RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0291

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995

Rechtssatz

Die Nichtberücksichtigung der Fahrzeiten mit einem innerstädtischen Massenbeförderungsmittel im Zuteilungsort erfolgt auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit jenen Bediensteten, die solche Beförderungsmittel benützen müssen, ohne dafür einen "Kostenersatz" zu erhalten (eine Auseinandersetzung mit dem E 9.5.1988, 87/12/0064, war nicht erforderlich).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120291.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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