Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene hat nur aus beruflichen Gründen eine Unterkunft in Wien. Ihre Freizeitgestaltung ist auf die Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes ausgerichtet, wo intensive gesellschaftliche bzw. familiäre Beziehungen bestehen und wo sie mit ihren Eltern lebt. Dass die Betroffene weitere gesellschaftliche bzw. fami... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen (Studenten) an der gemeldeten Adresse in dessen Heimatort abgewiesen hat, hat der Betroffene bereits das 26. Lebensjahr vollendet, ... mehr lesen...
Der am 26. September 1975 in Innsbruck geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1975 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994 (MeldeG), in Wattens, Höraltstraße, gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern und seinem jüngeren Bruder. Seit Jänner 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI., Gablenzgasse, gem... mehr lesen...
Die am 20. März 1971 in Linz geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 21. Jänner 1992 bis 21. Mai 1992 sowie vom 5. Februar 1997 bis 25. Jänner 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Kainzgasse 2/2/7, gemeldet. Am 25. Jänner 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte ihren bisherigen weiteren Wohnsit... mehr lesen...
Die am 27. November 1938 in Wien geborene, verheiratete, seit Anfang Dezember 1998 pensionierte Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 10. Oktober 1973 bis 19. März 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Pezzlgasse 71-73/1/7, gemeldet. Am 19. März 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte St. Jakob im Walde, ... mehr lesen...
Der am 21. Mai 1962 in Pöllau geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Schönau 11, Gemeinde Schönegg bei Pöllau und seit 27. Jänner 1999 mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI., Haymerlegasse 11/28 gemeldet. Er ist in Wien berufstätig; die Wiener Wohnung dient ihm von... mehr lesen...
Der am 2. August 1962 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 26. Februar 1985 bis 8. Jänner 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991 in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Hernalser Hauptstraße 206/18, gemeldet. Am 8. Jänner 1999 meldete der Zweitmitbeteiligte Weissenbach an der Triesting, Furtherstraße 34, als Hauptwohnsitz und den bisherigen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Um dem Ziel des Reklamationsverfahrens gemäß § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 - "die Richtigkeit einer von einem Meldepflichtigen vorgenommenen Erklärung seines Hauptwohnsitzes im öffentlichen Interesse zu hinte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;AVG §52 impl;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine Stellungnahme des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (nunmehr: Bundesanstalt "Statistik Österreich"), die einem Gutachten eines Sachverständigen vergleichbar ist, kann sich nicht in einer unbegründeten und nicht nachvollziehbaren Aussage erschöpfen, "das Ausmaß der Zeit, ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Beim Übertritt in den Ruhestand wird ein Mittelpunkt am Ort des Ferienwohnsitzes dann vorliegen, wenn familiäre Bindungen zu jenem Wohnsitz, an dem auch die Berufsausübung erfolgte, nicht mehr bestehen, wenn also beide Ehegatten (Lebensgefährten) aus dem Erwerbsleben ausgeschi... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0932 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsverfahren nur dann entsprechen, wenn die Behörde... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein anderes Freizeitverhalten des in Pension befindlichen Betroffenen im Vergleich zu seinem noch berufstätigen Partner rechtfertigt bei einer Gesamtbetrachtung im Sinne des § 1 Abs. 7 MeldeG 1991 grundsätzlich nicht die Annahme eines vom Ehegatten verschiedenen Hauptwohnsitze... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der VwGH verkennt nicht, dass die aus beruflichen Gründen getroffene Wahl eines weiteren Wohnsitzes für den Betroffenen notgedrungen dort auch die zum Ausgleich erforderliche Freizeitgestaltung mit sich bringt und zu gesellschaftlichen und freundschaftliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Um dem Ziel des Reklamationsverfahrens gemäß § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 - "die Richtigkeit einer von einem Meldepflichtigen vorgenommenen Erklärung seines Hauptwohnsitzes im öffentlichen Interesse zu hinterfragen" (Hinweis E VfGH 26.9.2001, G 139/00 ua) - nachkommen zu können, hat die Behörde (§ 17 Abs. 1 MeldeG 1991) in ihrer Entscheidung für die Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen des Betroffenen als wesentliches Tatbestandsmerkmal seines Hauptwohnsitzes gemäß § ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Wenn eine 28-jährige Meldepflichtige in Wien einer Beschäftigung nachgeht, dort in ihrer Eigentumswohnung wohnt und gesellschaftliche, insbesondere familiäre Beziehungen zu einer anderen Gemeinde geltend macht, die in Wien nicht bestünden, so wurde durch die mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung erfolgte K... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Verzögert sich ein Studium dermaßen, dass auch die Altersgrenze des § 2 Abs. 1 lit. b FamLAG 1967 überschritten wird, ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die Nahebeziehung zum Studienort wesentlich verdichtet hat. Bei einer Gesamtbetrachtung kann dann d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsverfahren nur dann entsprechen, wenn die Behörde jedenfalls die folgenden, n... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0930 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Um dem Ziel des Reklamationsverfahrens gemäß § 17 Abs. 3 MeldeG 1991 - "die Richtigkeit einer von einem Meldepflichtigen vorgenommenen Erklärung seines Hauptwohnsitzes im öffentlichen Interesse zu hinte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MRK Art8;
Rechtssatz: Der 1962 geborene, ledige Betroffene ist "Saisonarbeiter". Er meldete zuletzt die Gemeinde X als Hauptwohnsitz und den bisherigen Hauptwohnsitz in Wien als weiteren Wohnsitz an. Dass der Betroffene seine Berufstätigkeit auch in X ausübe, ist nicht hervorgekommen. Im Hinblick auf die... mehr lesen...
Rechtssatz: Den Anforderungen an die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen des Betroffenen wird das Ermittlungsverfahren nur dann entsprechen, wenn die Behörde jedenfalls die folgenden, nunmehr im § 1 Abs. 8 MeldeG 1991 idF BGBl. I Nr. 28/2001, für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen angeführten Kriterien (vor allem Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere ... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Sollte der Student sein Studium nicht zielstrebig fortführen, sodass die leistungsmäßigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b FamLAG 1967 nicht mehr gegeben sind, liegt die Vermutung nahe, dass die am Studienort vorhandenen Beziehungen über die reine Ausbil... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Sollte sich beim Pensionistenehepaar auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens ergeben, dass an beiden Wohnsitzen intensive gesellschaftliche Beziehungen bestehen, so können wirtschaftliche Beziehungen - etwa die Schaffung eines Eigenheims - eine en... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3
(hier ohne vorletzten Satz) Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erk... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwei oder mehrere "Mittelpunkte der Lebens... mehr lesen...
Rechtssatz: Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen dahingehend "hinterfragt, ob der erklärte Hauptwohnsitz den in Art. 6 Abs. 3 B-VG (§ 1 Abs. 7 MeldeG 1991) normierten objektiven Merkmalen entspricht" (Hinweis E VfGH 26.9.2001, G 139/00-10, u.a.). Die Lösung der im Reklamationsverfahren maßgeblichen Rechtsfrage des Hauptwohnsitzes des Betroffenen hängt an de... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Sogenannte "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nur aus beruflichen Gründen nehmen und im Falle eines Berufs- bzw. Arbeitgeberwechsels auch einen Wechsel des weiteren Wohnsitzes in Kauf nehm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass einem - ohne irgendeine familiäre Bindung - neu geschaffenen Freizeitwohnsitz (Wochenendhaus, Ferienwohnung) bei aktiv Erwerbstätigen keine Mittelpunktqualifikation zukommt; auch ein allfälliger Aufbau gesellschaftlicher Beziehung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 3 Stammrechtssatz Im zulässigerweise eingeleiteten Reklamationsverfahren wird die bis dahin für den Hauptwohnsitz des Betroffenen ausschließlich maßgebliche "Erklärung" des Meldepflichtigen... mehr lesen...