Begründung: Die Streitteile verlobten sich im Jahre 1960 und schlossen am 30.5.1964 die Ehe, die mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28.1.1983, 5 Cg 221/79, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden der Ehegatten geschieden wurde. Anfang 1961 erwarb die Antragstellerin 84/1553-Anteile an der EZ 32 KG Neulerchenfeld, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.7 im Hause Wien 16, Gaullachergasse 47, verbunden ist. Von der zu leistenden Anzahlung i... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 13. November 1984 mit dem Ausspruch geschieden, daß das Alleinverschulden den Antragsgegner trifft. Die Antragstellerin beantragt, ihr an der bisherigen Ehewohnung, dem im Eigentum des Antragsgegners stehenden Haus in Köflach, ein unentgeltliches Wohnungsrecht einzuräumen (weitere Anträge sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens). Der Antragsgegner sprach sich gegen die Einräumung eines solchen Wohnungsrechtes aus, wobei e... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen einer anderen Wohnmöglichkeit erfüllt für sich allein noch nicht den Tatbestand des § 82 Abs 2 EheG, weil der davon betroffene Ehegatten nach seinem Einkommen und Vermögen unter Bedachtnahme auf seine Sorgepflichten durchaus in der Lage sein kann, sein Wohnungsbedürfnis auf andere Weise als durch Weiterbenützung der Ehewohnung zu befriedigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 7.5.1982 geheiratet. Ihre kinderlos gebliebene Ehe wurde mit dem seit 24.11.1983 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 142 KG Mühlleiten im Ausmaß von 684 m 2 mit einem Einfamilienhaus, das als Ehewohnung diente. Die Liegenschaft wurde bereits im Jahre 1973 von den damals noch nicht verheirateten Parteien e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller hatten schon vor der Eheschließung von den Eltern des Erstantragstellers das "Haslinger-Gut" EZ 83 KG Unterweitersdorf übergeben erhalten. Sie errichteten auf der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft während ihrer Ehe ein neues, nicht ganz fertig gestelltes Wohnhaus, das ihnen als Ehewohnung diente. Der Erstantragsteller wohnt in diesem Wohnhaus, ist Postbeamter und bewirtschaftet (im Nebenerwerb) derzeit die Landwirtschaft. Die Zwei... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 18. August 1962 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 28. Dezember 1984, 12 Cg 351/83, gemäß § 55 Abs. 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Mann das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Tatsächlich hat der Antragsteller bereits im August 1977 den gemeinsamen Haushalt verlassen. Bis dahin diente als Ehewohnung ein Haus auf der Liegenschaft EZ 177 KG Waisenegg, das während der... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG §90 Abs1
Rechtssatz: Der im § 90 EheG aufgestellte Grundsatz, daß jedem vormaligen Ehegatten sein Eigentum an Grund und Boden nach Möglichkeit erhalten bleiben soll, kann keine entscheidende Grundlage für die Zuweisung der Ehewohnung sein. Bezüglich der Ehewohnung und des Hausrates, auf dessen Weiterbenützung ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist, stellt § 82 Abs 2 EheG besondere Grundsätze a... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG §83
Rechtssatz: Der bloße Wunsch eines ehemaligen Ehegatten, mit bereits großjährigen und selbsterhaltungsfähigen Kindern weiterhin zusammenzuwohnen, ist in die Billigkeitserwägungen solange nicht einzubeziehen, als ein solches Zusammenwohnen nicht im Hinblick auf besondere Umstände (etwa Pflegebedürftigkeit einer der beteiligte Personen) notwendig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 25.November 1972 die Ehe. Damals war der Antragsteller bereits Nutzungsberechtigter einer von ihm voll möblierten Genossenschaftswohnung in Eisenstadt, Georgistraße 27. Diese Wohnung wurde in der Folge als Ehewohnung benutzt. Die Antragsgegnerin war bis Mai 1973 berufstätig. Von diesem Zeitpunkt an führte sie bis 31.Juli 1982 mit kurzen Zeiträumen geringfügiger Beschäftigungen ausschließlich den ehelichen Haushalt. Mit Mietvertrag vom 11.Deze... