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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/12/0252Rechtssatz
Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freizeit des Beamten geht und nicht in dienstlichen Notwendigkeiten begründet ist (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120251.X01Im RIS seit
03.04.2001