Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 31. 1. 1997 rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden der Eheleute geschieden. Am 6. 8. 1997 beantragte die Frau die Vermögensaufteilung nach den §§ 81 ff EheG. Sie führte mehrere Liegenschaften - darunter eine im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft mit einem Haus, in dem die Eheleute in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Kosmetiksalon betrieben - als in die Aufteilungsmasse fallend an und beantrag... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter ist seit 16. 12. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 1.600 S für den mj Clemens, der seit der Trennung der Eltern in der Obsorge des Vaters aufwächst, verpflichtet. Der Vater begehrte die Erhöhung dieser Unterhaltsbeiträge auf 7.000 S monatlich. Die Mutter verfüge über ausreichendes Vermögen und über Mieteinnahmen. Sie lebe seit ihrer Wiederverehelichung mit einem Rechtsanwalt in vermögenden Verhältnissen. Die Mutter sprach sich gegen jede Unterhaltse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG liegen nicht vor. Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG liegen nicht vor. a) Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin: Auch wenn die Antragsgegnerin als "Chefin" tituliert wurde und eine führende Tätigkeit im Einzelunternehmen des Antragstellers verrichtete, war jedoch der "Motor" im Geschäft der Antragsteller, dem auch die ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §83
Rechtssatz: Bei Liegenschaftsschenkungen unter Ehegatten bleibt im Allgemeinen der Wert der Liegenschaft bei der Ermittlung des dem Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags weitestgehend außer Ansatz. Steht aber eine beiden Ehegatten zu Wohnzwecken dienende Liegenschaft auf Grund einer Schenkung während aufrechter Ehe im Miteigentum der Ehegatten, kann im Rahmen des Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG ... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die vom Antragsgegner zulässigerweise (§ 16 Abs 4 AußStrG) erstattete Rekursbeantwortung wurde seinen Vertretern am 6. 8. 2001 zugestellt. Der Rechtsmittelgegenschriftsatz wurde hingegen erst am 22. 8. 2001 zur Post gegeben. Damit ist die im Außerstreitverfahren gem § 11 Abs 1 AußStrG uneingeschränkt geltende 14-tägige Rechtsmittelfrist (Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen, § 11 Rz 2), die schon wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit auch zur Erstat... mehr lesen...
Begründung: Nach der Trennung der Eltern wurde die Obsorge für die beiden Söhne dahin geregelt, dass der am 5. 1. 1985 geborene Clemens beim Vater, der am 22. 7. 1986 geborene Matthias bei der Mutter verblieben. Die Mutter ist seit 16. 12. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 1.600,-- S für Clemens verpflichtet. Der Vater begehrte am 5. 5. 1998, diese Unterhaltsbeiträge ab 1. 11. 1997 auf 5.000,-- S monatlich zu erhöhen. Dieses Begehren dehnte er am 9. 6. 1999 auf 7.000,... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 6. 1964 die Ehe. Seither war die Antragstellerin ausschließlich im Haushalt tätig und widmete sich der Erziehung der drei ehelichen Kinder; der Antragsgegner war berufstätig. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Juni 1992 aufgehoben. Mit Urteil des Erstgerichts vom 26. 2. 1997 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; seit 15. 7. 1997 ist diese Entscheidung rechtskräftig. 1977 kaufte der Antragsgegner e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - soweit hier relevant - gerichtlich geltend gemacht wird. Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiellrechtliche Fall-, Ausschluss- oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum A... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. 5. 1980 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 16. 6. 1998, rechtskräftig seit 23. 10. 1998, geschieden. Mit am 22. 10. 1999 eingelangtem Schriftsatz begehrt der Antragsteller eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse derart, dass die frühere gemeinsame Ehewohnung, ein den Parteien zu gleichen Teilen gehörendes Wohnungseigentumsobjekt, in sein alleiniges Eigentum übertragen und der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 25. 7. 1994 nach einer bereits langjährigen Lebensgemeinschaft die Ehe. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame Wohnsitz (die Ehewohnung) war in Wien. Die Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 23. 5. 1997 aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. Mit Antrag vom 16. 