RS OGH 1997/2/13 8Ob2050/96w

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Veröffentlicht am 13.02.1997
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Norm

EheG §81
EheG §82
EheG §94

Rechtssatz

Werden beide Ehegatten mit der Rückzahlung eines von Verwandten eines Ehegatten gewährten Darlehens belastet, ist auch der dadurch geschaffene Gegenwert bei der Aufteilung als Aktivum zu berücksichtigen (hier Ansparguthaben aus Bausparvertrag).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107148

Dokumentnummer

JJR_19970213_OGH0002_0080OB02050_96W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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