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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22 Abs1;Rechtssatz
Entfaltet der Gesellschafter-Geschäftsführer eine eigenbetriebliche Tätigkeit IN DER BRANCHE DER KÖRPERSCHAFT, so kann sie ihm nur dann persönlich zugerechnet werden, wenn die Funktionsteilung eindeutig und zweifelsfrei festgelegt ist. Im wird Zweifel angenommen, daß die Tätigkeit für die Körperschaft besorgt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140074.X02Im RIS seit
20.11.2000