Norm: AußStrG 2005 §36 Abs2EheG §81EheG §82EheG §85
Rechtssatz: Ein Zwischenbeschluss im Sinne des § 36 Abs 2 AußStrG über die Vorfragen, welche Aktiva (oder Passiva) der Ehegatten in die Aufteilung einzubeziehen sind, ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 112/18d Entscheidungstext OGH 30.04.2019 1 Ob 112/18d Veröff: SZ 2019/37 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte mit ihrem innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG gestellten Aufteilungsantrag die Zuweisung des (dem Antragsgegner zustehenden) Mietrechts an der Ehewohnung sowie eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10.000 EUR. Nachdem das Aufteilungsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung einer vom Antragsgegner auf Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens gerichteten Klage unterbrochen worden und erst mehr als ein Jahr später, nämlich nach rechtskräftig... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. J***** K*****, 2. C***** Stiftung, *****, 3. R***** Stiftung, *****, 4. O***** Limited, Ca*****, alle vertreten durch Dr. Kurt Berger ua Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antr... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Leoben vom 17. 5. 2005 zu AZ ***** aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers rechtskräftig geschieden. Die Ehewohnung befand sich auf der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Diese Liegenschaft samt darauf befindlichem Haus hat die Antragsgegnerin von ihren Eltern geerbt. Mit Schenkungsvertrag vom 27. 11. 2000 übertrug sie einen Viertelanteil an dieser Liegenschaft an den Antragstell... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die am 24. 3. 1978 geschlossene Ehe der Streitteile, der zwei Kinder (geboren 1978 und 1980) entstammen, wurde mit Urteil vom 20. 11. 2006 gemäß § 55 EheG geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde Anfang 1994 aufgehoben. Ehewohnung war ein Einfamilienhaus in Niederösterreich, das jeweils zur Hälfte den Streitteilen gehört. Zugunsten der geschiedenen Ehegatten ist ein wechselseitiges Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen. Das Erstgericht übertru... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht teilte mit Beschluss vom 25. 6. 2009 das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse der Streitteile auf; unter anderem übertrug es das Wohnrecht an der Ehewohnung allein auf die Antragstellerin, der es eine Ausgleichszahlung von 35.000 EUR auftrug. Gegen diese Entscheidung erhoben beide Streitteile Rekurs. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 6. 10. 2009 unter Spruchpunkt 1. dem Rekurs der Antragstellerin nicht Folge und sprach aus, dass ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im Jahr 1964 die Ehe geschlossen. Sie wurde mit Urteil vom 25. 7. 2000, das in seinem Scheidungsausspruch am 22. 9. 2000 rechtskräftig wurde, geschieden. Die Antragstellerin war bis kurz vor der Geburt des ältesten ihrer vier Kinder (1966) berufstätig und trug bis dahin die Lebenshaltungskosten, der Antragsgegner studierte zunächst noch. Ab 1966 widmete sich die Antragstellerin im Einverständnis mit dem Antragsgegner nur mehr dem Haushalt und der Kin... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Mit Schenkungsvertrag vom 19. 6. 1974 schenkten die Eltern der Antragstellerin als jeweilige Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 10 KG ***** (in der Folge: EZ 10) der Antragstellerin und dem Antragsgegner aus dem Bestand dieser Liegenschaft je zur Hälfte das Grundstück Nr 378, welches nunmehr den Gutsbestand der Liegenschaft EZ 98 KG ***** (in der Folge: EZ 98) ausmacht.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 18. 12. 2003 gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig mit dem Ausspruch geschieden, dass den Antragsteller (im Folgenden: Mann) das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die Ehewohnung befand sich auf einer Liegenschaft, die beiden Parteien je zur Hälfte gehört. Der Mann erzielt sein Einkommen seit etwa 1980 durch Tätigkeiten als Architekt sowie als Bauträger; die Antragsgegnerin (im Folgenden: Frau) war von 1988 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 29. 6. 1991 geheiratet. Die Antragstellerin brachte eine damals etwa 900 m2 große Liegenschaft in die Ehe ein. Die Ehewohnung befand sich im ersten Stock des auf dieser Liegenschaft erbauten Hauses. An der Wohnung im Erdgeschoss hat die Mutter der Antragstellerin ein (verbüchertes) Wohnrecht. Rund 2 Monate nach der Eheschließung schenkte die Antragstellerin dem Antragsgegner einen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft; gleichzeitig erwarben die E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Frohnleiten vom 30. Mai 2005 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Sie sind jeweils Hälfteeigentümer einer Liegenschaft samt Haus, das als Ehewohnung genutzt wurde. Auf der Liegenschaft befindet sich ein weiteres Gebäude, in dem der Antragsgegner ein Unternehmen betrieb, dessen Geschäftsführer er war. Im Zuge des Aufteilungsverfahrens kamen die Parteien überein, dass die Liegenschaft verkauft ... mehr lesen...
