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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995Rechtssatz
Die Nichtberücksichtigung der Fahrzeiten mit einem innerstädtischen Massenbeförderungsmittel im Zuteilungsort erfolgt auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit jenen Bediensteten, die solche Beförderungsmittel benützen müssen, ohne dafür einen "Kostenersatz" zu erhalten (eine Auseinandersetzung mit dem E 9.5.1988, 87/12/0064, war nicht erforderlich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120291.X02Im RIS seit
20.11.2000