Begründung: Am 3. 10. 1997 schlossen die Streitteile mit Notariatsakt eine Vereinbarung, in der zunächst festgehalten wird, dass sie eine auf Dauer abgestellte Lebensgemeinschaft begründet haben. Dem Wesen der Lebensgemeinschaft entsprechend sei ihre Beendigung „und damit die nachstehende, bedungene Vermögensaufteilung jederzeit einseitig bedingungslos einforderbar“ (Punkt 1 des Notariatsakts). In Punkt 3 verpflichtete sich die Klägerin „binnen zwei Monaten ab Erklärung über di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der familienrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin Edyta D*****, vertreten durch MMag. Dr. Franz Stefan Pechmann, Rechtsanwalt in Wien als bestellter Verfahrenshelfer, gegen den Antragsgegner Helmut D**... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren miteinander verheiratet und sind Miteigentümer mehrerer Liegenschaften. Soweit noch relevant, begehrt der Antragsteller den Ausspruch, dass die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Aufkündigung eines Pachtvertrags ersetzt werde, den die Parteien über mehrere dieser Liegenschaften geschlossen hatten. Die Antragsgegnerin leiste keinen Pachtzins und habe die Pachtobjekte verwahrlosen lassen. Einer von ihm ausgesprochenen Aufkündigung habe sie nicht zugestim... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Beate Z*****, vertreten durch Dr. Steiner & Mag. Isbetcherian, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Antragsgegner Walter Z*****, vertreten durch Dr. Erwin Wlaka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Auft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Otto R*****, vertreten durch Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Lienz, gegen die Antragsgegnerin Eva R*****, vertreten durch Dr. Bernhard Wörgötter, Rechtsanwalt in St. Johann in Tirol, wegen Auf... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 2.Fall
Rechtssatz: Ein berücksichtigungswürdiger Bedarf eines Kindes ist nicht erst dann zu bejahen, wenn durch einen Umzug das Kindeswohl gefährdet wäre; andererseits wird aber ein solcher Bedarfsfall erst dann angenommen werden können, wenn das Verlassen der bisherigen Wohnung zumindest mit gewissen Beeinträchtigungen des Kindes im persönlich und sozialen Lebensalltag verbunden wäre. Anmerkung Bem: Di... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile gingen 1981 eine Lebensgemeinschaft ein. Am 8. 3. 1986 wurde die gemeinsame Tochter Julia geboren. Die Antragsgegnerin mietete die Wohnung top 22 in ***** Wien, R***** 10, ab 1. 2. 1982. Sie renovierte und sanierte die Wohnung mittels eines von ihr aufgenommenen Wohnbauverbesserungsdarlehens in nicht mehr feststellbarer Höhe und eines Betrages von 320.000 S (23.255,31 EUR), welchen der Antragsteller durch Auflösung einer Pensionsvorsorge flüssig machte.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 1. 12. 2000 aus dem alleinigen Verschulden des Dr. Martin R***** (- im Folgenden "Antragsteller" genannt -) geschieden. Der Ehe mit Cathrin R***** (- im Folgenden "Antragsgegnerin" genannt -) entstammen drei Kinder, nämlich die am 6. 8. 1985 geborene F*****, die am 11. 8. 1989 geborene J***** sowie der am 11. 8. 1989 geborene M*****. Der Antragsteller ist Alleineigentümer der nach einer Erbsch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben eine vollständige und endgültige räumliche Trennung der Lebensbereiche der Streitteile für angezeigt erachtet. Ihre Auffassung steht mit dem Grundsatz des § 84 EheG, wonach die Aufteilung so vorgenommen werden soll, dass sich die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig berühren, in Einklang und ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil im vorliegenden Fall bei
Begründung: v... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Linda Beatrice ist die am 4. 8. 2000 außer der Ehe geborene Tochter des Stefan M***** und der Barbara M*****. Die Minderjährige wurde aufgrund der Berufstätigkeit der Mutter von den väterlichen Großeltern in I*****, versorgt. Die Obsorge kommt nunmehr den Eltern gemeinsam zu. Am 12. 5. 2003 teilten die Eltern dem Pflegschaftsgericht mit, dass sie seit längerem versuchen würden, die Minderjährige aus der Obhut der väterlichen Großeltern zu sich zu holen. Diese w... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §835 AEheG §81EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Eine nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Benützungsregelung iSd §835 ABGB über eine Liegenschaft mit der Ehewohnung ist auch nach rechtskräftiger Scheidung solange unzulässig, als ein Verfahren nach §§81ff EheG noch läuft oder noch anhängig gemacht werden kann; dies gilt auch dann, wenn ein Dritter einen Liegenschaftsanteil eines Ehegatten (in casu: durch Zuschlag im Exe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Liegenschaft als Ehewohnung gedient hat, ist sie gemäß § 82 Abs 2 EheG in die Aufteilung einzubeziehen, wenn auch das Grundstück seinerzeit von einem der Ehegatten stammte. Letzteres ist nur für die Billigkeitserwägungen bei der Aufteilung von Bedeutung (RIS-Justiz RS0058311). Grundsätzlich kann neben einem Haus auch der Garten zur Ehewohnung gehören (RIS-Justiz RS0058318). Dass das von den Streitteilen während i... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsgegnerin wurde mit Urteil vom 21. August 1995 rechtskräftig geschieden. 1996 brachte sie einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ein und beantragte u.a. die Übertragung des Hälfteanteils ihres Ex-Ehegatten an einer Liegenschaft. Auf dieser ist auch eine Höchstbetragshypothek über 4,5 Mio S für eine Bank einverleibt, und zwar zur Besicherung eines Betriebsmittelkredits einer GmbH, in deren Firma auch ... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 82 Abs 2 EheG in der hier noch maßgebenden Fassung des Art II Z 12 EheRÄG 1978, BGBl 1978/280 - die durch das EheRÄG 1999, BGBl I/125, erfolgte Neufassung dieser Bestimmung ist gemäß dessen Art VII Z 1 und 5 noch nicht anzuwenden - sind die Ehewohnung sowie Hausrat, auf dessen Weiterbenützung, ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, in die Aufteilung auch dann einzubeziehen, wenn sie ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 4. 7. 1985 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29. 1. 1996 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden geschieden. Beide Parteien wohnten vor der Eheschließung bereits teilweise gemeinsam in einer Wohnung der Antragstellerin in Wien 21. Bezirk. Im April 1984 bewarb sich der Antragsteller um eine größere Gemeindewohnung, wobei die Antragstellerin als Mitziehende genannt wurde. Im März 1985 w... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 9. 2. 1971 geschlossene Ehe wurde mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Bezirksgerichts Pottenstein vom 12. 6. 1991 aus dem Grunde des § 50 EheG geschieden. Sowohl die Antragstellerin als auch der Antragsgegner bewohnen nach wie vor die Ehewohnung, die auf einer im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft gelegen ist. Sie befindet sich im Erdgeschoss des auf dieser Liegenschaft befindlichen Wohnhauses. Die zwischen ... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des Verschuldens des Antragsgegners gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden. Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß Paragraph 55... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß § 49 EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß Paragraph 49, EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Bis zum Jahr 1960 wa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 82 Abs 2 EheG in der hier noch maßgebenden Fassung des Art II Z 12 EheRÄG 1978, BGBl 280 - die durch das EheRÄG 1999, BGBl I/125, erfolgte Neufassung dieser Bestimmung ist gemäß dessen Art VII Z 1 und 5 noch nicht anzuwenden - sind die Ehewohnung sowie Hausrat, auf dessen Weiterbenützung ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, in die Aufteilung auch dann einzubeziehen, wenn sie ein Eh... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ist die Ehewohnung nicht in die Aufteilung einzubeziehen, scheidet auch eine Einbeziehung des zu Gunsten des Antragstellers bestehenden Fruchtgenußrechts aus. Entscheidungstexte 4 Ob 185/99f Entscheidungstext OGH 13.07.1999 4 Ob 185/99f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Das einem Ehepartner - wenn auch während aufrechter Ehe - vom anderen Ehepartner zur Abgeltung vorehelicher Leistungen eingeräumte Fruchtgenußrecht an dem im Eigentum dieses Ehepartners stehenden und als Ehewohnung dienenden Haus ist weder eine Wertanlage noch dient es dem Gebrauch beider Ehegatten. Entscheidungstexte 4 Ob 185/99f Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 9. 1989 vor dem Standesamt T***** geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts B***** vom 24. 1. 1996 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Oktober 1995 aufgelöst. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** G*****. Sie erwarb die Liegenschaft vor der Eheschließung; das auf dieser Liegenschaft errichtete und noch vor der Eheschl... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 10. 1995 wurde die zwischen den Parteien im Jahre 1972 geschlossene Ehe geschieden; der Scheidungsausspruch erwuchs am 1. 12. 1995 in Rechtskraft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien ist seit 30. 6. 1988 aufgehoben. Die Ehewohnung befand sich in jenem Haus, in dem die Antragstellerin nach wie vor wohnt. Das Haus wurde von den Parteien während aufrechter Ehe (seit 1979) auf einer im Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft errichtet. De... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Verfahrensbeteiligten wurde am 5. 3. 1997 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Zur Sicherung ihres gegen den Antragsgegner gerichteten Aufteilungsanspruches begehrt die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach dem Antragsgegner die Veräußerung und Belastung der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaften EZ 120 GB V***** und EZ 314 GB L***** sowie seines Hälfteanteils an der Liegenschaft E... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgerichtes für ZRS Graz gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und dabei ausgesprochen, daß gemäß § 61 Abs 3 EheG den Antragsgegner das Verschulden trifft. Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgeric... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp (Nachweise ua bei Bernat in Schwimann ABGB2 Rz 15 zu § 82 EheG; RIS-Justiz RS0058382 und RS0058398) unterliegt der Aufteilung nach § 81 EheG auch eine von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte, von Todes wegen erworbene oder ihm von einem Dritten geschenkte Ehewohnung, sofern ein Ehegatte auf deren Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist. Es liegt hier eine "Ausnahme von der Au... mehr lesen...
Begründung: Die am 31.5.1986 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirkgerichtes Neunkirchen vom 20.10.1994, 4 C 90/94i, aus dem überwiegenden Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Die Streitteile bewohnten gemeinsam mit der Mutter und Großmutter der Antragsgegnerin ein Wohnhaus auf der Liegenschaft EZ ***** KG N*****, aus dem der Antragsteller am 5.8.1994 ausgezogen ist. Mit Übergabsvertrag vom 25.7.1986 übertrug Helene W*****, die Großmutter der Antra... mehr lesen...