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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0204 Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/13/0086 E 17. Dezember 2003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/11/20 96/15/0015 6Stammrechtssatz
Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis E 10.7.1996, 95/15/0181, 0182, 0183).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150180.X06Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.12.2010