Entscheidungen zu § 1 Abs. 6 MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 107

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1116

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kommt dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, dass am Ort der Berufsausübung eine Lebensgemeinschaft mit einer Person besteht, die in Wien ihren Hauptwohnsitz hat. Damit tritt zur beruflichen Lebensbeziehung eine gesellschaftliche (familiäre) hinzu, sodass dem Ort der Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1140

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene, die in Wien lediglich ihrem Studium nachgeht, hatte im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes der Betroffenen an der gemeldeten Adresse in i... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1120

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Betroffene (der Student ist) hatte zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen an der gemeldeten Adresse im Heimatort abgewiesen hat) das 26... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0955

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene hat sich am weiteren Wohnsitz vor Erlassung des Bescheides, mit dem der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz auf Durchführung eines Reklamationsverfahrens abgewiesen un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1097

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene, der in Wien lediglich seinem Studium nachgeht, hat im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem der Bundesminister für Inneres den Antrag des reklamierenden Bürgermeisters auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes des Betroffenen an der gemeldeten Adresse in se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0814

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer 20-jährigen Studentin kommt dem Studienort im Allgemeinen kein Mittelpunktcharakter zu (Hinweis: E 13.11.2001, 2001/05/0935). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001050814.X01 Im RIS seit 12.04.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1185

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Betroffene ist ein typischer Wochenpendler. Dann, wenn die Lebensführung eines Wochenpendlers nicht über im Wesentlichen zufällige oder berufsbedingt entstandene lose gesellschaftliche Beziehungen hinausgeht, vermag der ausschließlich zum Zweck der Berufsausübung gewählte weitere Wohn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1044

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene geht seit zwei Jahren in Wien ihrer Arbeit nach und hat dort nur aus beruflichen Gründen eine Unterkunft. Einen Großteil ihrer Freizeit verbringt sie in Klagenfurt. Im Reklamationsverfahren ist nicht hervor gekommen, dass die Betroffene weitere gesellschaftliche bzw. famili... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1070

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1077

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1029

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1077

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 24-jährige Betroffene wohnt den Großteil des Jahres in Wien und ist dort seit längerer Zeit berufstätig. Wohl haben sog. "Wochenpendler", die eine Unterkunft (Wohnung) am Ort oder in der näheren Umgebung des Arbeitsplatzes als weiteren Wohnsitz nehmen, damit keinen Hauptwohnsi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1070

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Die nunmehr 22-jährige Betroffene geht in Wien einer Beschäftigung nach und wohnt in Wien in ihrer Wohnung zwar ohne Familienmitglieder, aber mit einem Lebensgefährten, dessen Hauptwohnsitz in Wien ist. Wohl spielt bei der erforderlichen Abwägung der einzelnen Kriteri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1120

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1023

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1047

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0935 E 13. November 2001 RS 4 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS VwGH Erkenntnis 2002/01/29 2001/05/1020

Rechtssatz: Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zwei oder mehrere "Mittelpunkte der Lebensbeziehungen" des Betroffenen hervorgekommen sind (also wenn ausnahmsweise zwei oder mehrere Wohnsitze des Betroffenen solche Mittelpunkte darstellen, wobei die vom Betroffenen vorgenommene Bezeichnung eines Hauptwohnsitze... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1014

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0945 E 13. November 2001 RS 5 Stammrechtssatz Der VwGH verkennt nicht, dass die aus beruflichen Gründen getroffene Wahl eines weiteren Wohnsitzes für den Betroffenen notgedrungen dort auch die zum Ausgleich erforderliche Freizeitgestaltung mit sich bringt und zu gesellschaftlichen un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/0955

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art6 Abs3;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ein Reklamationsverfahren wird nur dann für den antragstellenden Bürgermeister erfolgreich sein, wenn der Betroffene ein "überwiegendes Naheverhältnis" an einem Ort behauptet, an dem er keinen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen (§ 1 Abs. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1047

