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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22 Abs3;Rechtssatz
Das örtliche und zeitliche Moment der Fahrtbewegung müssen derart in ein Verhältnis zueinander gebracht werden, daß es sowohl dem Interesse des Beamten als auch dem Interesse des Bundes entspricht (Hinweis E 25.10.1983, 82/09/0033).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120176.X02Im RIS seit
21.05.1990