Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die einem Unternehmen gewidmeten Vermögenswerte fallen dann in die Aufteilungsmasse einer nachehelichen Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten, wenn das Unternehmen im maßgeblichen Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft gar nicht mehr existierte, also beispielsweise schon stillgelegt war. Entscheidungstexte 5 Ob 134/01v Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Nach der im Jänner 1993 erfolgten Scheidung der Ehe der Antragsgegnerin und des Gemeinschuldners beantragte dieser am 22. 6. 1993 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei er als wesentliches Vermögen eine während aufrechter Ehe erworbene Liegenschaft in Wien-Ottakring bezeichnete. Auf dieser Liegenschaft sei das von ihm geführte Unternehmen betrieben worden und habe sich auch die eheliche Wohnung befunden. Der Kauf der Liegen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragt die Zuteilung der in seinem Alleineigentum stehenden Ehewohnung. Die Antragsgegnerin begehrt den Zuspruch einer Ausgleichszahlung. Das Erstgericht sprach aus, dass dem Antragsteller die Anteile der Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Ehewohnung verbunden ist, verbleiben und erkannte ihn schuldig, der Antragsgegnerin eine Ausgleichszahlung von S 3,000.000 zu leisten. Hiezu traf das Erstgericht im Wesentlichen folgende Fest... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 6. 1964 die Ehe. Seither war die Antragstellerin ausschließlich im Haushalt tätig und widmete sich der Erziehung der drei ehelichen Kinder; der Antragsgegner war berufstätig. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Juni 1992 aufgehoben. Mit Urteil des Erstgerichts vom 26. 2. 1997 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; seit 15. 7. 1997 ist diese Entscheidung rechtskräftig. 1977 kaufte der Antragsgegner e... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile hatten 1977 miteinander die Ehe geschlossen. Die Ehewohnung befand sich zunächst in D*****. Zu dieser Liegenschaft gehört ein Gasthaus und eine Landwirtschaft im Ausmaß von über 10 ha. 1985 übergaben die Eltern der Ehefrau den Ehegatten je zur Hälfte eine Kleinlandwirtschaft in A*****, bestehend aus einem Wohnhaus und 20.000 m2 landwirtschaftlicher Grundstücke. Sie behielten sich ein ausschließliches Wohnrecht an bestimmten Räumlichkeiten des Hauses ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit zu erfolgende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung ihres Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (EFSlg 75.626; 4 Ob 78/97t)... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1EheG §97 Abs1
Rechtssatz: Ein während aufrechter Ehe begründeter Notariaktsakt, in dem sich die Ehefrau verpflichtet, im Fall der Scheidung ein Darlehen, das ihr Mann zur Anschaffung der Ehewohnung gewährt hat, zurückzuzahlen, ist nicht nach § 97 Abs 1 EheG ungültig, soweit die Darlehensmittel entweder aus überhaupt nicht der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten entstammten (§ 82 Abs 1 EheG) oder nach § 97 Abs 1 Satz 2 E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass der der Antragstellerin von ihrem Vater geschenkte, nicht zweckgewidmete Geldbetrag, der zur Teilfinanzierung des Hauses D*****gasse 6 diente, im vorliegenden Einzelfall die besondere aufteilungsrechtliche Eigenschaft im Sinne des § 82 EheG verloren hat, ist keine krasse Fehlbeurteilung des Rekursgerichtes. Von der Aufteilung ausgenommen ist ein Vermögenswert nur dann, wenn er noch klar abgrenzbar ist und keine aus... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß § 49 EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß Paragraph 49, EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Bis zum Jahr 1960 wa... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während aufrechter Ehe sind insoweit neutral, als sie weder sonst der Aufteilung unterliegende Sachen dem Aufteilungsverfahren entziehen, noch die Zuständigkeit des Außerstreitrichters für jene Sachen begründen, die aus einem der in § 82 Abs 1 Z 1 EheG genannten
Gründe: nicht der Aufteilung unterliegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Schenkungen eines Ehegatten an den anderen während aufrechter Ehe sind insoweit neutral, als sie weder sonst der Aufteilung unterliegende Sachen dem Aufteilungsverfahren entziehen, noch die Zuständigkeit des Außerstreitrichters für jene Sachen begründen, die aus einem der in § 82 Abs 1 Z 1 EheG genannten
