RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0291

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Veröffentlicht am 25.01.1995
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995

Rechtssatz

Daß die volle Fahrzeit bis zu dem der Zuteilungsdienststelle nächstgelegenen Bahnhof maßgebend sei, findet schon im Wortlaut des § 22 Abs 3 RGV keine Deckung, wird doch in dieser Bestimmung einerseits auf "dem der Wohnung nächstgelegenen ... Bahnhof" und anderseits nur auf den Zuteilungsort abgestellt (Abgrenzung zum E 21.5.1990, 89/12/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994120291.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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