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 30. Jänner 1980 - die Zustellung an den Vertreter des Antragstellers erfolgte am 24. April 1980 - wurde die zwischen den Streitteilen am 16. März 1977 geschlossene Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Mit dem am 17. April 1981 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller, ihm die Ehewohnung in Wien 19., Peter Jordan-Straße 17, zuzuweisen, die Mietrechte an dieser Wohnung von der Antragsgegnerin ... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. August 1966 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. Jänner 1982, 14 Cg 264/81, rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Aus der Ehe entstammt eine 18jährige Tochter. Mit Vertrag vom 13. Juli 1966 hatte der Antragsgegner die Liegenschaft EZ 198 KG Mantscha gekauft, auf der in der Folge aus Mitteln des Antragsgegners ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Im Jah... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 10.11.1982 wurde die am 20.7.1957 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Am 15.4.1983 stellte der Antragsteller den Antrag, das eheliche Gebrauchsvermögen dahin aufzuteilen, daß die Antragsgegnerin Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1743 KG Wetzelsdorf mit dem Haus Steinäckerstraße 1 samt den noch im Haus befindlichen Fahrnissen bleibe bzw. werde und dem Antragsteller eine Ausgleichszahlung vo... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Haben beide Ehegatten zur Errichtung eines als Ehewohnung dienenden Hauses während aufrechter Ehe beigetragen und damit dieses Gebrauchsvermögen gemeinsam geschaffen, unterliegt es, obwohl der Grund dem Antragsgegner geschenkt wurde, schon im Sinne der Vorschrift des § 81 EheG der Aufteilung, (ohne daß es erforderlich wäre, auf die Vorschrift des § 82 Abs 2 EheG weiter einzugehen). Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §785EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Als Hausrat sind alle zum ehelichen Haushalt gehördenden beweglichen Sachen anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 716/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 6 Ob 716/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012931 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ein Personenkraftwagen gehört nicht zum Hausrat. Entscheidungstexte 7 Ob 502/84 Entscheidungstext OGH 29.11.1984 7 Ob 502/84 5 Ob 563/90 Entscheidungstext OGH 15.05.1990 5 Ob 563/90 Vgl auch; Beisatz: Personenkraftwagen wurde vorwiegend nur vor einem Ehegatten benützt. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934EheG §82 Abs2EheG §83
Rechtssatz: Da bei der Aufteilung nicht der objektive Wert des ehelichen Gebrauchsvermögens maßgebend ist, ist auch die Zustimmung eines Ehegatten zur Übertragung des Hälfteanteils an einer Liegenschaft an den anderen einer Bewertung nicht zugänglich (hier: Frage der Anwendung des § 934 ABGB). Entscheidungstexte 2 Ob 579/84 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des KG R i. I vom 2. 4. 1980 geschieden. Ein überwiegendes Verschulden eines der beiden Ehegatten wurde nicht ausgesprochen. Am 23. 3. 1981 stellte die Gattin den Antrag auf gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei dem Teilungsverfahren die eheliche Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 989 KG M errichteten Wohnhaus, das den Parteien je zur Hälfte gehörige Grundstück EZ 1552 KG M mit dem darauf... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 82 Abs 2 EheG hat nur zur Anwendung zu kommen (arg: "Sicherung der Lebensbedürfnisse"), wenn vitale Fragen der Existenz auf dem Spiel stehen, also etwa eine längerdauernde Obdachlosigkeit drohen würde. Entscheidungstexte 7 Ob 685/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 7 Ob 685/83 Veröff: EvBl 1984/82 S 324 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1 Z1EheG §82 Abs2EheG idF EheRÄG 1999 §82 Abs2