Gründe: nicht der Aufteilung unterliegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1ABGB §364c D3EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unterliegt eine Liegenschaft zufolge ihrer Einbringung in die Ehe durch den Ehemann nicht der Aufteilung, dann unterliegen auch die während der Ehe der Ehefrau daran eingeräumten bücherlichen Rechte eines Veräußerungsverbots und Belastungsverbots sowie eines Wohnrechts nicht der Aufteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 290/98f Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 20. 9. 1991, rechtskräftig am 1. 5. 1992, geschieden. Die Antragstellerin beantragte am 17. 4. 1992 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dahingehend, dass die eheliche Wohnung im Haus S*****straße 75, *****, samt Einrichtung und Hausrat und allen darin befindlichen Fahrnissen ihr belassen werde, ihr weiters 10 Orientteppiche sowie das Silberbesteck für... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1ABGB §364c D3EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Unterliegt eine Liegenschaft zufolge ihrer Einbringung in die Ehe durch den Ehemann nicht der Aufteilung, dann unterliegen auch die während der Ehe der Ehefrau daran eingeräumten bücherlichen Rechte eines Veräußerungsverbots und Belastungsverbots sowie eines Wohnrechts nicht der Aufteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 290/98f Ents... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde im Jahr 1994 aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden. Der Mann war schon vor der Eheschließung bücherlicher Eigentümer zweier Liegenschaften eines landwirtschaftlichen Unternehmens (EZ 3 und 60 je KG K*****). Auf einer dieser Liegenschaften befand sich der Rohbau eines Wohnhauses, der während der Ehe fertig gestellt wurde. Der Mann hatte der Frau mit Schenkungsvertrag vom 10. 11. 1987 das Hälfteeigentum an beiden Liegenschafte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung, an die sich das Rekursgericht gehalten hat, beginnt der Lauf der materiellrechtlichen Ausschlußfrist des § 95 EheG mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft der Entscheidung über die Scheidung der Ehe und daher im Falle eines von beiden Teilen abgegebenen Rechtsmittelverzichtes schon zu diesem Zeitpunkt und nicht erst mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung (8 Ob... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. 6. 1986 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 26. 1. 1995 aus ihrem gleichteiligen Verschulden geschieden. Die eheliche Gemeinschaft war bereits Ende 1993 aufgehoben worden. Aus der Ehe stammt die am 4. 4. 1987 geborene Tochter Petra. In dem im Scheidungsverfahren geschlossenen Vergleich vom 27. 1. 1995 vereinbarten die Streitteile, daß die Obsorge hinsichtlich Petra dem Antragsgegner zustehe. Die Antragstellerin verpflichtete sich zu monatlichen Unter... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin im Jahre 1973 geschlossene Ehe, der zwei 1976 bzw 1979 geborene Kinder entstammen, wurde im Jahre 1997 aus dem Verschulden beider Parteien (rechtskräftig) geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß das Verschulden des Antragstellers überwiege. Im Jahre 1979 verkaufte die Mutter des Antragstellers ihrem Sohn eine Liegenschaft in der Rudolfstraße, auf der ein Wohnhaus errichtet ist. Dorthin übersiedelten die Eheleu... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgerichtes für ZRS Graz gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und dabei ausgesprochen, daß gemäß § 61 Abs 3 EheG den Antragsgegner das Verschulden trifft. Die am 31. 7. 1993 vor dem Standesamt Graz zwischen Karin H***** und Robert H***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a des Bezirksgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien heirateten am 4. Juni 1983 und wurden mit Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 13. März 1997 aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers rechtskräftig geschieden. Sie sind zu je 78/262 Anteilen Miteigentümer einer Innsbrucker Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt, das den Streitteilen als Ehewohnung diente. Die Antragsgegnerin hatte ihre Miteigentumsanteile aufgrund des mit dem Antragsteller am 29. Juli 1985 gesch... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im September 1981 geheiratet, der Ehe entstammen zwei Kinder. Die Haushaltsführung und Kindererziehung lag bei der Antragstellerin. Am 12. 6. 1995 zog diese aus der Ehewohnung aus; die gemeinsame Tochter verblieb in Pflege und Erziehung des Antragsgegners. Am 12. 