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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995Rechtssatz
Daß die volle Fahrzeit bis zu dem der Zuteilungsdienststelle nächstgelegenen Bahnhof maßgebend sei, findet schon im Wortlaut des § 22 Abs 3 RGV keine Deckung, wird doch in dieser Bestimmung einerseits auf "dem der Wohnung nächstgelegenen ... Bahnhof" und anderseits nur auf den Zuteilungsort abgestellt (Abgrenzung zum E 21.5.1990, 89/12/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120291.X01Im RIS seit
20.11.2000