Rechtssatz: Bei der Formulierung: "Die Ehewohnung sowie Hausrat, auf dessen Weiterbenützung ein Ehegatte ..... angewiesen ist" handelt es sich um eine grammatikalische Nachlässigkeit des Gesetzgebers. Tatsächlich liegt das Schwergewicht der Regelung auf der Ehewohnung. Der Gesetzgeber hat die Ehewohnung und den Hausrat als für die Sicherung der Lebensbedürfnisse der Ehegatten höch... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Hat die ganze Liegenschaft als Ehewohnung gedient, ist sie gemäß § 82 Abs 2 EheG zur Gänze in die Aufteilung einzubeziehen, wenn auch der Grund seinerzeit von einem der Ehegatten stammte. Letzteres kann nur für die Billigkeitserwägungen bei der Aufteilung von Bedeutung sein. Hiebei wiederum ist es zu berücksichtigen, wenn der Grund gemeinsam durch die Errichtung eines Einfamilienhauses wesentlich umg... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG §83 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Sind Sachen gemäß § 82 Abs 2 EheG in die Aufteilung einzubeziehen, so ist auch ihr Wert als Beitrag im Sinne des § 82 Abs 1 Satz 2 EheG zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 804/82 Entscheidungstext OGH 01.12.1982 1 Ob 804/82 Veröff: JBl 1983,488 6 Ob 667/83 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG §85
Rechtssatz: Eine Einbeziehung von Ehewohnung und Hausrat nach § 82 Abs 2 EheG kommt nur dann in Betracht, wenn der antragstellende Ehegatte deren Zuweisung begehrt, weil er auf die Weiterbenützung angewiesen sei. Entscheidungstexte 1 Ob 691/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 Ob 691/82 Veröff: EvBl 1983/102 S 397 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2EheG §87 ff
Rechtssatz: Die Ehewohnung betreffende Anordnungen des Gerichtes sind solche der Aufteilung des Vermögens und stellen keine dazu parallel laufenden und von der Vermögensaufteilung unabhängigen Maßnahmen dar. Entscheidungstexte 6 Ob 606/81 Entscheidungstext OGH 21.10.1981 6 Ob 606/81 Veröff: SZ 54/149 ... mehr lesen...
Die am 9. Dezember 1950 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. März 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG unter Ausspruch des alleinigen Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin beantragte mit dem am 20. August 1979 beim Erstgericht eingelangten Antrag, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaften EZ 1074 und EZ 29 KG S in ihr Eigentum zu übertragen und den Antragsgegner... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ehewohnung im Sinne des § 81 Abs 2 EheG ist jene Wohnung, in der die Ehegatten bei Wirksamwerden der Scheidung im gemeinsamen Haushalt leben oder zuletzt gelebt haben. Auch ein Haus kann Ehewohnung sein, und zwar insoweit, als es für die ehelichen Zwecke verwendet worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 699/81 Entscheidungstext OGH 25.08.1981 7 ... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2EheG idF EheRÄG 1999 §82 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzeswortlaut in § 82 Abs 2, "Die Ehewohnung sowie Hausrat, auf dessen Weiterbenützung ein Ehegatte ...... angewiesen ist, .....", erweckt zwar den Anschein, dass das Benützungsbedürfnis nur auf den Hausrat bezogen ist, doch handelt es sich in Wahrheit nur um eine grammatikalische Nachlässigkeit des Gesetzgebers, der hier die Ehewohnung und den Hausrat als für die Sicherung der... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff "Hausrat" in § 82 Abs 2 EheG ist ein historisches Relikt aus der 6.DVEheG, die zur Notzeit 1944 in Kraft trat, als selbst Teller und Eßbesteck käuflich nur schwer zu erwerben waren, wovon heute wohl keine Rede sein kann. In Anbetracht der Wiederbeschaffbarkeit nahezu aller Gegenstände des Hausrates besteht für die Ausnahmeregel des § 82 Abs 2 EheG derzeit praktisch keine Anwendungsmöglichkeit. ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs2EheG §86 Abs1EheG §87
Rechtssatz: a) Obwohl nach dem Wortlaut des § 81 Abs 2 EheG der Rechtsbegriff eheliches Gebrauchsvermögen nur körperliche Sachen erfaßt, nimmt doch das Gesetz auch auf Rechte Bezug, wie etwa in der Anordnung des § 87. b) Das Anwartschaftsrecht ist nur in Beziehung auf bewegliche körperliche Sachen für übertragbar erklärt worden (§ 86 Abs 1); da aber nach dem unzweifelhaft erkennbaren Willen ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ein Haus, das Ehegatten während ihrer aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft in der Absicht errichteten, es als Ehewohnung zu verwenden, das sie aber bis zur Aufhebung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft tatsächlich noch nicht zu Wohnzwecken in Benützung nahmen, unterliegt zwar nicht als Ehewohnung, wohl aber als eheliche Ersparnis der eherechtlichen Aufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG. ... mehr lesen...