10. 1995 wurde die Ehe aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Während aufrechter Ehe wurden verschiedene Einrichtungsgegenstände gemeinsam angeschafft, eine Erlebensversich... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 5. 12. 1980 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe entstammt ein gemeinsames Kind. Am 27. 1. 1993 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits im Februar 1991 durch den Auszug des Antragstellers aus der Ehewohnung aufgelöst. Das aufzuteilende eheliche Gebrauchsvermögen besteht im wesentlichen aus einem Haus in F*****, das als Ehewohnung diente und im Alleineigentum der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.5.1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 6.5.1992, das hinsichtlich des Ausspruches der Scheidung am 7.1.1993 bestätigt wurde, geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 3.11.1995 wurde ausgesprochen, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe die Parteien zu gleichen Teilen treffe. Der Ehe entstammen drei Kinder, und zwar der am 18.10.1971 geborene Karl, die am 16.5.1973 Sieglinde und der am 14.3.19... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird sowohl das obligatorische Titelgeschäft (Kauf einer Eigentumswohnung unter der aufschiebenden Bedingung der Eheschließung) als auch der sachenrechtliche Erwerb erst nach der Eheschließung wirksam, so erfolgt der Erwerb der Liegenschaftsanteile, mit denen das Wohnungseigentum verbunden ist, erst während der Ehe, weshalb die Wohnung nicht "in die Ehe eingebracht" wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die am 31.5.1986 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirkgerichtes Neunkirchen vom 20.10.1994, 4 C 90/94i, aus dem überwiegenden Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Die Streitteile bewohnten gemeinsam mit der Mutter und Großmutter der Antragsgegnerin ein Wohnhaus auf der Liegenschaft EZ ***** KG N*****, aus dem der Antragsteller am 5.8.1994 ausgezogen ist. Mit Übergabsvertrag vom 25.7.1986 übertrug Helene W*****, die Großmutter der Antra... mehr lesen...
Begründung: Die am 23.2.1996 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 10.3.1997 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Das Erstgericht wies - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung - den Antrag der Antragstellerin auf nacheheliche Aufteilung gemäß den § 81 ff EheG dergestalt, daß ihr die 662/376.130 Anteile des Antragsgegners an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, mit denen (zusamm... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird sowohl das obligatorische Titelgeschäft (Kauf einer Eigentumswohnung unter der aufschiebenden Bedingung der Eheschließung) als auch der sachenrechtliche Erwerb erst nach der Eheschließung wirksam, so erfolgt der Erwerb der Liegenschaftsanteile, mit denen das Wohnungseigentum verbunden ist, erst während der Ehe, weshalb die Wohnung nicht "in die Ehe eingebracht" wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die am 6.9.1986 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 6.10.1994 geschieden. Schon ca. ein Jahr vor der Eheschließung bezogen sie ein damals noch großteils unfertiges, im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin stehendes Wohnhaus. Mit Notariatsakt vom 29.5.1991 übertrugen die Eltern der Antragsgegnerin diese Liegenschaft je zur Hälfte ins Eigentum der Parteien. Entgegen dem Plan ihrer Eltern, die neben dem Wohnhaus der Eltern befindliche Liegenschaft alle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Beklagten stellt sich nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Teilanfechtung eines gerichtlichen Vergleichs erfolgen kann. Hier steht nämlich - abweichend vom Wortlaut in Pkt. 10 des gerichtlichen Vergleichs ("Durch diesen Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Streitteilen, insbesondere jene nach §§ 81 ff Ehegesetz abgegolten und verglichen....") - als Tatsac... mehr lesen...
Begründung: Klagsgegenständlich ist ein behaupteter Schadenersatzanspruch aus der behaupteten rechtswidrigen Nichtausfolgung von Möbeln, Kindersachen und persönlichen Gebrauchsgegenständen (Wiederbeschaffungswert S 132.112,--, geltend gemacht werden S 70.000,--). Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht der Einrede des Beklagten auf Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges stattgegeben, den streitigen Rechtsweg für unzulässig erklärt und die Rechtssache in das außerst... mehr lesen...