Begründung: Während aufrechter Ehe wurde der Antragsgegnerin von ihrem Vater eine Liegenschaft geschenkt. Zwei Jahre vor Beendigung der ehelichen Gemeinschaft übertrug sie dem Antragssteller schenkungsweise einen Hälfteanteil des Grundstücks. Die Ehe der Parteien wurde aus überwiegendem Verschulden des Antragstellers mit Urteil vom 3. 9. 2002 geschieden. Aufgrund des Aufteilungsantrages vom 16. 9. 2002 wurde die Liegenschaft samt „Ehewohnung" der dort mit ihren drei ehelichen Kinder... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Lukas B*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegnerin Mag. Ilse B*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gingen die Vorinstanzen zusammengefasst von folgendem wesentlichen (in zwei Rechtsgängen) festgestellten Sachverhalt aus: Die am 2. Dezember 2002 geschiedenen Eheleute sind jeweils mit 5/32stel Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich insgesamt drei Häuser befinden, die von den Miteigentümern (den geschiedenen Eheleuten sowie dem Bruder und der Mutter der Frau) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36EheG §82
Rechtssatz: Im nachehelichen Aufteilungsverfahren ist ein Zwischenbeschluss gemäß § 36 Abs 2 AußStrG jedenfalls dann möglich, wenn zwischen den Parteien strittig ist, ob bestimmte Gegenstände oder Ersparnisse auf Grund ihrer Herkunft oder Verwendung in die Aufteilung einzubeziehen sind. Gelangt das Gericht zu dem Schluss, dass eine derartige Einbeziehung nicht stattzufinden hat, hat es allerdings nicht mit negativ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 27. 11. 2003 (rechtskräftig seit 12. 5. 2004) geschieden. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Insbesondere begehrte sie, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft EZ ***** D*****, bestehend aus dem Grundstück Nr. ***** samt dem gesamten im Haus befindlichen Inventar in das Alleineigentum der Antragstellerin zu übertragen (AS 39, 58). Sie bra... mehr lesen...
Begründung: Entsprechend dem übereinstimmenden Aufteilungsvorschlag der aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Parteien sprachen die Vorinstanzen - umbekämpft - aus, die Antragsgegnerin setze das bisher gemeinsame Rechtsverhältnis an der vor und während der Ehe ausgebauten, im Haus der Eltern der Antragsgegnerin gelegenen Ehewohnung (einer Dachgeschoßwohnung) allein fort. Darüber hinaus verpflichtete das Erstgericht - dem Aufteilungsvorschlag des Antragstellers folgend - die An... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Otto R*****, vertreten durch Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Lienz, gegen die Antragsgegnerin Eva R*****, vertreten durch Dr. Bernhard Wörgötter, Rechtsanwalt in St. Johann in Tirol, wegen Auf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung erster Instanz erging am 16. Dezember 2004. Gemäß § 203 Abs 7 AußStrG, BGBl I 2003/111, ist daher das Rechtsmittel des Antragsgegners noch nach den Vorschriften über den Revisionsrekurs nach der alten Rechtslage zu erledigen. Die Entscheidung erster Instanz erging am 16. Dezember 2004. Gemäß Paragraph 203, Absatz 7, AußStrG, BGBl römisch eins 2003/111, ist daher das Rechtsmittel des Antragsgegners noch nach... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs deshalb zulässig sei, weil ein Sachverhalt, bei dem die Ehewohnung bereits vor Eheschließung auf der von einem Ehegatten eingebrachten Liegenschaft errichtet wurde, dem anderen Ehegatten noch vor der Eheschließung das Fruchtgenussrecht daran eingeräumt und schließlich nach der Eheschließung die gesamte Liegenschaft der Tochter der Ehegatte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 3. August 2001 aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Das Urteil wurde mit 24. Dezember 2001 rechtskräftig. Der Mann begehrte die Abgeltung seiner Mitwirkung im Betrieb der Frau im Umfang von 7.000 S monatlich für die Zeit von Oktober 1995 bis Dezember 2001. Er habe ihr nicht nur seine Liegenschaftshälfte zu ihrem Gewerbebetrieb zur Verfügung gestellt, sondern auch in diesem mitgearbeitet. In der Folge beantragte ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 2. 7. 1966 geschlossene Ehe wurde mit dem am 14. 8. 2000 zugestellten Urteil des Erstgerichtes vom 26. 7. 2000 aus dem Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Ihrer Berufung, die nur die Abänderung des Verschuldensausspruchs anstrebte, wurde mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 28. 12. 2000, zugestellt am 21. 3. 2001, teilweise Folge gegeben und der Verschuldensausspruch dahin abgeändert, dass das Verschulden beide Teile treffe, wobei ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 15. 1. 2001 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Das Scheidungsurteil wurde den Vertretern der Parteien jeweils am 10. 4. 2001 zugestellt und lediglich im Verschuldensausspruch und im Kostenpunkt vom Antragsgegner angefochten. Am 14. 1. 2002 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei sie den Zuspruch einer Ausgleichszahlung von 203.721... mehr lesen...
Begründung: Zum außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers: Rechtliche Beurteilung Die Einbeziehung der durch die Arbeitsleistung beider früheren Ehepartner bewirkte Wertsteigerung der gesamten, dem Antragsteller verbleibenden Liegenschaft und nicht bloß der dort befindlichen Ehewohnung in das aufzuteilende Vermögen entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass die von den Ehepartnern auf die Liegenschaft gemachten wertsteigernden ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 26. 3. 2002 aus deren gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Ehewohnung befand sich im Haus W*****, das im Eigentum des Vaters des Antragsgegners steht. Die Antragstellerin ist unter Mitnahme diverser Fahrnisse aus der ehemaligen Ehewohnnung ausgezogen. Während aufrechter Ehe wurde das Haus aufgestockt und ausgebaut, wobei die Finanzierung überwiegend durch die Eltern des Antragsgegners und eine Bekannte der Familie durchgeführt wur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte W*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Reiner W*****, Rechtsanwalt, *****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien, die im Zeitpunkt der Eheschließung Staatsangehörige der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CSSR) waren, am 31. 7. 1981 vor dem Bezirksnationalausschuss in Prag 1 geschlossene Ehe wurde vom Bezirksgericht für den 2. Prager Bezirk mit Urteil vom 19. 4. 2000 rechtskräftig geschieden. Dem Antragsteller wurde mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21. 3. 2000 mit Wirkung von diesem Tag die österreichische Staatsbürgerscha... mehr lesen...