Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Rechtsbeziehungen zwischen der juristischen Person und ihren Gesellschaftern werden unabhängig von deren Beteiligungsverhältnis gr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0016
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0013 E 29. Jänner 1998
96/15/0017 E 20. November 1996
Rechtssatz: Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerken... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 24. Oktober 1988 als Erwerber mit einer H-GmbH als Veräußerer einen Vertrag, wonach beim deutschen Patentamt in München unter dem AZ P 32 40 601.0 am 3. November 1982 ein sogenannter "TK-Thermokompressor" als "Verfahren zur Speisung eines Ölbrenners sowie Ölbrenner für eine Feuerungsanlage" (in der Folge: Patent) angemeldet worden sei. Das Patenterteilungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Aus dem TK-Thermokompressor seien sogenannte "Daco-Auto-Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Es ist auszuschließen, daß ein Unternehmer ein Wirtschaftsgut im Wert von 29 Mio S anschafft, ohne auch nur über irgendwelche Unterlagen (Kalkulationsunterlagen) zur Frage des Wertes dieses Gutes für sein Unternehmen zu verfügen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140224.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §23 Abs1;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Ist eine allenfalls bestehende Forderung tatsächlich nicht durchsetzbar, so ist deren Wert gleich Null. Selbst für den Fall einer bestehenden Forderung in der Höhe von 42 Mio S, die aber uneinbringlich ist, kann keine ernstlich gewollte Gegenleistung in Höhe von 34,8 Mio S (einschließlich USt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hielt eine - im Erbweg vermehrte - Beteiligung an der seinen Familiennamen tragenden K. Gesellschaft m.b.H. im Umfang von zuletzt 35 %. Mit einem am 13. September 1984 errichteten Notariatsakt trat der Beschwerdeführer den 25 % der Beteiligung an dieser Gesellschaft umfassenden Teil seines Geschäftsanteiles schenkungsweise seiner Gattin ab, wobei die Rechtswirksamkeit dieser schenkungsweisen Abtretung durch die nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages erford... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die verfehlte Kumulierung zweier einander ausschließender Betrachtungsweisen durch die belangte Behörde in der Bescheidbegründung macht den
Spruch: des angefochtenen Bescheides dann nicht rechtswidrig, wenn eines der gedanklich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §29 Z2;EStG 1972 §31 Abs1;
Rechtssatz: Eine im Abgabenbescheid kumulativ vorgenommene Beurteilung der Veräußerungsvorgänge von Geschäftsanteilen des Abgabepflichtigen durch Beurteilung der Schenkung von Geschäftsanteilen an seine Ehegattin sowohl als Scheingeschäft als auch als Gest... mehr lesen...
Das Finanzamt stellte mit Bescheid vom 5. April 1991 fest, daß zwischen der I-Ges.m.b.H. & Co KG (in der Folge: KG) und dem Beschwerdeführer keine atypisch stille Gesellschaft geschlossen wurde. Daher sei der Beschwerdeführer nicht in die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für das Jahr 1988 bei der KG einzubeziehen; dies im wesentlichen mit folgender Begründung: Bei der Überprüfung und Abstimmung der Einzahlung von Gesellschaftern für da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung, daß eine Urkunde, mit der eine Gesellschaftsbeteiligung im Wert von öS 1,65 Mio dargetan werden soll, die Unterschriften der Vertragspartner aufweist oder daß bei einem mündlichen Abschluß eines solchen Vertrages auf sonstige Weise ein geeigneter Nachweis geschaffen wird. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Autospenglerei. Der Gewinn des Betriebes wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Im Jahre 1990 wurde in seinem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1983 bis 1987 durchgeführt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheide über Umsatzsteuer 1983 bis 1987, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 bis 1987 sowie über den Einheitswert des Betriebsver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Bei der steuerlichen Beurteilung von Dienstverhältnissen zwischen nahen Angehörigen stellen Kollektivverträge nur einen Anhaltspunkt dar, maßgeblich ist vielmehr die Entlohnung, die unter Fremden üblich ist (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1 Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit dem Wohnsitz in Y. Er und seine Ehegattin unterhielten in den Streitjahren je eine getrennte sowie in den Jahren 1982 und 1983 eine in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich betriebene zahnärztliche Ordination (siehe Seite 6 der vorliegenden Beschwerde und die zur hg. Beschwerdezahl 93/15/0019 vorgelegten Verwaltungsakten). Außerdem unterhielten der Beschwerdeführer und seine Ehe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Streitjahr Ausgaben für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück bestritten, das grundbücherlich ihrem Verlobten und Lebensgefährten zugeschrieben ist. Die baubehördliche Bewilligung war über deren Ansuchen dem Lebensgefährten und der Beschwerdeführerin erteilt worden. Die Beschwerdeführerin behauptete im Abgabenverfahren, zu Baubeginn sei zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten vereinbart worden, daß sie durch die Bauführung nach Maßgabe ihrer B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Die Schenkung eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück durch einen Lebensgefährten bzw Verlobten an seinen Partner ist zwischen Angehörigen nicht unüblich (Hinweis: E 21.12.1988, 86/14/0173, ÖStZB 1990, 324), ebensowenig die V... mehr lesen...
