RS Vwgh 1996/7/3 95/12/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1996
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1;
RGV 1955 §22 Abs3;

Rechtssatz

§ 22 Abs 3 RGV stellt fiktiv auf die Benützung eines MASSENBEFÖRDERUNGSMITTELS und den dadurch abgesteckten Zeitrahmen ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120295.X03

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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