RS OGH 1999/7/13 4Ob185/99f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1999
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Norm

EheG §81 Abs1
EheG §82 Abs2

Rechtssatz

Das einem Ehepartner - wenn auch während aufrechter Ehe - vom anderen Ehepartner zur Abgeltung vorehelicher Leistungen eingeräumte Fruchtgenußrecht an dem im Eigentum dieses Ehepartners stehenden und als Ehewohnung dienenden Haus ist weder eine Wertanlage noch dient es dem Gebrauch beider Ehegatten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112301

Dokumentnummer

JJR_19990713_OGH0002_0040OB00185_99F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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