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41/02 MelderechtNorm
MeldeG 1991 §1 Abs7;Rechtssatz
Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass einem - ohne irgendeine familiäre Bindung - neu geschaffenen Freizeitwohnsitz (Wochenendhaus, Ferienwohnung) bei aktiv Erwerbstätigen keine Mittelpunktqualifikation zukommt; auch ein allfälliger Aufbau gesellschaftlicher Beziehungen am Ferienort vermag die Intensität der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen am bisherigen Wohnort und Ort der Berufsausübung kaum zu erreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050941.X09Im RIS seit
12.12.2001