Norm: EheG §82 Abs2EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Auch Schulden, die schon vor der
Begründung: der ehelichen Lebensgemeinschaft für die Anschaffung der (späteren) Ehewohnung und das Hausrats gemacht wurden, sind unter den Voraussetzungen des § 82 Abs 2 EheG ausnahmsweise dann in Anschlag zu bringen, wenn diese Sachen in die Ehe eingebracht wurden und ein Ehegatte zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse auf ihre Weiterbenützung angewiesen ist. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 5. Juni 1990 geschieden. Der Antragsteller beantragte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und begehrte unter anderem als Ausgleich dafür, daß die - von der Antragsgegnerin in die Ehe eingebrachte - Ehewohnung der Antragsgegnerin verbleibt, einen Betrag von S 50.000,--. Das Erstgericht sprach der Antragsgegnerin die Ehewohnung zu und erkannte sie schuldig, dem Antrag... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 22.5.1979 geschlossene Ehe, der die beiden Kinder Sylvia, geboren am 14.11.1979 und Markus, geboren am 21.6.1981, entstammen, wurde mit Urteil vom 16.12.1985 rechtskräftig geschieden. Die Frau hatte in die Ehe kein Vermögen eingebracht und war während der Ehe ausschließlich im Haushalt und mit der Kindererziehung beschäftigt. Der Mann war bereits vor der Eheschließung Eigentümer von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, welche er teilweise dur... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. April 1961 geschlossenen und mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. Februar 1984 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschiedenen Ehe der Parteien entstammen die Söhne Johann, geboren ***** 1961, Thomas, geboren ***** 1963, und Christian, geboren ***** 1965. Die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgte im Herbst 1983. Die Antragstellerin führte zunächst den Haushalt und betreute die Kinder. Seit 1978 war sie beim Antragsgegner bes... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die zwischen den Parteien am 22.5.1958 vor dem Standesamt Salzburg geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Antragsgegner (im folgenden: Mann) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Die Antragsstellerin (im folgenden: Frau) war bis zu ihrer Eheschließung jahrelang als Buchhalterin beschäftigt gewes... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 22.11.1985 aus seinem Alleinverschulden erfolgten Scheidung seiner Ehe mit der Antragsgegnerin beantragte der Antragsteller fristgerecht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse; beide Parteien haben einen Aufteilungsvorschlag erstattet. Das Erstgericht traf nach Verhandlung folgende Vermögenszuweisungen: 1. Der Hälfteanteil des Antragstellers an der Liegenschaft EZ ***** samt lebenslänglichem unentgeltlichem Wohnungsr... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26.5.1976 die Ehe, aus der die am 16.12.1977 geborene Iris F*** und der am 6.5.1982 geborene Markus F*** stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.(31.)10.1986 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin blieb mit den Kindern, nachdem der Antragsgegner die häusliche Gemeinschaft schon im April 1986 aufgehoben hatte, weiterhin in der rund 90 m2 großen Ehewohnung i... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. Oktober 1957 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 2. Dezember 1982 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Dieser Ehe entsprossen 3 Kinder (Peter, geboren 21. April 1958; Michael, geboren 25. Juni 1961; Stefan, 22. August 1972). Die Elternrechte bezüglich des minderjährigen Stefan S*** stehen der Antragstellerin zu. Der Antragsgegner hat für dieses Kind monatlich S 4.000,-- an Unterhalt zu zahlen. Die Streitteile stellten ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 6.9.1957 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.10.1981 geschieden. Das Urteil erwuchs erst nach Ausschöpfung des Instanzenzuges am 18.6.1984 in Rechtskraft. Der Ehe entstammt der am 30.8.1960 geborene Alexander. Die Antragstellerin begehrte die Zuweisung des ihren Behauptungen zufolge einzigen der nachehelichen Aufteilung noch unterliegenden Vermögensrechtes des Antragsgegners, und zwar seines Fruchtgenußrechtes ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 2. März 1987 (6 Cg 8/87-9) wurde die am 22. Dezember 1973 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe nach § 55 Abs. 1 EheG geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten über die beiden aus der Ehe stammenden Kinder Christopher, geboren am 7. April 1975, und Kerstin, geboren am 2. Mai 1977, stehen der Antragstellerin zu. Als Ehewohnung diente den Streitteilen das Einfamilienhaus Gwantengasse 5 auf der beiden je zur Hälfte... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Die Ehewohnung unterliegt selbst dann der Aufteilung, wenn ein Ehegatte vor der Scheidung infolge ehelicher Zerwürfnisse die eheliche Gemeinschaft in der Absicht aufgegeben hat, nie mehr zum anderen Ehegatten zurückzukehren. Entscheidungstexte 4 Ob 605/88 Entscheidungstext OGH 29.11.1988 4 Ob 605/88 Veröff: RZ 1989/42 S 117 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Februar 1960 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. November 1983, 17 Cg 332/83-14, aus dem gleichteiligen Verschulden der Streitteile geschieden (ON 42). Die Antragstellerin, die ihren Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse am 15. Juni 1984 geltend gemacht hatte, begehrt - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von B... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller begehrte die Einräumung eines unbeschränkten Wohnrechtes an der früheren Ehewohnung, hilfsweise die grundbücherliche Einverleibung des lebenslänglichen Fruchtgenußrechtes an dieser Wohnung, in eventu die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung von S 2,000.000,-. Weiters wurde die Zuweisung einer Reihe von Gegenständen beantragt. Die Zweitantragstellerin stellte den Antrag auf Aufteilung dahin, daß ihr die Ehewohnung samt Einrichtung verbleibe. Das Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 12. Dezember 1964 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen die Kinder Michael (geb. 20. Juni 1965), Armin (geb. 27. Dezember 1967) und Roswitha (geb. 23. August 1969). Die Antragsgegnerin führte während der Ehe den Haushalt und betreute die Kinder, der Antragsteller war stets berufstätig. Im September 1984 wurde die häusliche Gemeinschaft der Parteien aufgelöst. Der Antragsteller wohnte nunmehr im Haus seiner Eltern (der ursprünglichen Ehewohnung),... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht schied die am 29. Juli 1972 geschlossene Ehe der Parteien mit Urteil vom 3. Dezember 1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers. In Bezug auf die der Ehe entstammenden Kinder, den am 24. Februar 1973 geborenen Gerhard und den am 17. Juni 1975 geborenen Reinhard, wurden die elterlichen Rechte und Pflichten der Antragsgegnerin übertragen. Die beiden Kinder wohnen mit ihrer Mutter in der dieser zugeschriebenen Eigentumswohnung in der Gumpp... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. März 1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. Juli 1985, 14 Cg 216/81, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die am 16. September 1975 geborene mj. Alexandra. Die Antragstellerin begehrte die Übertragung der im bücherlichen Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Ehewohnung in der Rudolf Hochmayergasse 28/... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich kann nicht nur ein Haus, sondern auch der Garten Ehewohnung sein; das ergibt sich schon daraus, daß auch ein Garten zu jenem Bereich gehört, in dem sich das Eheleben und Familienleben abspielen kann, in dem sich die Familienmitglieder in der Freizeit zurückziehen, um irgendwelchen Beschäftigungen nachzugehen oder sich zu erholen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Eine Unterteilung der Wohnung (im engeren Sinn) und des Gartens in Räume und Flächen, die dringend benötigt werden, und solche, auf die das nicht zutrifft, ist jedoch nicht zulässig. Steht einem Ehegatten nur eine Wohnung zur Verfügung, dann ist diese zur Gänze Ehewohnung im Sinne des § 97 ABGB und des § 82 Abs 2 EheG, unabhängig davon wie viel Räume tatsächlich zur Deckung des Wohnungsbedürfnisses unbedingt notw... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 25. Oktober 1967 miteinander verheiratet; ihrer Ehe entstammen vier Kinder. Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Mann) begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der beklagten und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Frau). Der Mann ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 382 KG Gratwein, bestehend aus den Grundstücken Nr. 302 Baufläche und Nr. 177/2 Garten mit einem Flächenausmaß von 5.663 m2. Auf der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die am 16. September 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 4. Juli 1985 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. An diesem Tage wurde auch die eheliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei bereits volljährige Söhne. Die Ehewohnung in der Ebendorferstraße 10/14, 1010 Wien, wurde von den Parteien nach der Ehescheidung verlassen. Die Antragstellerin beantragte zuletzt - nach Einigung über die Aufteilung von Einrichtungsgegenständen - eine Ausgleichszah... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Parteien haben am 19. Mai 1972 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen drei Kinder, Simone (17. Jänner 1973), Rebekka (29. September 1975) und Peter (21. Juni 1977). Die Ehe der beiden Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. März 1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners unter gleichzeitiger Feststellung eines gleichteiligen Mitverschuldens der Antragstellerin geschieden. Der vom Antragsgegner gegen dieses Urteil erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach der... mehr lesen...