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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/14/0096 E 23. September 1997Rechtssatz
Daß durch den zwischen dem Abgabepflichtigen und seiner Ehefrau abgeschlossenen Mietvertrag ihre Ansprüche aus bisher erworbenen ehelichen Ersparnissen geregelt worden seien, spricht genauso gegen die Fremdüblichkeit des Mietvertrages wie dessen rückwirkendes Inkrafttreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140095.X04Im RIS seit
20.11.2000