Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 21.7.1995 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Während der aufrechten Ehe wurde ein Haus in Wien, das im Alleineigentum der Antragstellerin steht und von ihr in die Ehe eingebracht wurde, von den Streitteilen als Ehewohnung benützt. Im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren erstellte der Antragsgegner in der Kanzlei des damaligen Rechtsvertreters der Antrags... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §94
Rechtssatz: Werden beide Ehegatten mit der Rückzahlung eines von Verwandten eines Ehegatten gewährten Darlehens belastet, ist auch der dadurch geschaffene Gegenwert bei der Aufteilung als Aktivum zu berücksichtigen (hier Ansparguthaben aus Bausparvertrag). Entscheidungstexte 8 Ob 2050/96w Entscheidungstext OGH 13.02.1997 8 Ob 2050/96w ... mehr lesen...
Norm: AnfO §8EheG §81EheG §82
Rechtssatz: Der Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist ein Individualanspruch des Antragstellers, der keine Anfechtungsbefugnis gewährt. Vom materiellen Bestehen einer Geldforderung kann während eines laufenden Aufteilungsverfahrens keine Rede sein. Entscheidungstexte 1 Ob 571/94 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.Juni 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.November 1989, AZ Sch 60/89, gemäß § 55 a Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Zu dieser Tagsatzung waren beide - sonst anwaltlich vertretene - Parteien unvertreten beim Erstgericht erschienen, hatten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe beantragt und eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die dem Akt als Vergleich über die Scheidungsfolgen gemäß § 55 a Abs 2 EheG angesc... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 7. Jänner 1967 geschlossen und, nachdem die eheliche Gemeinschaft Anfang Juli 1986 aufgehoben wurde, am 26. Jänner 1987 aus gleichteiligem Verschulden der Eheleute geschieden. Mit Kaufvertrag vom 22. März 1966 erwarb der Antragsgegner die Liegenschaft EZ 647 KG A***** und begann auf diesem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten. Bis zur Eheschließung im Jänner 1967 war das Haus im Rohbau samt Dach und Fenstern, Zwischenwänden, Elektro-, G... mehr lesen...
Begründung: Die beiderseits zweite, am 20. Juni 1977 geschlossene, kinderlos gebliebene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Juli 1987, AZ 22 Cg 357, 384/84, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Berufungen beider Teile und die Revision der Frau blieben erfolglos (hg 7 Ob 581, 582/88). Das Scheidungsurteil ist seit 21. Juli 1988 rechtskräftig. Aus der ersten Ehe des Mannes entstammen zwei Kinder. Der Mann erhielt 1970,... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die zwischen den Parteien am 22.5.1958 vor dem Standesamt Salzburg geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Antragsgegner (im folgenden: Mann) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Die Antragsstellerin (im folgenden: Frau) war bis zu ihrer Eheschließung jahrelang als Buchhalterin beschäftigt gewes... mehr lesen...
Norm: EheG §82EheG §83
Rechtssatz: Auf Leistungen Dritter an einen Ehegatten, die für einen Hausbau verwendet wurden, daher nicht mehr klar abgrenzbar und nicht gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG von der Aufteilung ausgenommen sind, ist im Rahmen der Billigkeit Bedacht zu nehmen. Eine Änderung des Aufteilungsschlüssels ergibt sich dadurch aber nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 581/90 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235EheG §82EO §109EO §113EO §114EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 4 EO sind dem Verwalter vom Gericht auf Antrag Anweisungen für die Geschäftsführung und über Art und Weise der Verwaltung zu erteilen. Daraus folgt, daß der Eigentümer der Liegenschaft bzw des Unternehmens sein Ziel, zu erreichen, daß der Verwalter sich auf das beschränkt, was ihm mit EV im Aufteilungsverfahren zugestanden wurde, nicht im Weg der Klag... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 25. März 1987, 1 C 8/87, rechtskräftig geschieden. Zu F 9/87 des Bezirksgerichtes Hartberg ist infolge Antrages der Andrea H*** vom 7. Mai 1987 das Verfahren betreffend die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anhängig. Im Zuge dieses Verfahrens wurde mit einstweiliger Verfügung vom 3. November 1987 gemäß § 382 Z 8 lit c EO der dortigen Antragstellerin Andrea H*... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. Juni 1947 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 9. Dezember 1985, AZ. 6 Cg 8/85, gemäß § 55 EheG rechtskräftig mit dem Ausspruch geschieden, daß den klagenden Mann das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Dieser Ehe entstammen der am 19. Oktober 1950 geborene Sohn Dr. Wilfried und die am 6. Oktober 1962 geborene Tochter Elfriede. Im Zeitpunkt ihrer Eheschließung verfügten die Parteien über kein ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde rechtskräftig aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Innerhalb der im § 95 EheG normierten Jahresfrist stellten beide Streitteile Anträge auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse. Franz K*** (in der Folge als Antragsteller bezeichnet) stellte zu F 27/86 des Erstgerichtes das Begehren, das eheliche Gebrauchsvermögen in der Form aufzuteilen, daß ihm der 1/16-Anteil seiner geschiedenen Ehegattin an der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. September 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 4. Juli 1985 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. An diesem Tage wurde auch die eheliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei bereits volljährige Söhne. Die Ehewohnung in der Ebendorferstraße 10/14, 1010 Wien, wurde von den Parteien nach der Ehescheidung verlassen. Die Antragstellerin beantragte zuletzt - nach Einigung über die Aufteilung von Einrichtungsgegenständen - eine Ausgleichszah... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG trug die Antragstellerin vor, daß zum ehelichen Gebrauchsvermögen auch 5 Gewehre gehörten; allenfalls handle es sich dabei um "Investitionen". Der Antragsgegner erwiderte, daß die Gewehre nur seiner Jagdausübung dienten; sie seien jedenfalls keine "Investitionen". Das Erstgericht sprach aus, daß die Jagdgewehre des Antragsgegners als eheliche Ersparnisse in das Aufteilungsverfahren einzubeziehen seien. Der Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 1. Oktober 1985, 52 Cg 272/84-11, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen keine Kinder. An ehelichem Gebrauchsvermögen sind folgende Gegenstände vorhanden: Eine Eigentumswohnung in Purkersdorf, Wienerstraße Nr. 58, die als Ehewohnung diente. Der Schätzwert dieser Wohnung beträgt 820.000 S. Unter Berücksichtigung eines noch offen... mehr lesen...
Begründung: Die 1971 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 17. Dezember 1986, 7 Cg 380/86-6, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, weil die häusliche Gemeinschaft seit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung im Februar 1983 aufgehoben war und eine tiefgreifende unheilbare Zerrüttung der Ehe bejaht worden ist. Der Ehe entstammen drei Kinder, nämlich die am 30. Juli 1973 geborene Doris, der am 14. Oktober 1975 geborene ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte nach der Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner gemäß §§ 81 f EheG, die Liegenschaft EZ 459 KG Altenmarkt mit dem Gasthausbetrieb A*** in ihrem Alleineigentum zu belassen und sie zur alleinigen Rückzahlung der offenen Verbindlichkeiten von 2,655.282,24 S zu verpflichten, die aus dem Verkauf einer früher im Hälfteeigentum beider Ehegatten stehenden Eigentumswohnung verbliebenen Verbindlichkeiten von 185.389,39 S jedem Teil zur Hälfte zu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 244 KG Techelweg. Das auf dieser Liegenschaft vorhandene Wohnhaus Farrendorf Nr. 34 diente zum Teil den Streitteilen während ihrer Ehe bis zum Auszug der Klägerin im August 1985 für Zwecke der Ehewohnung. Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Jänner 1986, 19 Cg 270/85-8, rechtskräftig geschieden. Mit ihrer am 26. November 1986 erhobenen Klage begehrte die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1.Juni 1956 verehelichten Streitteile wohnten bis zum Juni 1978 in einem im Eigentum der Mutter der Beklagten stehenden Haus Leutasch, Gasse 125, nunmehr 182. Zu diesem Zeitpunkt zog der Kläger aus der Ehewohnung aus. Am 13.Oktober 1980 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Die Beklagte erwarb auf Grund einer am 29. April 1982 in Rechtskraft erwachsenen Einantwortungsurkunde im Erbweg nach ihrer Mutter - deren Eigentumsrecht war durch eine fideikomm... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 9.Oktober 1974 geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 7.Jänner 1985, GZ 3 Cg 208/84-5, aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Mit dem fristgerecht erhobenen Antrag begehrt die Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 500.000. Ehewohnung war die Wohnung in Wien 12., Schönbrunnerstraße 155 top Nr 6, deren Hauptmiererin die Antragstellerin schon vor der Eheschließung war. Vom Antr... mehr lesen...