6. 1997 beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Form, dass ihr die eh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Zuge eines Außerstreitverfahrens um Überprüfung eines der Antragsstellerin (als vormaliger Minderheitsgesellschafterin) von der Antragsgegnerin als übernehmender Gesellschaft gemachten Barabfindungsgebots iSd § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225g Abs 1 AktG durch das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (im Folgenden nur Gremium), das sich seinerseits weiterer ihm nicht angehöriger Sachverständigen bedienen kann (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile hatten 1977 miteinander die Ehe geschlossen. Die Ehewohnung befand sich zunächst in D*****. Zu dieser Liegenschaft gehört ein Gasthaus und eine Landwirtschaft im Ausmaß von über 10 ha. 1985 übergaben die Eltern der Ehefrau den Ehegatten je zur Hälfte eine Kleinlandwirtschaft in A*****, bestehend aus einem Wohnhaus und 20.000 m2 landwirtschaftlicher Grundstücke. Sie behielten sich ein ausschließliches Wohnrecht an bestimmten Räumlichkeiten des Hauses ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsangehörige, der Beklagte ist deutscher Staatsbürger. Ihre 1986 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 23. Oktober 1998 rechtskräftig geschieden. Bereits 1980 beabsichtigte der Beklagte, das im Eigentum von Leonhard S***** (im Folgenden nur Verkäufer) stehende Grundstück Nr 5261/5 in Tirol im Ausmaß von 1.600 m2 zu kaufen, um darauf ein Haus zu errichten. Da ihm aufgrund der Besti... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 7. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 18. 9. 1996 zu 32 C 92/96 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieser Ehe entstammen der am 3. 4. 1977 geborene Christian S***** und der am 28. 7. 1978 geborene Martin S*****. Als Ehewohnung diente das Haus W*****straße ***** mit angrenzender Liegenschaft in G*****. Diese Liegenschaft samt dem darauf s... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Mit Schriftsatz ON 20 (Band I) hat Emma D***** zum gesamten Nachlass der am 21. 8. 1995 verstorbenen Mechthildis L***** auf Grund des Testamentes vom 8. 7. 1993 eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Mit Beschluss vom 24. 11. 1995 (ON 21) wurde diese zu Gericht angenommen und der erbserklärten Erbin antragsgemäß die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Die beiden weiteren Kinder der Erblasserin Hedwig S***** und Mag. Winfried L*****, machten... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 4. 1981 geschlossenen Ehe der beiden Streitteile entstammen vier in den Jahren 1981 bis 1987 geborene Kinder. Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgte am 30. Juni 1997, die Scheidung aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden mit Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 14. April 1998. Ehepakte wurden nicht errichtet. Die Antragstellerin hat in die Ehe einen Bausparvertrag mit einem Guthaben von S 4.426, ein AMC-Geschirr sowie ein d... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Begründung: Am 8. 6. 1998 beantragte das Finanzamt St. Pölten beim Erstgericht die Löschung der im Firmenbuch eingetragenen Ö***** GmbH gemäß § 2 ALöschG (statt dem seit 1. 7. 1999 die Bestimmungen der §§ 39 ff FBG idF BGBl I 74/1999 in Kraft stehen), weil die Gesellschaft nach der Aktenlage keine Tätigkeit mehr ausübe und über kein Vermögen verfüge. Am 8. 6. 1998 beantragte das Finanzamt St. Pölten beim Erstgericht die Löschung der im Firmenbuch eingetragenen Ö***** GmbH gemäß... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 10. Juni 1996 mit mündlich verkündetem Scheidungsurteil eines Bezirksgerichts aus dem gleichteiligen Verschulden beider Teile nach Rechtsmittelverzicht beider Streitteile formell rechtskräftig geschieden. Mit Antrag vom 9. Juni 1997, somit fristgerecht, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in der Form, daß ihr ein Betrag von 1 Mio S sA als Anteil an den e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1EheG §81EheG §82
Rechtssatz: 1. Die gesonderte Anfechtung verfahrensleitender Verfügungen im Verfahren außer Streitsachen ist (nur) in Fällen zu verneinen, in denen die gerichtliche Verfügung allein der Sammlung des Entscheidungsstoffes dient und nicht in Rechte Beteiligter eingreift. 2. Ein im nachehelicher Aufteilungsverfahren an den Antragsgegner gerichteter Auftrag, eine genaue Aufstellung der Ersparnisse zum Zeitpunkt d... mehr lesen...
