Norm: EheG §81EheG §82EheG §85EheG §97 Abs2JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Haben die geschiedenen Ehegatten im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren einen nicht vollstreckbaren außergerichtlichen Vergleich über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens geschlossen, so kann beim Außerstreitrichter dennoch ein Antrag im Sinne der §§ 81 - 97 EheG gestellt werden. Dieser Richter hat bei seiner zu treffenden Billigkeitsentscheidung allerdings de... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Wird von einem geschiedenen Ehegatten die Herausgabe von Sachen mit der Behauptung begehrt, daß diese wegen Vorliegens eines Ausnahmefalles im Sinne des § 82 EheG nicht zum ehelichen Gebrauchsvermögens gehören, so ist dieser Anspruch im streitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 761/79 Entscheidungstext OGH 07.11.197... mehr lesen...