Das Finanzamt nahm das Verfahren von Amts wegen auf Grund von Feststellungen im abgabenbehördlichen Prüfungsbericht wieder auf. Danach sei die 1983 vereinbarte stille Beteiligung einer GmbH, an der wieder der Beschwerdeführer, seine Ehegattin und deren beiden Söhne zu je einem Viertel beteiligt waren, am Einzelunternehmen des Beschwerdeführers steuerlich einerseits wegen der ungewöhnlich hohen Gewinnbeteiligung nicht anzuerkennen (Fremdvergleich), andererseits deshalb, weil dem wesent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;
Rechtssatz: Beim Fremdvergleich wegen Angehörigeneigenschaft handelt es sich um eine von Tatsachen abhängige Prüfung und nicht allein um rechtliche Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140024.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1974 als selbständiger Werbeunternehmer tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer zunächst die Jahre 1975 bis 1978, in der Folge auch die Jahre 1979 und 1980 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter der Bezeichnung "Werbespesen" verbuchte Betriebsausgaben nicht anerkannt. Soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung, beanstandete der Prüfer nachstehende Eingangs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig tätiger Werbeunternehmer. Im Zuge einer für die Jahre 1975 bis 1978 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden mehrere Eingangsrechnungen beanstandet. Im Streitjahr waren davon betroffen: 1.) Faktura vom 28.7.1978 der B-GmbH über S 49.500,-- (+ Umsatzsteuer S 8.910,--) Faktura vom 1.8.1978 der B-GmbH über S 49.500,-- (+ Umsatzsteuer S 8.910,--) Faktura vom 1.9.1978 der C-GmbH über S 49.500,-- (+ Umsatzsteuer S 8.910,--) Faktura vom 2.10.197... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Vom Strafgericht festgestellte Sachverhaltselemente sind nicht mit den tatsächlichen Umständen iSd § 303 Abs 1 lit b BAO selbst gleichzusetzen. Eine als Ergebnis ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §23 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die buchhalterische Erfassung von Eingangsrechnungen macht keinen Beweis für die tatsächliche Abwicklung der darin verrechneten Lieferungen und Leistungen, denn eine Vortäuschung von Betriebsausgaben ist vielmehr erst dann sinnvoll, wenn sie in das Rechenwerk des Abgabepflic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Anläßlich einer Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO berücksichtigte der Prüfer unter anderem Personalaufwendungen, die P.D., den Lebensgefährten der Beschwerdeführerin, betrafen (1984: S 692.091,60, 1985: S 586.643,80, 1986: S 636.653,13, jeweils einschließlich Sozialversicherung und Dienstgeberbeitrag) nicht zur Gänze als Betriebsausgaben und führte hiezu im wesentlichen aus: P.D. erhalte für seine als Ordinationshilfe zu qualifizierenden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Würstelstand. Anläßlich einer Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO für die Jahre 1985 bis 1987 stellte der Prüfer fest, daß der Ehegatte der Beschwerdeführerin als ihr (einziger) Dienstnehmer tätig gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe ausgehend von monatlichen Bruttogehältern in Höhe von 21.268 S (im Jahre 1985), 21.168 S (im Jahre 1986) und 21.200 S (im Jahre 1987) Lohnaufwendungen (inklusive Sozialversicherungsbeitrag, Dienstgeberbeitr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1 Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1
(Gleiches gilt für Dienstverhältnisse zwischen Lebensgefährten) Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worde... mehr lesen...
Mit dem nach einer abgabenbehördlichen Prüfung im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verneinte die belangte Behörde eine unternehmerische Tätigkeit der beschwerdeführenden Gemeinde und versagte ihr damit auch den Vorsteuerabzug 1. hinsichtlich einer Straßenkehrmaschine, weil diese, ohne daß Einnahmen erzielt würden, ausschließlich nur für die Trägerkörperschaft verwendet werde und zwar weit überwiegend zur Reinigung von Gemeindestraßen und -plätzen (reiner Hoheitsberei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §23 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen eines Scheingeschäftes, wenn es zwar der Wille einer Gemeinde ist, den Sportvereinen ein Sportzentrum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sie jedoch, um den Vorsteuerabzug nicht zu verlieren, die Konstruktion gewählt hat, Mietentgelte zu vereinbaren, die als... mehr lesen...