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der nunmehr 27-jährige Betroffene wohnt schon seit 10 Jahren den überwiegenden Teil des Jahres in Wien und ist dort seit längerer Zeit berufstätig. Er bewohnt in St. Georgen am Längsee eine Wohnung in Untermiete. Hier kommt dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, dass der Betroffene schon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

RS Vwgh 2002/1/29 2001/05/1092

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6MeldeG 1991 §1 Abs7MeldeG 1991 §17 Abs1MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2MeldeG 1991 §17 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/1020 E 29. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Das subjektive Kriterium "überwiegendes Naheverhältnis", das nur in der persönlichen Einstellung des Betroffenen zum Ausdruck kommt, gibt nur in den Fällen den Ausschlag, in denen als Ergebnis des Erm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/11 2001/05/0986

Die am 3. April 1975 geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist mit Hauptwohnsitz in Niederneukirchen gemeldet, wo sie mit ihren Eltern lebt. Seit 26. Jänner 1999 ist die Zweitmitbeteiligte in Wien nur mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet und ist in Wien berufstätig. Die Wochenenden verbringt sie in Niederneukirchen. Mit dem angefochtenen Bescheid hat der Bundesminister für Inneres den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung des Hauptwohnsitzes an der Anschrift Niederneukirc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2001

RS Vwgh 2001/12/11 2001/05/0986

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Betroffene ist eine typische Wochenpendlerin. In seinem Erkenntnis vom 13. November 2001, Zl. 2001/05/0945, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass dann, wenn die Lebensführung eines Wochenpendlers nicht über im Wesentlichen zufällige oder berufsbedingt entstandene lose gesell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/13 2001/05/0935

Der am 26. September 1975 in Innsbruck geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit 1975 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994 (MeldeG), in Wattens, Höraltstraße, gemeldet. Er lebt dort gemeinsam mit seinen Eltern und seinem jüngeren Bruder. Seit Jänner 1999 ist der Zweitmitbeteiligte mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI., Gablenzgasse, gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/13 2001/05/0945

Der am 21. Mai 1962 in Pöllau geborene, ledige Zweitmitbeteiligte ist seit seiner Geburt mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Schönau 11, Gemeinde Schönegg bei Pöllau und seit 27. Jänner 1999 mit einem weiteren Wohnsitz in Wien XVI., Haymerlegasse 11/28 gemeldet. Er ist in Wien berufstätig; die Wiener Wohnung dient ihm von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0945

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der VwGH verkennt nicht, dass die aus beruflichen Gründen getroffene Wahl eines weiteren Wohnsitzes für den Betroffenen notgedrungen dort auch die zum Ausgleich erforderliche Freizeitgestaltung mit sich bringt und zu gesellschaftlichen und freundschaftliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0935

Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Verzögert sich ein Studium dermaßen, dass auch die Altersgrenze des § 2 Abs. 1 lit. b FamLAG 1967 überschritten wird, ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich die Nahebeziehung zum Studienort wesentlich verdichtet hat. Bei einer Gesamtbetrachtung kann dann d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0935

Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §1 Abs7;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Sollte der Student sein Studium nicht zielstrebig fortführen, sodass die leistungsmäßigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b FamLAG 1967 nicht mehr gegeben sind, liegt die Vermutung nahe, dass die am Studienort vorhandenen Beziehungen über die reine Ausbil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0935

Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die zum Zwecke der Ausbildung getroffene Wahl eines Zweitwohnsitzes für den Betroffenen bringt zweifelsfrei auch die zum Ausgleich erforderliche Freizeitgestaltung am Studienort mit sich, die zu gesellschaftlichen und freundschaftlichen Kontakten führen kann (und in der Regel au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0935

Index: 41/02 Melderecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;MeldeG 1991 §1 Abs6;MeldeG 1991 §17 Abs1;
Rechtssatz: Studenten, die sich während ihrer Ausbildung am Studienort aufhalten und derart zielstrebig den Abschluss ihres Studiums verfolgen, dass noch Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FamLAG 1967 besteht, haben die bisherige Hausgemeinschaft keinesfalls aufgeg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

Entscheidungen 61-90 von 107

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