Begründung: In einem seit 1998 beim Erstgericht anhängigen Verfahrens auf nacheheliche Vermögensaufteilung brachte die Antragstellerin vor, die Ersparnisse des Antragsgegners zum Scheidungszeitpunkt seien nicht genau bekannt. Sie beantragt, ihm aufzutragen, noch rechtzeitig vor der nächsten Verhandlung eine genaue Aufstellung über seine Ersparnisse zum Zeitpunkt der Ehescheidung "darzustellen", des weiteren eine Aufstellung - im Sinn des § 91 EheG - der seit 14. 10. 1992 bis zu... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 10. 1995 wurde die zwischen den Parteien im Jahre 1972 geschlossene Ehe geschieden; der Scheidungsausspruch erwuchs am 1. 12. 1995 in Rechtskraft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien ist seit 30. 6. 1988 aufgehoben. Die Ehewohnung befand sich in jenem Haus, in dem die Antragstellerin nach wie vor wohnt. Das Haus wurde von den Parteien während aufrechter Ehe (seit 1979) auf einer im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft errichtet. De... mehr lesen...
Begründung: Die 1946 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem seit 21. April 1994 rechtskräftigen Urteil eines Bezirksgerichts vom 18. Dezember 1992 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Bereits im Herbst 1987 trennten sich die Eheleute, lebten seither voneinander getrennt und „führten gänzlich getrennte Kassen.“ Eingeleitet wurde das Aufteilungsverfahren über Antrag des während des Verfahrens verstorbenen Mannes vom 24. Februar 1994. Beide Teile beantragt... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgerichtes für ZRS Graz gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und dabei ausgesprochen, daß gemäß § 61 Abs 3 EheG den Antragsgegner das Verschulden trifft. Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 5. 12. 1980 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe entstammt ein gemeinsames Kind. Am 27. 1. 1993 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits im Februar 1991 durch den Auszug des Antragstellers aus der Ehewohnung aufgelöst. Das aufzuteilende eheliche Gebrauchsvermögen besteht im wesentlichen aus einem Haus in F*****, das als Ehewohnung diente und im Alleineigentum der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den §§... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm in insgesamt sieben Punkten (1. Zuweisung eines Miteigentumsanteils des Antragstellers an einer Liegenschaft mit Wohnhaus an die Antragsgegnerin, 2. Zuweisung eines Hälfteanteils der Antragsgegnerin an einer Liegenschaft an den Antragsteller, 3. Zuweisung eines Pkws an die Antragsgegnerin, 4. Zuweisung der derzeit in der Ehewohnung befindlichen Fahrnisse an die Antragsgegnerin, 5. Übernahme näher bezeichneter Darlehens- und Kreditverbindlichkeite... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §95
Rechtssatz: Nach fristgerechter Anrufung des Außerstreitgerichtes besteht zwar eine quantitative Bindung des Gerichtes an die Parteianträge und damit das Gebot, nicht mehr und nichts anderes aufzuteilen, als zur Masse gehörig behauptet wurde, es muss aber schon mangels Bindung des Gerichtes an die Aufteilungsvorschläge der Parteien eine Änderung dieser Vorschläge, etwa über die Höhe einer Ausgleichszahlung auch na... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes, den Parteienvertretern zugestellt am 27.12. und 28.12.1994, am 14.11.1994 aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 20.9.1995 wurde der nur den Verschuldensausspruch bekämpfenden Berufung des Mannes keine Folge gegeben. Die eheliche Gemeinschaft war bereits seit 1978 aufgehoben. Am 22.3.1995 begehrte Dipl.-Ing.Friedrich M***** die Aufteilung des ehelichen Vermög... mehr lesen...