgeschlossenen) Dienstverhältnisses ist keine Umgehungshandlung, die § 84 BAO auch gegenübe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: ABGB §1151;BAO §167 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §321 Abs2;BAO §84 Abs1;WTBO §71; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 78;
Rechtssatz: Ob ein Dienstverhältnis vorliegt ist im gegebenen Zusammenhang nach dem Privatrecht zu beurteilen. Die danach entscheidenden Merk... mehr lesen...
An der A-GmbH mit dem Sitz in Wien waren im Jahr 1985 W mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 980.000,-- und H mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 1.020.000,-- beteiligt. Mit Notariatsakt vom 17. Oktober 1985 erklärte W, seinen Geschäftsanteil um den Abtretungspreis von S 500.000,-- der Beschwerdeführerin abzutreten; diese erklärte die Vertragsannahme. Für diesen Vorgang setzte das Finanzamt gemäß den §§ 17, 21 und 22 Kapitalverkehrsteuerges... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Die Treuhandschaft stellt kein Scheingeschäft dar (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105, VwSlg 5915 F/1984). Es unterliegt daher der Treuhänder sowohl der Grunderwerbsteuer als auch der Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Als "Strohmann" wird im allgemeinen derjenige bezeichnet, der einen (verdeckten) Treuhandauftrag ausführt. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn Willenserklärungen im Einverständnis mit dem Empfänger bloß zum Schein abgegeben werden. Zum Schein abgegeben sind Erkläru... mehr lesen...